…A. ff - mit diesem Schreiben das Finanzstrafverfahren gegen die Beschwerdeführerin nicht erst eingeleitet worden ("wird … eingeleitet"), weil ein solches tatsächlich bereits seit 2017 in Form eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens anhängig gewesen ist. Infolge der verfahrensleitenden Verfügung der Staatsanwalt Wels vom 25. April 2017 ist die…
…Verfahrensdauer. Zwischen Prüfungsabschluss der abgabenbehördlichen Prüfung und Einvernahme der Beschuldigten lag ein Zeitraum von fast 2 Jahren und zwischen der Unzuständigkeitserklärung durch die Staatsanwaltschaft ***12*** und der Vorlage im anschließenden verwaltungsbehördlichen Verfahren an den Spruchsenat zur Entscheidung ebenfalls ein Zeitraum von fast 1 ½ Jahren…
…dem im Band 23 des Gerichtsaktes erliegenden Anordnungs- und Bewilligungsbogen keine Entscheidung der Staatsanwaltschaft zu diesen Taten ersichtlich. Es könnte weiterhin eine Fortsetzungsmöglichkeit bestehen. R.GmbH***1*** und A.KG***1*** Im Zeitpunkt der Unzuständigkeitserklärung des Gerichts wäre es auch noch möglich gewesen wegen Finanzvergehen…
…den entsprechenden Schreiben der Staatsanwaltschaft regelmäßig ausgeführt - ein vorsätzliches Handeln des Beschuldigten vermutlich nicht erweisbar sein würde. Da angesichts der Ausführungen zur objektiven Tatseite der Abgabenhinterziehung der für eine Gerichtszuständigkeit geforderte Vorsatz beim Beschuldigten nicht vorliegt, konnte der Finanzstrafsenat insoweit von einer Unzuständigkeitserklärung Abstand nehmen.…
…Unzuständigkeitserklärung des Gerichtes mit Verweis auf den Schriftsatz des Verteidigers von M.S:***1*** v. 19.4.2018 wie folgt: "Zu diesem Faktum hakt der Verteidiger des Erstbeschuldigten ein und sieht die Unzuständigkeit des Spruchsenates II begründet, da er meint, das Verfahren sei vor einem…
…eine Verdachtslage erhärtet hat, dass Finanzvergehen in gerichtlicher Zuständigkeit vorliegen, konkrete Anlastungen mit Anfallsbericht nach § 100 StPO an die Staatsanwaltschaft heranzutragen, um eine Unzuständigkeitserklärung nach § 202 FinStrG tunlichst hintanzuhalten. Zur Unzulässigkeit der Revision Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG eine…
…Kommt der Spruchsenat zu dem Schluss, dass das Gericht zur Verfolgung eines Finanzvergehens zuständig ist, hat er jedoch nach § 64 Abs. 2 FinStrG seine Unzuständigkeit auszusprechen. Daraufhin ist ein Anfallsbericht nach § 100 Abs. 2 StPO an die Staatsanwaltschaft zu erstatten. An diesen Ausspruch der Unzuständigkeit…
…Last gelegte Tat nicht erwiesen werden kann oder dass einer der im § 82 Abs. 3 lit. b bis e genannten Gründe vorliegt. Nach der Unzuständigkeitserklärung des Gerichtes hat nunmehr die Finanzstrafbehörde das offene Verfahren mittels Bescheid eingestellt. Eine schuldhafte Pflichtverletzung hinsichtlich der Nichtentrichtung der Abgabenschuldigkeiten…
…eine Verdachtslage erhärtet hat, dass Finanzvergehen in gerichtlicher Zuständigkeit vorliegen, konkrete Anlastungen mit Anfallsbericht nach § 100 StPO an die Staatsanwaltschaft heranzutragen, um eine Unzuständigkeitserklärung nach § 202 FinStrG tunlichst hintanzuhalten. Zur Unzulässigkeit der Revision Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG eine…
…Bescheid abzusprechen. § 262 Abs. 2 BAO lautet: Die Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung hat zu unterbleiben, a) wenn dies in der Bescheidbeschwerde beantragt wird und b) wenn die Abgabenbehörde die Bescheidbeschwerde innerhalb von drei Monaten ab ihrem Einlangen dem Verwaltungsgericht vorlegt. § 262 Abs. 3 BAO lautet: Wird…
…Verzichtserklärung wurde angeblich von der Mutter unterschrieben. Am 08.09.2014 erfolgte eine Ummeldung der FB durch die Kindesmutter. Diese behauptet die Unterschrift für die Verzichtserklärung nie geleistet zu haben. Eine Anzeige bei der BPD Wiener Neustadt erfolgte. Die Familienbeihilfe wurde am 24.09.2014…
…26. November 2013 bezüglich Umsatzsteuer für das Jahr 2003, beschlossen: I. Es wird die Unzuständigkeit des Bundesfinanzgerichtes festgestellt. Die Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht werden eingestellt. II. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig. Entscheidungsgründe Die am 26…
…Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Vorlagebericht vom 11.12.2014 legte die belangte Behörde dem Bundesfinanzgericht die Bescheidbeschwerde vom 28.2.2014 ua gegen die verfahrensgegenständlichen Bescheide betreffend Wiederaufnahme der Verfahren…
…Graz, gegen den Bescheid des Finanzamts Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg vom 12. Mai 2015 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2014 beschlossen: Es wird die Unzuständigkeit des Bundesfinanzgerichtes festgestellt. Das Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht wird eingestellt. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4…
…Finanzamtes Braunau Ried Schärding vom 28.05.2014, betreffend Festsetzung von Umsatzsteuer für 04/2014, beschlossen: Es wird die Unzuständigkeit des Bundesfinanzgerichtes festgestellt. Das Verfahren vor dem Bundefinanzgericht wird eingestellt. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)…
…der Entscheidungspflicht durch das Finanzamt Österreich betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2022 und 2023, Steuernummer ***BF1StNr1***: I. Die Beschwerde wird als gegenstandslos erklärt. II. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 iVm Abs. 9 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung Zur…
…Abs. 1, 161 Abs. 1 FinStrG aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt 9/18/19 Klosterneuburg als Organ des Finanzamtes Baden Mödling als Finanzstrafbehörde vom 20…
…betreffend Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für die Jahre 2011-2014 beschlossen: Es wird die Unzuständigkeit des Bundesfinanzgerichtes festgestellt. Das Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht wird eingestellt. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B…
…wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit des Finanzamtes ersatzlos aufgehoben II. den Beschluss gefasst: Der Vorlageantrag vom 20.11.2017 wird als unzulässig (geworden) zurückgewiesen. III. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig.…
…wird eingestellt. II. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Am 11.4.2016 erließ das Finanzamt Bescheide betreffend die Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich der Einkommensteuer für die Jahre 2006 bis 2013, "neue" Einkommensteuerbescheide…