… die Wiederaufnahme war daher nicht zulässig. ad 2.1. Umsatzsteuerliche Organschaft - Wirtschaftliche Eingliederung o Über-/Unterordnungsverhältnis: Die Behörde geht von einer wirtschaftlichen Abhängigkeit der Organgesellschaft vom Organträger aus, da dieser ihr einziger "Kunde" sei. Nach der Rechtsprechung des EuGH und nunmehr auch des VwGH (Erkenntnis…
…Anstellungsverhältnis derart gestaltet sei, dass den Geschäftsführer nach dem Gesamtbild der Verhältnisse kein Unternehmerrisiko treffe, liege unabhängig vom Beteilungsausmaß ein Unterordnungsverhältnis im Sinne des Art 10 der Mehrwerteuerrichtlinie vor. Im konkreten Fall liege somit bei den Geschäftsführerbezügen keine umsatzsteuerrechliche Unternehmereigenschaft vor. Bei der Kleinunternehmergrenze seien…
…erzielen. Zudem würden keine Verflechtungen iSd Literatur bestehen bzw. den EStR 2000 Rz 411 mit Verweis auf VwGH: Es würde kein Über- oder Unterordnungsverhältnis zwischen der Erfinder- und der Geschäftsführertätigkeit bestehen. Es würde sich um keine Hilfsfunktionen handeln, da beide Tätigkeiten gesondert bestehen könnten. Es…
…Überprüfung von abzuschließenden Vereinbarungen mit Kunden, Lieferanten und Banken erleichtern bzw. vorbereiten können. Überdies besteht kein Über- oder Unterordnungsverhältnis zwischen der Erfinder- und der Geschäftsführertätigkeit. Auch können beide Tätigkeiten unabhängig voneinander ausgeübt werden. Die Erfindertätigkeit kann ferner unabhängig von der Geschäftsführertätigkeit des Bf. bei der **…
…Einbindung des Arbeitnehmers in die Organisation eines Unternehmens bzw. der Betriebsstätte. Daher wird bei Arbeitnehmern, die in einem klaren Unterordnungsverhältnis stehen, sowie bei leitenden Angestellten, die Organfunktion innehaben und somit an der Spitze der jeweiligen Organisation stehen, in der Regel das aufnehmende Unternehmen als wirtschaftlicher…
…ist es, juristische Personen wie z. B. Kapitalgesellschaften, die in einem tatsächlichen und rechtlichen Unterordnungsverhältnis zu einer anderen juristischen Person stehen, mit dieser zusammen als steuerliche Einheit zu betrachten. Technisch erfolgt dies, indem unter bestimmten Voraussetzungen das (positive oder negative) Einkommen einer als sog. "Organgesellschaft…
…durch Arbeitsausfälle der Auftragnehmern der Bf verursacht worden wären. Der Umstand des Fehlens einer Vertretungsregelung in den vermeintlichen "Werkverträgen" unterstreicht die Verwendung der Auftragnehmer in einem Unterordnungsverhältnis. Soweit in Punkt 6 des vermeintlichen "Werkvertrages" erwähnt wird, dass diesem Werkvertrag etwaige Gewerbeberechtigungen oder Zeugnisse des Auftragnehmers…
…wohl eine Organgesellschaft sein kann (Es haben zwar enge finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Beziehungen zu bestehen, aber kein Über- bzw. Unterordnungsverhältnis). Vor diesem Hintergrund stellt sich somit die Frage, ob die A-KG einen unmittelbaren Anspruch auf Anwendung des Art. 11 MwSt-Syst-RL hat…
…bloß ein guter Freund. Allein aus der Bezeichnung "Bb-Meister" ist aber eher der Schluss zu ziehen, dass ein Über- und Unterordnungsverhältnis nach Art eines Arbeitsverhältnisses bestanden hatte. Sein Leugnen erschien ebenso eine Schutzbehauptung zu sein wie die Aussage von I, dass der Bf nur…
…einem Fall wird sogar deutlich, dass bei Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Supervisor und dem Promotor die Zusammenarbeit mit dem Promotor beendet wurde (Aussage P1). Auch daraus ist eine Über- und Unterordnungsverhältnis erkennbar. Nicht übersehen werden sollten auch die deutliche Vorgaben betreffend Ess-, Trink-, Gesprächs- und Telefonierverbotes…
…Gewährleistung und Schadensfälle, die Geschäftsführerbefugnis unterliegt den o. a. Beschränkungen - sprechen die Arbeitsbedingungen und das Arbeitsentgelt für ein Unterordnungsverhältnis im Sinne Art. 10 MWSt-RL, weshalb die Geschäftsführertätigkeit des Bf. als nichtunternehmerisch anzusehen ist und korrespondierend damit ein Umsatzsteuerbescheid für das Jahr 2013 nicht erlassen…
…eine bestimmte Arbeitszeit. Der Bf. kann sich vertreten lassen. Diese Umstände sprechen - im Lichte der Rechtsprechung des EuGH - grundsätzlich gegen das Vorliegen eines Unterordnungsverhältnisses hinsichtlich der Arbeitsbedingungen: Der Bf. ist kein Lohn- und Gehaltsempfänger, sondern erhält seine Vergütung im Rahmen des Bevollmächtigungsvertrages (vgl. EuGH 13…
…Bestimmung vorgesehene Möglichkeit, eine Gruppe von Personen zu bilden, die als ein Mehrwertsteuerpflichtiger behandelt werden können, allein den Einheiten vorbehält, die juristische Personen sind und mit dem Organträger dieser Gruppe durch ein Unterordnungsverhältnis verbunden sind. Das nationale Recht, das in § 2 Abs. 2 Z 2…
… EuGH 16.7.2015, C-108/14; EuGH 18.10.2007, C-355/06). Es gibt kein starres beharren auf ein Über-/Unterordnungsverhältnis (auch aus MwStSysRl Art. 11 Abs. 1). Besteht ein vernünftiger betriebswirtschaftlicher Zusammenhang; sind die Tätigkeiten aufeinander abgestellt und ergänzen sie sich gegenseitig…
…Körperschaft eine inländische Körperschaft sein. Erst bei einer Beteiligung von mehr als 50 % liegt ein „Über- bzw. Unterordnungsverhältnis“ in einer Unternehmensgruppe vor. Eine an einer anderen Körperschaft zu höchstens 50 % beteiligte Körperschaft ist noch nicht als „beteiligte Körperschaft“ iSd Gruppenterminologie des § 9 KStG zu sehen…
…Körperschaft eine inländische Körperschaft sein. Erst bei einer Beteiligung von mehr als 50 % liegt ein „Über- bzw. Unterordnungsverhältnis“ in einer Unternehmensgruppe vor. Eine an einer anderen Körperschaft zu höchstens 50 % beteiligte Körperschaft ist noch nicht als „beteiligte Körperschaft“ iSd Gruppenterminologie des § 9 KStG zu sehen…
…gehandelt, wobei er über die gesetzlichen Bestimmungen betreffend Geschäftsführung hinaus keine eigene Verantwortung zu tragen gehabt habe. Ein Unternehmerrisiko habe insoweit nicht bestanden. 16 Bei Gesamtbetrachtung der Verhältnisse würden die Arbeitsbedingungen für ein Unterordnungsverhältnis sprechen. Die Geschäftsführertätigkeit des Mitbeteiligten sei demnach als nichtunternehmerisch anzusehen. Die…
…das Institut ihm vorgibt, wo, wann und in welcher Weise er tätig zu werden hat. Weiters sprechen für ein solches Über- und Unterordnungsverhältnis die Vorgabe von bestimmten Arbeitszeiten (wenn auch als Gleitzeit), das Ausmaß der in der Woche, Monat zu erfüllenden Arbeitszeit, die Verpflichtung der…
…persönlich nicht weisungsgebunden, sie mussten lediglich ihr Werk erbringen. Eine Tätigkeit, die jemand nicht im Rahmen eines Unterordnungsverhältnisses ausübt, ist als selbständige Tätigkeit anzusehen (VwGH 30.1.2006, 2004/09/0093 mit Hinweis auf das Urteil des EuGH vom 20.11.2001, C-268/99…
…persönlich nicht weisungsgebunden, sie mussten lediglich ihr Werk erbringen. Eine Tätigkeit, die jemand nicht im Rahmen eines Unterordnungsverhältnisses ausübt, ist als selbständige Tätigkeit anzusehen (VwGH 30.1.2006, 2004/09/0093 mit Hinweis auf das Urteil des EuGH vom 20.1.2001, C-268/99…