…Schalich, Versicherungsmakler und Versicherungsagenten im Lichte der Europäischen Richtlinie Überversicherungsvermittlung). Wenn auf Grund dieser Kriterien keine klare Abgrenzung möglich sei, sei auf weitere Abgrenzungskriterien wie etwa ein Unternehmerrisiko oder ein Vertretungsrecht Bedacht zu nehmen. Das Steuerrecht kenne nur die Unterscheidung zwischen echtem Dienstvertrag und Werkvertrag…
…den Fällen, in denen die Kriterien Weisungsbindung und Eingliederung in den geschäftlichen Organismus noch keine klare Abgrenzung zwischen einer selbständig und einer nichtselbständig ausgeübten Tätigkeit ermöglichen, ist auf weitere Abgrenzungskriterien, wie etwa auf das Fehlen eines Unternehmerrisikos, oder die Befugnis, sich vertreten zu lassen, Bedacht…
…Organismus des Arbeitgebers dessen Weisungen zu folgen verpflichtet ist. .... Nach dem Gesamtbild der Verhältnisse (vgl. VwGH 2008/15/0072) liegt eine selbständig ausgeübte Tätigkeit vor, weil das Unternehmerrisiko beim Bf. liegt (etwa durch die Abrechnung auf Stundenbasis, welche laut Auftraggeber vom Bf. gewünscht worden sei…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den_Senat in der Beschwerdesache Bf., Anschrift, vertreten durch Woditschka & Picher Wirtschaftstreuhand GmbH, Bahnstraße 26, 2130 XY, über die Beschwerde vom 1. August 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gänserndorf XY vom 24. Juni 2014 betreffend Nachsicht…
…der vertraglichen Gestaltung Weisungsgebundenheit vor. Die organisatorische Eingliederung müsse aufgrund der sehr weiten Interpretation des Verwaltungsgerichtshofes ebenfalls bejaht werden. Als weiteres Kriterium für das Vorliegen eines Dienstverhältnisses sei das Vorliegen eines Unternehmerrisikos heranzuziehen (VwGH 21.12.1993, 90/14/0103). Im Vordergrund des Merkmales des…
…und dieses Unternehmerwagnis geht nur Derjenige ein, der Unternehmerinitiative entfaltet und Unternehmerrisiko übernimmt. Die Unternehmerinitiative entfaltet, wer betriebliche Abläufe mitgestalten kann, indem er entweder die Geschäfte führen oder Stimmrechte ausüben oder Kontroll- und Widerspruchsrechte wahrnehmen kann. Das Unternehmerrisiko übernimmt, wer an den wirtschaftlichen Risiken des…
…Vorgaben der Krankenkasse nicht abgeleitet werden könne. Vertretungsärzte seien somit nicht weisungsgebunden, sondern voll eigenverantwortlich tätig und trügen die volle Haftung (= Unternehmerrisiko). Auch läge keine Eingliederung in den geschäftlichen Organismus vor, wenn der zu vertretende Arzt in der Ordination nicht anwesend sei und die…
…maßgeblichen Umstand darstellt. Da somit die o.a. Kriterien insbesondere das Fehlen einer Weisungsgebundenheit, das Bestehen eines Unternehmerrisikos sowie die jederzeitige Vertretungsmöglichkeit im gegenständlichen Fall im überwiegenden Maße für eine selbständige Tätigkeit der Subunternehmer spricht, war spruchgemäß zu entscheiden. Zur Zulässigkeit der Revision: Gem. Art…
…Eigentum, auf ein Mietrecht (zur Weiter- oder Untervermietung), auf ein Nutzungsrecht oder eine bloße Tätigkeit gründen. Zurechnungssubjekt ist derjenige, der aus der Tätigkeit das Unternehmerrisiko trägt, der also die Möglichkeit besitzt, die sich ihm bietenden Marktchancen auszunützen, Leistungen zu erbringen oder zu verweigern (Doralt/Toifl…
…der Berufungsvorentscheidung ausgeführt hat, ist in Fällen, in denen die Kriterien der Weisungsgebundenheit und der Eingliederung in den geschäftlichen Organismus noch keine klare Abgrenzung zwischen einer selbständig und einer nichtselbständig ausgeübten Tätigkeit erlauben, auf weitere Abgrenzungskriterien wie das Unternehmerrisiko abzustellen (vgl. (Jakom/Lenneis, EStG, 2015…
…des EuGH nicht auf das Beteiligungsausmaß abzustellen. Wenn das Anstellungsverhältnis derart gestaltet sei, dass den Geschäftsführer nach dem Gesamtbild der Verhältnisse kein Unternehmerrisiko treffe, liege unabhängig vom Beteilungsausmaß ein Unterordnungsverhältnis im Sinne des Art 10 der Mehrwerteuerrichtlinie vor. Im konkreten Fall liege somit bei den…
…Für die Einkünftezurechnung ist das Bestehen einer Dispositionsbefugnis unabdingbar. Das Zurechnungssubjekt muss die Einkunftserzielung nach eigenem Dafürhalten gestalten können und das Unternehmerrisiko tragen. In der Aufrechterhaltung eines unkündbaren Mietvertrages durch den Fruchtgenussberechtigten ist hingegen keine für die Zurechnung ausreichende unternehmerische Initiative zu erblicken (VwGH 20…
…1.1.2015 zur Vermietung in eigenem Namen und auf eigene Rechnung berechtigt war und die damit in Zusammenhang stehenden Aufwendungen zu tragen hatte. Sie hatte somit das Unternehmerrisiko zu tragen. Auf die Bf wurde ab 1.1.2015 der Besitz übertragen (siehe Pkt VI…
…nicht um Dienstnehmer im Sinne des § 47 Abs. 2 EStG; die Beiträge vom Finanzamt seien daher zu Unrecht nachgefordert worden. Auch anhand der ergänzender Kriterien wie zB das Vorliegen eines Unternehmerrisikos, das Vertretungsrecht, Arbeitspflicht bzw die Form der Entlohnung, die nach der Judikatur (VwGH 21…
…vorliegen sollen, überzeugen nicht. Die belangte Behörde brachte insbesondere vor, dass der Beschwerdeführer keine Unternehmerinitiative entfalte und kein Unternehmerrisiko trage. Der Beschwerdeführer trage nur jene Risiken, die auch mit einer Kapitalanlage verbunden seien und habe neben seiner Investitionssumme keine weiteren Kosten (keine Nachschussverpflichtung). Er partizipiere…
…die Beurteilung abgabenrechtlicher Fragen in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes maßgebend. Eine Gesellschaft nach bürgerlichem Recht (GesbR) ist eine Mitunternehmerschaft, wenn sie nach außen in Erscheinung tritt und die Gesellschafter Unternehmerrisiko tragen sowie Unternehmerinitiative entfalten, auch dann…
Einkünfte sind demjenigen zuzurechnen, der den entscheidenden Einfluss darauf hat, dass die Leistung erbracht wird und das Unternehmerrisiko trägt. Entscheidend ist dabei, dass das Zurechnungssubjekt über die Einkunftsquelle verfügt, also wirtschaftlich über diese disponieren und so die Art ihrer Nutzung bestimmen kann (vgl. zB VwGH…
10. Zurechnungssubjekt von Einkünften ist derjenige, der aus der Tätigkeit das Unternehmerrisiko trägt, der also die Möglichkeit besitzt, die sich ihm bietenden Marktchancen auszunützen, Leistungen zu erbringen oder zu verweigern. Die rechtliche Gestaltung ist dabei nur maßgebend, wenn sich in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nichts anderes ergibt…
…Kunden keine finanziellen Folgen für die Zusteller, sodass auch aus diesem Grund kein ins Gewicht fallendes Unternehmerrisiko dieser Personen erkennbar ist. Vertretungsbefugnis: Die Vereinbarung einer generellen Vertretungsbefugnis kann die persönliche Abhängigkeit und Dienstnehmereigenschaft von vornherein nur dann ausschließen, wenn das Vertretungsrecht tatsächlich genutzt wird oder…
Es kann allerdings der im Schreiben des Beschwerdeführers vom 16.11.2005 geäußerten Ansicht, die betroffenen Personen würden das volle Unternehmerrisiko tragen, insbesondere würden sie nach Fläche oder Festmeter bezahlt werden und im Krankheits- oder Urlaubsfall deshalb auch keine Entlohnung erhalten, insofern nicht gefolgt werden…