…wurde auch berücksichtigt, dass hieramts keine verwaltungsstrafrechtlichen Vormerkungen aufscheinen. Unter Bedachtnahme auf die Strafzumessungsgründe und den bis zu 365 Euro reichenden Strafsatz sowie den Unrechtsgehalt der Tat ist die verhängte Geldstrafe als angemessen zu betrachten. Der Ausspruch über die Kosten des Verwaltungsstrafverfahrens ist im § 64…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Richard Tannert in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, vormals XXX, vertreten durch Dr. Patrick Ruth, Rechtsanwalt, Kapuzinergasse 8, 6020 Innsbruck, wegen Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über…
…nicht zu vertreten hat bzw. auch nicht beabsichtigt hat, zu einer höheren Bestrafung führt. Die Rechtsfrage, ob es beim Unrechtsgehalt der Nichterteilung der Lenkerauskunft auf das Grunddelikt ankommt, ist vom Verwaltungsgerichtshof im Zusammenhang mit der Bestimmung des § 103 Kraftfahrgesetz 1967 (KFG), das ebenfalls eine Lenkerauskunftspflicht…
…bis 4. angelastet, verwirklicht. Das tatbildmäßige Verhalten (bzw. hier: Unterlassen) der Bf. blieb jedoch hinter dem in der betreffenden Strafdrohung typisierten Schuld- und Unrechtsgehalt zurück, sodass nur geringfügiges Verschulden vorliegt (vgl. Sander in Raschauer/Wessely, VStG, § 21 Rz 6 und Fister in Lewisch/Fister/Weilguni…
…ihr Fahrzeug in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone abstellen, darstelle. Infolge des Unterbleibens der Lenkerbekanntgabe habe jedoch das diesbezügliche Strafverfahren wegen Hinterziehung der Parkometerabgabe nicht durchgeführt können. Der Unrechtsgehalt der gegenständlichen Verwaltungsübertretung sei daher als erheblich zu bezeichnen (vgl. UVS Tirol, GZ 2007/19/1774-3 vom…
…Schuld- und Unrechtsgehalt zurückbleibt (vgl. Sander in Raschauer/Wessely, VStG, § 21 Rz 6 und Fister in Lewisch/Fister/Weilguni, VStG, § 45 Rz 3; VwGH 6.11.2012, 2012/09/0066). § 4 Abs. 1 Parkometergesetz 2006 betrifft die vorsätzliche Hinterziehung (mit typischerweise höherem Schuld- und Unrechtsgehalt)…
…derzeit mit unterdurchschnittlich zu bewerten, zumal seine Schulden aus Mietzinsschulden iHv EUR 6.000,00 bestehen. Hinsichtlich des Faktum I.1. war der Unrechtsgehalt nach Ansicht des Bundesfinanzgerichts eher gering, weil die Nachmeldung innerhalb eines Monats nach Ablauf der Nachfrist durchgeführt wurde, wobei der Bf…
…bedeutend einzustufende öffentliche Interesse an einer ordnungsgemäßen und fristgerechten Abgabenentrichtung, weshalb der Unrechtsgehalt der Tat nicht als geringfügig angesehen werden konnte. Bei zu niedrigen Strafen könnte es bei ausreichend hohem wirtschaftlichen Interesse zudem dazu kommen, dass ein Strafbetrag als bloßer Preis des erwarteten Nutzens kalkuliert…
…Interesse an der ordnungsgemäßen Entrichtung der Parkometerabgabe, weshalb der objektive Unrechtsgehalt der Tat nicht als geringfügig angesehen werden kann. Auch das Ausmaß des Verschuldens kann im vorliegenden Fall in Anbetracht der offensichtlichen Außerachtlassung der objektiv gebotenen und dem Bf. zuzumutenden Sorgfalt nicht als geringfügig angesehen…
…fahrlässiger Verkürzung der Parkometerabgabe der Strafpraxis im ordentlichen Verwaltungsstrafverfahren. Unter Bedachtnahme auf die Strafzumessungsgründe und den bis zu EUR 365,00 reichenden Strafsatz sowie den Unrechtsgehalt der Tat ist die verhängte Geldstrafe als angemessen zu betrachten. Die Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe durch die belangte Behörde entspricht …
…erheblich verzögert und erschwert. Somit war der Unrechtsgehalt der Tat bedeutend. Dass die Einhaltung der Vorschriften eine besondere Aufmerksamkeit erfordert habe oder dass die Verwirklichung des Tatbestandes aus besonderen Gründen nur schwer hätte vermieden werden können, ist weder aus dem Akt zu ersehen noch aufgrund…
…Sie habe weder wissentlich gehandelt noch habe sie die erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen. Die verhängte Geldstrafe sei im Verhältnis zum Unrechtsgehalt überproportional und unverhältnismäßig hoch. Sie ersuche die Strafhöhe auf ein tat- und schuldangemessenes Maß herabzusetzen und in eventu den angefochtenen Bescheid ersatzlos aufzuheben…
…nicht unerheblichem Maße das Interesse an der raschen Ermittlung der im Verdacht einer Verwaltungsübertretung stehenden Person, dem die Strafdrohung dient, weshalb der objektive Unrechtsgehalt der Tat, selbst bei Fehlen sonstiger nachteiliger Folgen, nicht gering war. Die verhängte Geldstrafe soll durch ihre Höhe dazu geeignet sein…
…dem die Strafdrohung dient. Der Unrechtsgehalt der gegenständlichen Verwaltungsübertretung ist im Hinblick auf den Sachverhalt - selbst bei Fehlen sonstiger nachteiliger Folgen - nicht gerade gering. Dass die Einhaltung der Vorschriften eine besondere Aufmerksamkeit erfordert habe oder dass die Verwirklichung des Tatbestandes aus besonderen Gründen nur schwer…
…das an der Erleichterung des innerstädtischen Verkehrs und an der Rationierung des in Wien vorhandenen Parkraumes, geschädigt habe, weshalb der objektive Unrechtsgehalt der Tat an sich, selbst bei Fehlen sonstiger nachteiliger Folgen, nicht als geringfügig zu bewerten gewesen sei. Im Hinblick auf die schwere Verschuldensform…
…Kontrollorgan nicht im bzw. beim Fahrzeug. Für die Strafbemessung maßgebende Umstände: Unrechtsgehalt: erheblich Verschulden: Fahrlässigkeit Milderungsgründe: Unbescholtenheit Erschwerungsgründe: keine Das Bundesfinanzgericht hat am 25.01.2023 eine öffentliche mündliche Verhandlung durchgeführt und im Anschluss daran das Erkenntnis mit den wesentlichen Entscheidungsgründen verkündet. Die Niederschrift über…
… 4a Wiener Parkometerabgabeverordnung bereits mit Ablauf des 30. Juni 2017 seine Gültigkeit und seine Eigenschaft als Abgabenentrichtungsmittel verlor. Für die Strafbemessung waren folgende Umstände maßgebend: Unrechtsgehalt: erheblich Verschulden: Fahrlässigkeit Erschwerungsgründe: sieben rechtskräftige verwaltungsstrafrechtliche Vormerkungen, alle nach dem Wiener Parkometergesetz Milderungsgründe: keine Das Bundesfinanzgericht hat am…
…vor, hielten sich die Erschwerungs- und Milderungsgründe die Waage und bestünden bei ihm durchschnittliche persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse, wäre somit - bei Abzug eines Drittels der Strafdrohung bezüglich der Hinterziehungen von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer unter Bedachtnahme auf den tatbildimmanenten geringeren Unrechtsgehalt dieser Hinterziehungen nach § 33 Abs…
…4 Abs. 1 Wiener Parkometergesetz 2006 sind Handlungen oder Unterlassungen, durch die die Abgabe hinterzogen oder fahrlässig verkürzt wird, als Verwaltungsübertretungen mit Geldstrafen bis zu 365 Euro zu bestrafen. Maßgebend für die Strafbemessung (60 Euro) waren ein erheblicher Unrechtsgehalt, Fahrlässigkeit, die Unbescholtenheit als Milderungsgrund, kein…
…4 Abs. 1 Wiener Parkometergesetz 2006 sind Handlungen oder Unterlassungen, durch die die Abgabe hinterzogen oder fahrlässig verkürzt wird, als Verwaltungsübertretungen mit Geldstrafen bis zu 365 Euro zu bestrafen. Maßgebend für die Strafbemessung (60 Euro) waren ein erheblicher Unrechtsgehalt, Fahrlässigkeit, die Unbescholtenheit als Milderungsgrund, kein…