…2012) 1. Akteninhalt: Mit Bescheid vom 23. September 2013 forderte das Finanzamt von der Beihilfenbezieherin die Familienbeihilfe (FB) und die Kinderabsetzbeträge (KB), welche ihr für ihre Tochter A für die Monate Juli bis September 2013 ausbezahlt wurden, zurück. Begründet wurde die Rückforderung mit den §§ 26…
…beurteilen. Über eine Nachsicht ist nicht im gegenständlichen Beschwerdeverfahren gegen den Rückforderungsbescheid zu befinden, das Nachsichtsverfahren ist ein eigenes Verwaltungsverfahren. Im gegenständlichen Fall liegt kein solcher Bescheid vor, weswegen darüber nicht abgesprochen werden konnte/musste. Soweit sich der Bf. auf die Unbilligkeit der Rückforderung beruft…
…Rückforderung zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe geführt haben, ebenso wie deren gutgläubigen Verbrauch im Anwendungsbereich des § 26 Abs. 1 FLAG 1967 grundsätzlich als unmaßgeblich erachtet hat. Die Rückforderung zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe stellt somit ein vom Gesetzgeber beabsichtigtes Ergebnis dar, welches nicht eine Unbilligkeit nach der…
…für S. erhalten habe. Dadurch ergebe sich, dass der Rückforderungsbetrag iHv Euro 261,18 unschlüssig sei und der Rückforderungsanspruch nicht zustehe. Die belangte Behörde habe zu dem die Bestimmungen zur Nachsicht und Unbilligkeit § 24 Abs 4 FLAG und § 236 BAO außer Acht gelassen. Die Rückzahlung…
…2007, 2006/13/0174). Hieraus erhellt, dass es sich bei der Rückforderung zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe um die allgemeine Auswirkung einer generellen Norm handelt, die keine sachliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung begründet, weil es nicht zu einem vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigten Ergebnis gekommen ist. Vielmehr…
…Rückforderung der Familienbeihilfe/Kinderabsetzbetrag) die Existenz des Abgabepflichtigen oder seiner Familie gefährdet oder die Abstattung mit außergewöhnlichen Schwierigkeiten (so insb einer Vermögensverschleuderung) verbunden wäre (zB VwGH 29.4.2010, 2006/15/0278). Auf Basis des oben festgestellten Sachverhalts ist das Vorliegen einer persönlich bedingten Unbilligkeit…
…gegebenen Unbilligkeit der Einhebung nach Lage des Falles steht der Bf. die Möglichkeit eines entsprechend begründeten Nachsichtsantrages gemäß § 236 BAO offen. Es steht der Bf. frei, allenfalls beim Finanzamt einen Antrag auf Nachsicht gemäß § 236 BAO einzubringen. Ein Nachsichtsverfahren ist ein von der Rückforderung getrenntes…
…bei der Kindesmutter und der damit verbundenen Erschwerung der Einbringung (eines Teiles) des Rückforderungsbetrages bei dieser in den Hintergrund. Es trifft zu, dass die Geltendmachung des Abgabenanspruches erst im letzten Jahr der (verlängerten) Verjährungsfrist erfolgt ist. Eine im Rahmen der Ermessensübung zu berücksichtigende Unbilligkeit der…
…13/0174, und vom 27. August 2008, 2006/15/0080). Soweit sich der Beschwerdeführer auf die Unbilligkeit der Rückforderung beruft, ist er darauf hinzuweisen, dass eine Billigkeitsmaßnahme im Sinne des § 236 BAO nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist.“ Daraus ist für den gegenständlichen Fall abzuleiten, dass…
…in der Lage, die Rückzahlung zu tätigen. Es wird daher beantragt, den angefochtenen Bescheid ersatzlos zu beheben, in eventu zu beheben und die betreffenden Beträge vom Sohn der Bf. zurückzufordern, in eventu von der Rückforderung wegen Unbilligkeit abzusehen. Weiters beantragt die Berufungswerberin Aussetzung/Hemmung der…
…Finanzen betreffend Unbilligkeit der Einhebung im Sinn des § 236 BAO, BGBl. II Nr. 435/2005 i.d.g.F., auch eine allfällige Nachsicht des Rückforderungsbetrages in Betracht kommt. Das antragsgebundene Verfahren auf Nachsicht gemäß § 236 BAO (Abschreibung von Abgabenschuldigkeiten) ist ein von der Rückforderung getrenntes…
…gegebenen Unbilligkeit der Einhebung nach Lage des Falles steht der Bf. die Möglichkeit eines entsprechend begründeten Nachsichtsantrages gemäß § 236 BAO offen. Es steht der Bf. frei, allenfalls beim Finanzamt einen Antrag auf Nachsicht gemäß § 236 BAO einzubringen. Ein Nachsichtsverfahren ist ein von der Rückforderung getrenntes…
…des § 236 BAO nicht Gegenstand des vorliegenden Rückforderungsverfahrens ist. Die zuständige Fachabteilung des Bundeskanzleramtes hat zur Frage einer allfälligen Nachsicht allerdings bereits die Ansicht vertreten, dass im vorliegenden Fall von einer sachlichen Unbilligkeit der Einhebung des Rückforderungsbetrages von 8.947,00 € auszugehen sei, weshalb…
…Oktober 2017 bis Jänner 2018. Rechtliche Würdigung: Strittig ist, ob die Familienbeihilfe und die Kinderabsetzbeträge für den Zeitraum Oktober 2017 bis Jänner 2018 zu recht zurückgefordert wurden und-falls dies zutrifft-ein gutgläubiger Verbrauch der Rückforderung entgegenstünde. Die hier zunächst maßgebliche Bestimmung des § 2 Abs…
…Ebenso ist unerheblich, ob und in welcher Höhe der Familienbeihilfenbezieher einen Unterhalt an die Kinder geleistet hat. Das diesbezügliche Vorbringen des Bf ändert daher nichts an der Verpflichtung zur Rückzahlung der unrechtmäßig erhaltenen Beträge. Zur Behauptung der Unbilligkeit der begehrten Rückforderung ist anzumerken, dass eine…
…müsste sich aufgrund ihrer derzeitigen Einkommenssituation einen Kredit zur Begleichung der Rückforderung aufnehmen, da die Rückzahlung aus dem normalen Einkommen nicht bedient werden könne. Da es sich um einen erheblichen Härtefall handle, werde um Nachsicht aufgrund persönlicher Unbilligkeit ersucht. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß…
…Nachsicht gemäß § 236 BAO (Abschreibung von Abgabenschuldigkeiten) ist ein von der Rückforderung getrenntes Verfahren. Die Gewährung einer Nachsicht liegt im Ermessen des Finanzamts (vgl BFG 12.9.2022, RV/7102584/2022). Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes setzt Unbilligkeit der Einhebung im Allgemeinen voraus, dass die…
…hat der Antragsteller auch nicht widersprochen. Zur sachlichen Unbilligkeit ist daher zusammenfassend und unabhängig von der Tatsache, dass der Rückforderungsbescheid in Rechtskraft erwachsen ist, festzuhalten, dass eine solche nicht vorliegt, weil die in Diskussion gezogene Rückforderung der Charakter einer ganz allgemeinen Auswirkung genereller Normen beizumessen…
…eine Anweisung auf Abstandnahme von der Rückforderung durch die Oberbehörde nicht erfolgt. Es handelt sich diesbezüglich um ein völlig eigenständiges Verfahren. Die Geltendmachung einer allfälligen Unbilligkeit oder Billigkeitsmaßnahme in diesem Sinne ist nicht Gegenstand des Verfahrens vor dem BFG betreffend Rückforderung von zu Unrecht bezogener…
…Uneinbringlichkeit ihres Rückforderungsanspruches gegenüber der ***BI*** entstanden ist, dem Fiskus überbunden würde. Zum von der Beschwerdeführerin behaupteten Vertrauensschaden führte das Finanzamt aus: "Eine unrichtige Auskunft im Einzelfall (§ 3 Z 2 lit. a der Verordnung des BMF, BGBl II 2005/435 idgF) könnte eine Unbilligkeit im…