…der Sorgfaltspflichten. Mit Bescheid vom 14.12.2004 wies das FA das Nachsichtsansuchen ab und begründete dies im Wesentlichen damit, dass im gegenständlichen Fall keine sachliche Unbilligkeit im Sinne des Gesetzes vorliege, da im gegenständlichen Fall kein vom Gesetzgeber offensichtlich nicht beabsichtigtes Ergebnis eingetreten sei…
…Partei einen Antrag auf Nachsicht gem. § 236 BAO und begründete dies (auszugsweise) wie folgt: "2.3 Die persönliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung im konkreten Fall 2.3.1 Allgemeines Die Nachsichtswerberin ***Bf1*** ist eine grundsätzlich wirtschaftlich solide, stets ausgeglichen bilanzierende Gesellschaft, die etwa im Jahr 2017…
…betreffenden VwGH- und VfGH- Verfahren zu verweisen. Dabei kann daher nicht davon ausgegangen werden, dass ein vom Gesetzgeber nicht beabsichtigtes Ergebnis mit einer anormalen Belastungswirkung eintritt. Eine sachliche Unbilligkeit liegt nicht vor, wenn sie ganz allgemein die Auswirkung genereller Normen ist (VwGH 22.3.1995…
…Ausschluss jeglichen Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die die Nach sieht gestützt wird (aber nicht um die Unrichtigkeit/Unbilligkeit der Abgabenfestsetzung zu beweisen)." Zur Entscheidung des VwGH Ro 2019/17/0005 vom 27.10.2023 führte die bf. Partei aus: "Es steht außer…
…weil VwGH in mehreren Entscheidungen dies als steuerlich unschädlich qualifiziert habe. Im Unterschied zum ursprünglich überreichten Nachsichtsansuchen wendet die Bf. nunmehr auch persönliche Unbilligkeit ein, denn es bestehe ein wirtschaftliches Missverhältnis zwischen der Einhebung der Abgabe und den im Bereich des Abgabepflichtigen daraus entstehenden Nachteilen…
…Abs 4 UStG erfüllt wurden. Ein Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht des Art 7 Abs 4 UStG ist jedenfalls nicht geeignet, eine Erstattung der EUSt auszusprechen. Eine sachliche Unbilligkeit iSd § 83 ZollR-DG liegt nach der stRsp des VwGH dann vor, wenn bei Anwendung des Gesetzes…
…38 Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 eine lange Verfahrensdauer vor der Abgabenbehörde oder dem Bundesfinanzgericht abzuwenden. Diese Instrumentarien seien von der Beschwerdeführerin jedoch nicht genutzt worden. Die Unbilligkeit könne nicht damit begründet werden, dass die Abgabenfestsetzung zu Unrecht erfolgt sei. Im Nachsichtsverfahren könnten daher nicht Einwände nachgeholt werden…
…§ 236 Rn 36 mwN). Sofern die Nachsicht nur anderen Gläubigern zugutekäme, ist die persönliche Unbilligkeit der Einhebung nach der Rsp des VwGH zu verneinen. Vielmehr ist erforderlich, dass der Abgabengläubiger im Verhältnis zu anderen Gläubigern durch die Nachsicht nicht schlechtergestellt wird und der Grundsatz der…
…10. Dezember 2014 wurde das Nachsichtsansuchen vom 2. Dezember 2014 unter Zitierung des § 236 BAO, der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend Unbilligkeit der Einhebung im Sinn des § 236 BAO, BGBl II 435/2005 (in der Folge kurz VO BGBl II 435/2005), Art. 4…
…mittlerweile zur Gänze beglichen. Die Bf. stellte daraufhin mit Eingabe vom 26.11.2019 den Antrag auf Erlass (gemeint wohl: Erstattung) der bereits entrichten Einfuhrumsatzsteuer in der genannten Höhe wegen sachlicher Unbilligkeit. Das Zollamt wertete dieses Vorbringen als Antrag auf Erstattung der Eingangsabgaben gem. Art…
…beantwortet wird. Die Revision wird zugelassen, weil keine höchstgerichtliche Rechtsprechung zur Frage besteht, ob ein Wirtschaftsbeteiligter, der sich im Rahmen der Zollabfertigungen wie oben beschrieben verhält, mit Erfolg Gutgläubigkeit und damit sachliche Unbilligkeit iSd § 83 ZollR-DG geltend machen kann. Wien, am 4. April 2022
…seinem Eigentum stehende Liegenschaft nicht überschuldet und eine Veräußerung zumutbar sei. Die Veräußerung dieses kleinen Waldgrundstückes käme allerdings einer Vermögensverschleuderung gleich und stelle eine Unbilligkeit der Einhebung der Abgaben dar. Die derzeitige Situation durch die Beschränkungen der Maßnahmen zur Bekämpfung von COVID 19 haben bewirkt…
…hinsichtlich der mit Bescheiden vom 04.11.2016 festgesetzten Abgaben ein und begründete dies im Wesentlichen damit, dass mit der Vorschreibung dieser Beträge für ihn eine persönliche Unbilligkeit vorliege, da er nach seinem Insolvenzverfahren im Jahr 2012 in den Jahren 2013 und 2014 ein Einkommen…
…bereits entrichtete Abgabenschuldigkeit seit jedenfalls unbillig, da die am 07.03.2006 ergangenen „Grundlagenbescheide“ als Nichtbescheide einzustufen seien. Sachliche Unbilligkeit sei überdies infolge der überlangen Verfahrensdauer gegeben, da die derzeit gültigen Bescheide ohne ergehen der Nichtfeststellungsbescheide nicht ergangen wären. Ansonsten würde durch die Erlassung von…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache des Bf, über die Beschwerde vom 14.03.2016 gegen den Haftungsbescheid der belangten Behörde Finanzamt vom 22.02.2016 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid…
…Nachsicht vom 13. Juli 2015 unter Wiedergabe von § 236 Abs. 1 BAO und der §§ 1, 2 und 3 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend Unbilligkeit der Einhebung im Sinne des § 236 BAO, BGBl. II Nr. 435/2005, mit der Begründung abgewiesen, gegenständlich seien weder…
…einen Abgabenbetrag in Höhe von € 162.624,27 gemäß § 236 BAO wegen offensichtlicher sachlicher Unbilligkeit. Zur Begründung brachte die Bf Folgendes vor: „Der betreffende Abgabenbetrag ist auf Nachforderungen aufgrund der Nichtanerkennung von Eingangsrechnungen betreffend Übersetzungstätigkeiten der Firma A-GmbH in den Veranlagungsjahren 1999, 2000…
Zur sachlichen Unbilligkeit der Einhebung wird vorgebracht, dass hier eine äußerst ungewöhnliche Konstellation dahingehend gegeben ist, dass nach Ergehen einer abweisenden Berufungsentscheidung für 1999, 2000, 2002 und 2003 vor dem UFS Graz im Juli 2009 ein Erörterungstermin betreffend das Jahr 2001stattgefunden hat, bei dem das…
…damit verbundenen spezifischen Belastungseffekte von den üblichen Eingriffsfolgen, die für Sachverhalte der belasteten Art typisch sind, wesentlich abweichen. Überforderungen dieser Art könnten zur Unbilligkeit im Einzelfall und damit zur Nachsicht führen (Stoll, BAO, 2434). Eine solche anormale Belastungswirkung bzw. ein atypischer Vermögenseingriff und damit ein …
…einer Existenzgefährdung nichts ändere. Der Beschwerdeführer habe keine Nachweise erbracht, weswegen weder von einer sachlichen noch persönlichen Unbilligkeit auszugehen sei. Das Ansuchen sei daher bereits aus Rechtsgründen abzuweisen und eine Ermessensentscheidung sei nicht möglich. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 9. September 2024 das…