…2016 eine gewerbliche Tätigkeit im Bereich der biopsychosozialen Beratung, ist nach Ansicht des ho. Finanzamtes noch nicht geeignet, um umfassende Umschulungsmaßnahmen iSd § 4 Abs. 4 Z 7 EStG entsprechend steuerlich geltend zu machen. Hinsichtlich der Fachliteratur wird darauf verwiesen, daß es Sache des Steuerpflichtigen ist…
…mit dem damals ausgeübten Beruf des Bf. bei ***DG** fehle bzw. lediglich "vage" ein beruflicher Umstieg als Grundvoraussetzung für die steuerrechtliche Anerkennung als Umschulungsmaßnahme geplant sei. Das Finanzamt stützte diese verwehrte Anerkennung der geltend gemachten Aufwendungen als Umschulungskosten bzw. vorweggenommene Betriebsausgaben auf eine schriftlich im…
…Entscheidungen, auf das beim VwGH anhängige Verfahren zu Zl. 2008/15/0321 sowie auf Literatur (SWK). Nach der wörtlichen Interpretation der Gesetzesstelle müssten die durch Umschulungsmaßnahmen neu gewonnenen Kenntnisse später zur Erzielung von Einkünften verwendet werden. Das Ende der bisherigen Einkünfteerzielung sei kein Tatbestandsmerkmal. Der…
…vom 27. Februar 2023 wurden die Beschwerden hinsichtlich Einkommensteuer 2020 und 2021 als unbegründet abgewiesen. Begründend wurde ausgeführt, dass die Aufwendungen für eine Umschulungsmaßnahme nur dann abzugsfähig seien, wenn sie zur Sicherung des künftigen Lebensunterhaltes beitragen und daher ein künftiges Steuersubstrat darstellen würden, das heißt…
…Verfahrensgang Strittig ist, ob die Aufwendungen zur Erlangung eines Pilotenscheins abzugsfähig sind. Das Finanzamt hat am 20.8.2024 den Einkommensteuerbescheid betreffend das Jahr 2023 erlassen. Die Kosten für Umschulungsmaßnahmen seien nicht abzugsfähig, weil eine bloße Absichtserklärung, dass der Beschwerdeführer nach der Berufsausbildung als Pilot…
…wird vom Finanzamt ausgeführt: "Aus der Sicht des Finanzamtes bestehen Bedenken, ob die Ausbildung zum Ravensburger Clown und weiter zum Visitenclown Aus- und Fortbildungskosten darstellen. Vielmehr handelt es sich um Umschulungsmaßnahmen, da weder im Arbeitsvertrag noch vom Arbeitgeber verlangt wird, eine solche Ausbildung zu absolvieren…
…cit. sind Werbungskosten auch Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. Insbesondere aufgrund des im Zuge des Erörterungsgespräches neu erstatteten…
…Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung vom 13. Februar 2023 als unbegründet ab. Das Finanzamt führte begründend aus, abzugsfähig seien die Aufwendungen für eine Umschulungsmaßnahme nur dann, wenn sie zur Sicherung des künftigen Lebensunterhaltes beitragen und daher ein künftiges Steuersubstrat darstellen, das heiße, dass die zukünftig zu erwartenden…
…Einkünften nicht abgezogen werden. Gemäß § 16 Abs 1 Z 10 EStG 1988 sind Werbungskosten auch: Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen…
…können. Zudem musste er seine Bildungsmaßnahme auch gegenüber seiner Arbeitgeberin als Fortbildung anpreisen, da diese an einer reinen Umschulungsmaßnahme kaum Interesse haben kann und daher einer Bildungsteilzeit möglicherweise gar nicht zugestimmt hätte, wenn er die Maßnahme gegenüber der Arbeitgeberin als beabsichtigte Umschulung dargestellt hätte. Somit…
…des Pensionsbezuges nicht gegeben, der der Sicherung des Lebensunterhaltes diene. Strittig ist somit, ob auch bei einem Pensionisten die Berücksichtigung von Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen als Betriebsausgaben bzw Werbungskosten möglich ist. Die Verwaltungspraxis vertritt die Ansicht, da ein Pensionist keine Erwerbstätigkeit ausübe, seien Bildungsmaßnahmen jedweder…
…dafür aufgewendeten Beträge als nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung anzusehen sind. Unstrittig ist dagegen, dass die Umschulungsmaßnahme eine umfassende ist. Der Bf ist seit 1.4.2008 bei den I beschäftigt. Seinen Angaben zufolge kam es seither zweimal zu Strukturänderungen und ist sein Arbeitsplatz infolge Fehlens…
Im Beschwerdefall hat die Bf. nicht vorgebracht, dass umfassende Umschulungsmaßnahmen vorliegen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. Aus der gesamten Aktenlage ergibt sich daraus keinen Hinweis dafür. Da die Bfin in keiner ihrer Eingaben bekanntgegeben hat, sich beruflich tatsächlich verändern zu wollen…
Es sei also von Bedeutung, dass es sich bei jener Tätigkeit, für die Werbungskosten aus Umschulungsmaßnahmen angefallen seien, überhaupt um eine ernst gemeinte erwerbswirtschaftliche Betätigung handle und zusätzlich diese Betätigung nicht steuerlich irrelevante Liebhaberei darstelle. Da bisher nur negative Einkünfte erklärt worden seien, hätten diese…
…sind nicht geeignet, eine Zuordnung der gegenständlichen Angelegenheit zum nicht gewinnorientierten bzw. zum gewinnorientierten Bereich vorzunehmen. Es ist sohin noch offen, ob die Umschulungsmaßnahmen auf die tatsächliche Ausübung eines weiteren Berufes abzielen und damit eine Betätigung nach § 1 Abs. 1 Liebhabereiverordnung idF BGBl. II Nr…
…Euro), Kosten für Fortbildungs-, Ausbildungs- und Umschulungsmaßnahmen (4.999,68 Euro) sowie sonstige Kosten (836,00 Euro) als Werbungskosten, ferner Steuerberatungskosten (192,00 Euro) als Sonderausgaben sowie den Familienbonus Plus für seinen Sohn geltend. Mit Ergänzungsersuchen vom 10.2.2023 forderte das Finanzamt den Bf…
…Verfahrensgang Mit Einkommensteuerbescheid 2021 vom 15. Dezember2022 wurde die Einkommensteuer für das Jahr 2021 abweichend von der eingereichten Erklärung festgesetzt. Begründend wurde ausgeführt, dass Umschulungsmaßnahmen nur dann als Werbungskosten abzugsfähig seien, wenn sie < derart umfassend seien, dass sie einen Einstieg in eine neue berufliche…
…I Nr. 26/2009) 7. Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. Aufwendungen für Nächtigungen sind jedoch höchstens im Ausmaß…
…Beträge nicht übersteigen. Höhere Aufwendungen für Verpflegung sind nicht zu berücksichtigen. 10. Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die eine Tätigkeit in einem neuen Berufsfeld ermöglichen. Aufwendungen für…
…Stunden zu. Höhere Aufwendungen für Verpflegung sind nicht zu berücksichtigen. 10. Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. Aufwendungen für…