…3. dargestellten Vorsteuerbeträge zusätzlich berücksichtigt wurden. Rein rechnerisch lauten die Umsatzsteuerzahllasten der Jahre 2004 bis 2008 auf nachstehende Beträge: 3.478,00 Euro (2004) 3.951,32 Euro (2005) 3.512,61 Euro (2006) 4.996,96 Euro (2007) 5.418,21 Euro (2008) 7…
…einzelne Abrechnungsperioden mit Gutschriften selektiv für die Hinzurechnung herangezogen wurden, ohne Berücksichtigung der Jahresabrechnung bzw. der Perioden mit Umsatzsteuerzahllasten. Begründung der Beschwerde: Hinsichtlich der rechtlichen Begründung der bekämpften Bescheide verweisen diese auf den Betriebsprüfungsbericht. In diesem wird bezüglich der Beschwerde, wiederum auf 4166a ESTRL verwiesen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. in der Beschwerdesache Bf, Adr, vertreten durch AUDITAX Steuerberatungsgesellschaft mbH, Guntramsdorfer Straße 103, 2340 Mödling über die Beschwerde vom 25.05.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Baden…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl, über die Beschwerde der Frau bfadr gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch , St.Nr. XXX, betreffend Umsatz- und Einkommensteuer für das Jahr 2011 sowie Festsetzung von Umsatzsteuer für die Zeiträume 02-12…
Bahnhofplatz 7 4020 Linz www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Alfred Zinöcker in der Beschwerdesache BF, vertreten durch RA, gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 27. Juli 2011 betreffend Haftung gemäß § 9 in…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerde der Bf., Adresse, PLZ-Ort, vertreten durch Centra-Consult Wirtschaftstreuhand und Beratungs GmbH, Jasomirgottstraße 6/3/7a, 1010 Wien, vom 3. Februar 2017 gegen die Bescheide der belangten Behörde, Finanzamt Bruck…
…der Beschuldigte etwa, wie vom Spruchsenat behauptet, zwischen den Voranmeldungszeiträumen mit Umsatzsteuerzahllasten und solchen mit Umsatzsteuerguthaben unterschieden hat und hinsichtlich letzterer etwa Voranmeldungen zur Geltendmachung bei der Abgabenbehörde eingereicht hätte. Ebensowenig trifft es zu, dass hinsichtlich der Vormonate durchgängig Zahllasten angefallen wären, siehe wie erwähnt…
…worden. Weitere Haftungsvoraussetzung sei die schuldhafte Verletzung abgabenrechtlicher Verpflichtungen. Der Beschwerdeführer sei während seiner Tätigkeit als Geschäftsführer seiner Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen ordnungsgemäß nachgekommen und habe auch für die Abfuhr der Umsatzsteuerzahllast Sorge getragen. Die belangte Behörde erster Instanz verkenne hinsichtlich der Umsatzsteuer 2014…
Nachdem den Parteien Gelegenheit gegeben wurde, zu den der Ladung vom 27. Februar 2024 beigelegten, seitens des Finanzamtes dem BFG übermittelten Beweismitteln Stellung zu nehmen (siehe dazu oben), sprach sich der rechtliche Vertreter gegen die Verlesung sämtlicher Aussagen von Zeugen oder Betroffenen in diesem Verfahren…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ER in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch SteuerlVertreter , über die Beschwerde vom 23.08.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA vom 27.07.2016, betreffend Körperschaftsteuer für das Jahr 2014 zu Recht erkannt…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.a Karin Peherstorfer P.LL.M in der Beschwerdesache des IV, AdresseIV, als Insolvenzverwalter im Konkurs der Bf, AdresseBf, gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Neunkirchen Wr. Neustadt vom 15.3.2016 betreffend Körperschaftsteuer 2007 bis…
… 217 in Höhe von 2% wegen nicht fristgerechter Entrichtung von Umsatzsteuerzahllasten der Voranmeldungszeiträume 07 bis 12 /2012 und 01 bis 11/2013 in Höhe von € 15.916,58 fest. Begründend wurde auf die nichtentrichteten Abgabenschuldigkeiten verwiesen. In der Beschwerde vom 19.02.2015 wendete…
…vom 16.08.2004 beantragte die BF1 (BF) die Nachsicht der mit Bescheiden vom 06.07.2004 aufgrund einer Umsatzsteuersonderprüfung vorgeschriebenen Umsatzsteuerzahllasten für 09-12/02 und 01-09/03 im Ausmaß von € 1,260.000,00 sowie der dazu vorgeschriebenen Säumniszuschläge von €…
…diesen Bescheid erhob die BF durch ihren ausgewiesenen Vertreter am 17.07.2007 Berufung und führte darin aus dass die in Frage stehenden Umsatzsteuerzahllasten aufgrund der Pfändung von verschiedenen Forderungen in der Höhe von gesamt € 1,252.258,37 nicht fristgerecht bezahlt worden seien …
…dass die in Frage stehenden Umsatzsteuerzahllasten aufgrund der Pfändung von verschiedenen Forderungen in der Höhe von gesamt € 1,252.258,37 nicht fristgerecht bezahlt worden seien . Die Vorschreibung dieser Kosten sei daher nicht gerechtfertigt. Darauf erließ das FA am 16.07.2007 eine Berufungsvorentscheidung…
…Vertreterin dieser Gesellschaft. Das Landesgericht Linz eröffnete mit Beschluss vom 22.10.2010 über das Vermögen der Gesellschaft ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung. Von der Gesellschaft waren für die Monate August bis Oktober 2010 folgende Umsatzsteuerzahllasten bekannt gegeben worden: 1.735,02 € (UVZ 08/2010)…
…die Ansicht vertreten, in Bezug auf § 8 Abs. 2 LuF-PauschVO 2011 seien Umsatzsteuergutschriften mit Umsatzsteuerzahllasten zu kompensieren und nur eine allfällige sich durch einen Jahresumsatzsteuerbescheid ergebende (Jahres)Gutschrift sei bei der Teilpauschalierung als Einnahme anzusetzen (vgl. Jilch, Die Besteuerung pauschalierter Land- und Forstwirte5, 594)…
Zudem ist gemäß § 21 BAO für die Beurteilung abgabenrechtlicher Fragen in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhalts maßgebend. Gemäß § 4 Abs. 4 EStG 1988 sind Betriebsausgaben die Aufwendungen oder Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind. Die Nachweispflicht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. H.O in der Beschwerdesache A.W, vertreten durch T., Dr.H StB GmbH, J.G 39, 987r G.St., über die Beschwerde vom 22.09.2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes G vom…
…Lieferungen zur Beschwerdeführerin in ***5*** begonnen haben. Am 17. Dezember 2019 erfolgten am Abgabenkonto rückwirkend die Festsetzungen der monatlichen Umsatzsteuerzahllasten für das Jahr 2018 und die Monate 01-08/2019. Die Abstattung der rückwirkend festgesetzten Umsatzsteuer erfolgte mittels Überrechnung vom Abgabenkonto der Verkäuferin (Lieferantin) mit…