…Bedenken davon ausgegangen werden, dass eine Einschränkung der Geschäftsfähigkeit oder der Zurechnungsfähigkeit zu den Tatzeitpunkten nicht vorgelegen ist. Fahrlässige Verkürzung von Umsatzsteuer 2008 von € 41.314,00 Im angefochtenen Erkenntnis wurde ausgeführt, dass sich "i m März 2009 herausstellte, dass nur kleinere Arbeiten…
…Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes entsprechenden Voranmeldungen Verkürzungen von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für die Monate Jänner bis August 2005 jeweils in der Höhe von € 5.600,00 /Monat (zusammen € 44.800,00) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss…
…Schätzung entspricht, als einerseits die für die Verkürzung maßgeblichen Vorgänge (Nichtentrichtung der UVZ unter Verletzung der UVA-Pflicht) klar feststehen und andererseits auch die angewandte Schätzungsmethode [Ermittlung des Gesamtbetrages der vom Bf. im genannten Zeitraum getätigten steuerpflichtigen Umsätze laut den bekannten Kennzahlen für den (Vor…
…§ 34 Abs. 1 Z 18 StGB) kann im Anlassfall insofern nicht angenommen werden, als seit dem letzten Tatbegehungszeitpunkt (Dezember 2013 / UVZ-Verkürzung für 10/2013) die für eine derartige Beurteilung maßgebliche Frist des § 41 Abs. 2 FinStrG noch nicht verstrichen ist (vgl. etwa OGH 28…
…ein sonstiger Einnahmenausfall verbunden, so tritt die Straffreiheit nur insoweit ein, als der Behörde ohne Verzug die für die Feststellung der Verkürzung oder des Ausfalls bedeutsamen Umstände offen gelegt werden, und binnen einer Frist von einem Monat die sich daraus ergebenden Beträge, die vom Anzeiger…
…non nocet, es wäre irrelevant, wenn der Bf. danach eine Verkürzung ernstlich für möglich gehalten hätte, wobei rein zur Abrundung auch dies verfahrensgegenständlich nicht erweisbar erschiene, wenn die steuerliche Vertretung selbst bei Nachreichung der Gutschriftsvoranmeldung für seinen Sohn nicht unterstützend dafür Sorge trägt, dass auch…
…wurden in der Vergangenheit ordnungsgemäß beim Finanzamt eingereicht, sodass der verantwortliche Geschäftsführer über die Fälligkeit der UVAs Bescheid wusste und damit eine Verkürzung an UVZ im geprüften Zeitraum ernstlich für möglich hielt und sich mit ihr abfand. Bedingt Vorsätzliches Handeln lag daher vor." Am 23…
…im genannten Zeitraum keine UVAs eingereicht wurden, und auch keine UVZ entrichtet wurden, diese vom Steuerberater mangels Bezahlung auch nicht vorbereitet wurden, wusste der Beschuldigte, dass keine Umsatzsteuer entrichtet wurde und somit auch von der damit verbundenen Verkürzung. Wesentliche Tatbestandmerkmale einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs…
…fünfjährige - Frist beginnt, sobald die mit Strafe bedrohte Tätigkeit abgeschlossen ist oder das mit Strafe bedrohte Verhalten aufhört. Gehört wie im gegenständlichen Fall zum Tatbestand ein Erfolg (hier: der Eintritt der jeweiligen Verkürzung), so beginnt die Verjährungsfrist erst mit dessen Eintritt zu laufen. Begeht aber…
…vorsätzlich "unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer betreffend die Monate Oktober bis Dezember 2017 in Höhe von € 2.021,89, Jänner bis März 2018 in Höhe von € 1…
…er hat in Wien vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten hat und zwar: Umsatzsteuer 02-12/2017 in…
…01-04/2016, 06-12/2016, 01/2017 sowie 03-05/2017 eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer in Höhe von insgesamt € 93.849,10 bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten, und zwar Umsatzsteuer für 10/2015 in Höhe…
…Wahrnehmende seiner abgabenrechtlichen Verpflichtungen einer Abgabenhinterziehung schuldig, wenn er vorsätzlich unter Verletzung der genannten Verpflichtung zur Abgabe von dem obgenannten § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Dabei ist gemäß …
…die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen, wobei darauf Bedacht zu nehmen ist, ob die Verkürzung endgültig oder nur vorübergehend eintreten hätte sollen. Zusätzlich sind die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Gemäß § 23 Abs. 4 FinStrG hat bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich…
…ja Excel-Tabellen. Mir ist nicht aufgefallen, dass hier keine Zahlungen erfolgt sind. […] Frau **M2** wäre von Anfang an berechtigt gewesen in ELBA die UVZ zu entrichten. Dies vor allem auch im Zusammenhang mit Treuhandschaften. In meiner Gesellschaft geht alles über Online-Accounts. [……
…begehrt unser o.a. Mandant die Aufhebung dieses bzw. Verkündung einer neuen schuldfreien Erkenntnis. Zuletzt beantragen wir hiermit auch die Akteneinsicht in das Abgabenkonto insbesondere auf: 1. Alle Bewegungen am Abgabenkonto vom 8.3.2011 bis 31.12.2016, 2. BP-Berichte (31.1.2014…
…nach dem betreffenden Steuergesetz darauf Anspruch gehabt hat. Dies ist namentlich auch dann der Fall, wenn es infolge eines auf eine solche Verkürzung abzielenden Verhaltens einer Person nicht zur rechtzeitigen Festsetzung der Steuer kommt. Der Umstand allein, dass zu einem späteren Zeitpunkt eine Veranlagung auf…
… VwGH 04.09.2025, Ra 2023/16/0085). Ob Handlungen oder Unterlassungen mit dem Ziel erfolgen, Abgaben zu verkürzen, beruht meist auf einem nach außen nicht erkennbaren Willensvorgang, auf den - bei einem den Vorsatz verneinenden Täter - nur nach dessen nach außen tretendem Verhalten geschlossen werden…
Eine wissentliche Verkürzung einer Umsatzsteuervorauszahlung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG stellt ein vorsätzliches Finanzvergehen dar, demnach hätte nach § 83 Abs. 2 FinStrG unverzüglich nach dem Beschluss nach § 202 Abs. 1 FinStrG der Staatsanwaltschaft Wien vom 28. März 2014 ein Einleitungsbescheid ergehen müssen, was…
…Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen bzw. Gutschriften) in Höhe von insgesamt € 75.040,00 bewirkt, indem er betreffend Juli bis September 2013, Jänner, Februar, März, April, Mai, Juni, Juli, September, November und Dezember 2014 Vorauszahlungen an Umsatzsteuer in Höhe von € 18.411,68 (UVZ…