…FA fest, dass wegen Nichtangemessenheit der Mietentgelte im Fremdvergleich, in wirtschaftlicher Betrachtungsweise von privat veranlassten Verträgen zwischen nahen Angehörigen auszugehen sei. Am 28.Mai 2015 sind im elektronischen Veranlagungsakt der Bf drei händische Bescheide über die Festsetzung von Umsatzsteuervorauszahlungen (UVZ) für das 2. - 4. Quartal…
…Gastronomielokals. Aufgrund des Ergebnisses einer vorangegangenen USO-Prüfung betreffend den Zeitraum Okt. 2014 vertrat das Finanzamt ***1*** (FA) im abgabenbehördlichen Verfahren den Standpunkt, dass der Vorsteuerabzug (auch) im UVZ-Zeitraum Nov. 2014 nicht zusteht, weil die verfahrensgegenständlichen Rechnungen (sämtliche Berichtigungen zu Rechnungen aus der UVA…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Richard Tannert in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, Gastronom, whft. XXX, vertreten durch die fh-wirtschaftstreuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Rennbahnstraße 43, 3100 St. Pölten, wegen der Finanzvergehen der Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 49 Abs. 1…
…setze sich der strafbestimmende Wertbetrag wie folgt zusammen: UVZ 04/2012 € 169.037,20 (nachgemeldet mit € 198.067,78, abzüglich Gutschrift aus USt 2010 + UVZ 05/2012 € 14.115,46 (nachgemeldet, keine Entrichtung) + UVZ 07/2012 € 33.651,35 (am 27…
Betreffend den Voranmeldungszeitraum Dezember 2011 wäre bis zum Ablauf des Fälligkeitstages am 15. Februar 2012 eine Vorauszahlung an Umsatzsteuer in Höhe von € 343.618,57 (beinhaltend die USt aus dem obgenannten Verkauf des Gebäudes) zu entrichten gewesen; ebenso wäre bis zu diesem Zeitpunkt dem…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 2 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen Herrn ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 15. März 2019 gegen das Erkenntnis…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 2 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen Mag. A., Rechtsanwalt, Wien, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 21. Jänner 2019 gegen das Erkenntnis…
BESCHLUSS Der Finanzstrafsenat Wien 2 hat durch den Vorsitzenden Mag. Gerhard Groschedl in der Finanzstrafsache gegen A., Wien, vertreten durch Dr. Norbert Wess LLM, MBL, Himmelpfortgasse 20/2, 1010 Wien, wegen der Finanzvergehen der Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG des Finanzstrafgesetzes (FinStrG…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende ***13***, die Richterin ***14*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***15*** und ***16*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch die ***24*** über die Beschwerde vom 26. März 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom…
Es gibt dazu die Steuerberatungskanzlei des Sohnes, aber diese Kanzlei hat ein mehr als "entspanntes Verhältnis" zu einer umsatzsteuerrechtlichen Seite dieser Betriebsübergabe. Man sollte annehmen, dass spätestens im Juni 2024 bei der Erstellung des Notariatsaktes, in dem expressis verbis festgehalten wird, dass eine Umsatzsteuerüberrechnung vorzunehmen…
…ja Excel-Tabellen. Mir ist nicht aufgefallen, dass hier keine Zahlungen erfolgt sind. […] Frau **M2** wäre von Anfang an berechtigt gewesen in ELBA die UVZ zu entrichten. Dies vor allem auch im Zusammenhang mit Treuhandschaften. In meiner Gesellschaft geht alles über Online-Accounts. [……
Organisatorisch bleibt abschließend festzuhalten, dass der Beschuldigte zu Beginn der Verhandlung erklärte, sich selbst zu verteidigen und der Steuerberater nur als Vertrauensperson an der Verhandlung teilnimmt. Damit wird auch konkludent mitgeteilt, dass für dieses Verfahren keine Zustellvollmacht des Steuerberaters besteht. Kostenentscheidung Die Verfahrenskosten in Höhe…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 2 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen Herrn A., Wien , vertreten durch "A-KERN" Steuerberatung GmbH, Dresdner Straße 47/3. OG, 1200 Wien, wegen der Finanzvergehen der Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG…
IMNAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 1025-2 des Bundesfinanzgerichtes hat in der in der Finanzstrafsache gegen 1. Herrn ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, 2. die **A-GmbH**, **Wien-1**, wegen der Finanzvergehen der Finanzordnungswidrigkeiten gemäß §§ 49 Abs. 1 lit. a und 51 Abs. 1 lit. c…
§ 21 Abs. 1 UStG: Der Unternehmer hat spätestens am 15. Tag (Fälligkeitstag) des auf einen Kalendermonat (Voranmeldungszeitraum) zweitfolgenden Kalendermonates eine Voranmeldung bei dem für die Einhebung der Umsatzsteuer zuständigen Finanzamt einzureichen, in der er die für den Voranmeldungszeitraum zu entrichtende Steuer (Vorauszahlung) oder den auf…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 2 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen Frau M., Wien, vertreten durch Rechtsanwalt Mag. Michael Stanzl, Thaliastraße 155, 1160 Wien, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung und der fahrlässigen Abgabenverkürzung nach §§ 33 Abs. 1 und 34…
…68 (UVZ 07-09/2013), € 1.920,87 (UVZ 01/2014), € 18.587,54 (UVZ 02/2014), € 1.920,87 (UVZ 03/2014), € 9.693,04,87 (UVZ 04/2014), € 1.809,33 (UVZ 05/2014), € 841,74 (UVZ…
13.4. Betreffend den Voranmeldungszeitraum März 2014 hätte der Beschuldigte bis zum Ablauf des Fälligkeitstages, den 15. Mai 2014, für die B-GmbH eine Vorauszahlung an Umsatzsteuer in Höhe von € 3.233,49 zu entrichten gehabt, ebenso hätte der Steuerberater bis zu diesem Zeitpunkt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 3 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen T, (Bf.) vertreten durch Dr. Michael Kotschnigg, Franzensbrückenstraße 5 Tür 252, DG, 1020 Wien wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die…
Erstens, der VwGH hat die Behandlung der im Steuerverfahren erhobenen Beschwerde des Beschuldigten gegen den Berufungsbescheid mit Beschluss vom 18.9.2013, 2013/13/0034, unter Hinweis auf den neu geschaffenen § 33a VwGG, abgelehnt (./C). Die Kernaussage der Begründung lautet: "In der vorliegenden Beschwerde werden…