…die beisitzende Richterin Dr. Maria-Luise Wohlmayr und die Laienrichter Dr. Rupert Mayr und MMag. Michaela Schmidt über die Beschwerde der ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch Trust Treuhand- und Steuerberatung GmbH, Praterstraße 38, 1020 Wien, vom 12. März 2012 gegen den Bescheid des (damals zuständigen…
…die beisitzende Richterin Dr. Maria-Luise Wohlmayr und die Laienrichter Dr. Rupert Mayr und MMag. Michaela Schmidt über die Beschwerde der ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch Trust Treuhand- und Steuerberatung GmbH, Praterstraße 38, 1020 Wien, vom 27. Oktober 2016 gegen den Bescheid des (damals zuständigen…
…Vorsorgekassen, sodass ein 81-100 Group Trust ausschließlich eine Risiko- und Veranlagungsgemeinschaft für Pensionskassen und betriebliche Vorsorgekassen bilde. Eine Abtretung der Anteile an Dritte sei nicht möglich, wodurch sichergestellt werde, dass nur die begünstigten Anteilsinhaber und deren Begünstigte vom Vermögen und den Erträgen profitieren können…
…Begünstigter hat, steht dem Bestehen eines Trusts nicht notwendigerweise entgegen. (4) Der Bundesminister für Finanzen hat mit Verordnung die Merkmale von trustähnlichen Vereinbarungen, die nach inländischem Recht eingerichtet werden können, zu beschreiben, damit festgestellt werden kann, welche Rechtsvereinbarungen in ihrer Struktur oder Funktion mit Trusts…
…ergeben, dass bei dieser keine Anteile (shares) ausgegeben worden seien, es handle sich daher offensichtlich um eine Art Trust. Demgemäß wäre F in der Selbstanzeige auch als "Beneficiary" (Begünstigter) bezeichnet worden. Es könnten somit - entgegen der Darstellung in der Selbstanzeige - keine verdeckten Ausschüttungen der Ltd…
…dass bei dieser keine Anteile (shares) ausgegeben worden seien, es handle sich daher offensichtlich um eine Art Trust. Demgemäß wäre der Bf. in der Selbstanzeige auch als "Beneficiary" (Begünstigter) bezeichnet worden. Es könnten somit - entgegen der Darstellung in der Selbstanzeige - keine verdeckten Ausschüttungen der Ltd…
…ergeben, dass bei dieser keine Anteile (shares) ausgegeben worden seien, es handle sich daher offensichtlich um eine Art Trust. Demgemäß wäre A in der Selbstanzeige auch als "Beneficiary" (Begünstigter) bezeichnet worden. Es könnten somit - entgegen der Darstellung in der Selbstanzeige - keine verdeckten Ausschüttungen der Ltd…
…2007 30.225,00 €, Spängler Spar VKB am 3.11.2008 36.627,00 € und Spängler Spar Trust am 23.12.2009 25.352,00 € zusammensetzt. Aus der Beilage "Anlagegüter mit Anspruch auf investitionsbedingten Gewinnfreibetrag (GFB)" geht hervor, dass der Bf für…
…Auflösung und Widerruf von Stiftungen und Trusts" (23.02.2023, LexisNexis Rechtsnews 33703 in lexis360.at)). Auch in der Literatur werden bei den sonstigen wiederkehrenden Bezügen gemäß § 29 Z 1 EStG 1988 "Zahlungen eines US-Trusts an die aus dem Trust begünstigte Person" subsumiert (Hajicek…
…In- und Auslandssachverhalten zu unterscheiden. Die Frage, ob Einkünfte einer in Liechtenstein ansässigen Stiftung oder aber den Stiftern oder den Begünstigten zuzurechnen sind, ist nach den dafür maßgeblichen Grundsätzen des österreichischen Rechts zu beurteilen. Mandatsverträge sind Bevollmächtigungsverträge nach liechtensteinischem Recht, die einem Auftrag nach den…
…hat durch den Vorsitzenden R1 und die weiteren Senatsmitglieder R2, L1 und L2 im Beisein der Schriftführerin Andrea Moravec in der Beschwerdesache Bf., O1, vertreten durch TRUST Treuhand- und Steuerberatung GmbH, Praterstraße 38, 1020 Wien, über die Beschwerde vom 25.09.2018 gegen den Bescheid…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., A-1, vertreten durch TRUST Treuhand- und Steuerberatung GmbH, Praterstraße 38, 1020 Wien, über die Beschwerde vom 28.7.2014 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 1/23…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R in der Beschwerdesache Bf., K, vertreten durch Trust Treuhand und Steuerberatungs-GmbH, Praterstr 38,1020 Wien, gegen die Bescheide des Finanzamtes vom 05.11.2012 betreffend Einkommensteuer 2007 und 2009 und vom 25.11.2014 in…
…der bereits vor 5 Jahren verstorben sei. Wiederkehrende Ausschüttungen an österreichische Begünstigte seien gemäß § 29 Z 1 EStG als wiederkehrende Bezüge beim Begünstigten idR einkommensteuerpflichtig. Einmalzahlungen unterlägen hingegen nicht der Einkommensteuer; dies bestätige das so genannte "Trust-Erkenntnis" des VwGH (VwGH vom 20.9.1988…
…es sich dabei um einen REVOCABLE Trust handle, bei dem die Dispositionsbefugnis des Trusts erhalten bleibe, wie bei einem Liechtensteinischen transparenten Fonds. Daraus ergebe sich, dass keine KESt-Pflicht für die Zuflüsse vorliege, sondern die originären Einkünfte aus dem Trustvermögen direkt dem Begünstigten zuzuordnen seien…
…ein Common Trust gemäß § 584 IRC. An ihr könnten sich nur Rechtsträger (Trusts) die selbst nach § 501 IRC von der Ertragssteuer in den USA befreit sind, beteiligen (sogenannte eligible Accounts). § 501 IRC verweise auf § 401 IRC, der eine Steuerbefreiung für spezielle begünstigte Pensions- und Mitarbeitervorsorgeeinrichtungen…
…die das "pension scheme" in Form eines Trusts zahlten der BF und der Arbeitgeber in Großbritannien ein. Die in diesen Trust einbezahlten Beträge wurden von wechselnden Treuhändern (Trustees) verwaltet. Dieses (Unternehmens) "pension scheme" in Form eines Trusts ist eine steuerlich begünstigte Pensionskasse nach britischem Recht…
…10) sagte er gegenüber seinem Steuerberater, dass "der Amerikaner" Eigentümer der ***5*** sei. Am 11.9.2001 gab er an, die wirtschaftlich Begünstigten der ***5*** nicht zu kennen. Am 20.11.2001 wurde vom Verteidiger des Bf. erstmals vorgebracht, dass ***7*** der "Gesellschafter" der ***5…
…ausüben:" Danach habe man wählen können zwischen "Gesellschafter", "sonstige Person, die Einfluss auf die Geschäftspolitik nehmen kann" und "Begünstigte(r ) der Gesellschaft (Stiftungen, Trusts)". Dabei sei "Begünstigte(r )" angekreuzt und namentlich mit dem Bf. bekanntgegeben worden. Die im Vorlageantrag behauptete Interpretation widerspreche klar dem Wortlaut…
…entweder im Gesetz selbst definiert ist oder zum Zeitpunkt der Spende in der nach § 4a Abs. 7 Z 1 EStG 1988 vorgesehenen Liste der begünstigten Spendenempfänger angeführt ist. Ist die Einrichtung weder ausdrücklich im Gesetz genannt, noch in der Liste für die angeführten Einrichtungen enthalten…