BESCHLUSS Der Vorsitzende des Finanzstrafsenates Wien 2 des Bundesfinanzgerichtes Mag. Gerhard Groschedl hat in der Finanzstrafsache gegen Herrn ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch AUSTRIA TREUHAND Holding SteuerberatungsgmbH, Mariahilfer Straße 1C Tür Top 4a, 1060 Wien, wegen der Finanzvergehen der Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 49 Abs. 1 lit…
…vorsätzlichen Vorgangsweise des Beschuldigten, lauten, dieser sei schuldig, er habe im Amtsbereich des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs in der Zeit [etwa monatlich zu benennende Tatzeiträume] als Geschäftsführer der **D1** GmbH, sohin als Wahrnehmender deren steuerlichen Interessen, vorsätzlich unter Verletzung der abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht…
…vorsätzlichen Vorgangsweise des Beschuldigten, lauten, dieser sei schuldig, er habe im Amtsbereich des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs in der Zeit [etwa monatlich zu benennende Tatzeiträume] als Geschäftsführer der B-GmbH, sohin als Wahrnehmender deren steuerlichen Interessen, vorsätzlich unter Verletzung der abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht…
…einen betrieblichen Zusammenhang, zumal diese auch den Kunden zur Einsicht zu Verfügung gestellt worden seien. Die steuerliche Geltendmachung des Masterstudiums habe er sowohl mit Buchhalterin und dem Steuerberater besprochen und diese hätten dahingehend keine Bedenken geäußert. Es liege dem Bf. insgesamt fern, vorsätzlich Abgaben zu…
…möglichen Beschäftigung im elterlichen Betrieb gerade zum Zwecke der Organisation und Durchführung der Schmuggelfahrten spricht, dass er bereits jahrelang vor dem Tatzeitraum und auch jahrelang danach dort beschäftigt gewesen ist. Er selbst hat laut seinen insoweit nicht unglaubwürdigen Angaben für seine Schmuggelfahrten lediglich jeweils €…
…| Umsatzsteuer | 01-12/2013 | 65.658,53 | Summe | | 372.207,63 Die sicherzustellenden Abgabenansprüche sind auf Grund folgender Sachverhalte entstanden und wurden wie folgt ermittelt: Gegen HP besteht der konkrete Tatverdacht der vorsätzlichen Abgabenhinterziehung im Tatzeitraum 2010 bis dato…
… 33 Abs. 1, 38 Abs. 1 FinStrG für den Tatzeitraum 2002 bis 2012 liege wegen eines Fortführungsantrages der Finanzstrafbehörde noch zur Entscheidung beim Landesgericht Wien und sei somit das "behördlich" geführte "Abgabeverfahren" weiterhin gemäß § 54 Abs. 1 FinStrG einzustellen. Wenn die Abgabenbehörde das behördliche Verfahren…
…da sich eine Tat nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG auf die wissentliche Verkürzung einer Umsatzsteuervorauszahlung eines Tatzeitraumes, in diesem Fall bei monatlicher Einreichung von Umsatzsteuervoranmeldungen, eines Monats bezieht. Zum objektiven Tatbestand: Den durch den Bf. mittels Voranmeldungen einbekannten Zahllasten hinsichtlich des von ihm…
…steht sie auch weiterhin nicht). Dafür spricht bereits der Umstand, dass er seine Tätigkeit als Hausbesorger altersbedingt früher oder später beenden und damit die Wohnung in der ***60*** räumen wird müssen. Dann erfolgt die Rückkehr in die ***57***. 4.3. Dieser Doppelwohnsitz wäre an sich…
…Meldungen nicht gegeben sein. Der Spruch des angefochtenen Erkenntnisses war daher hinsichtlich der Tatzeiträume abzuändern. Für die Monate 6-12/2017 und 01-05/2018 hat der Bf1 als verantwortlicher Geschäftsführer des belangten Verbandes die Umsatzsteuervoranmeldungen ebenfalls verspätet - nach Einleitung des Finanzstrafverfahrens nach § 33 Abs…
…ein bestehendes auf einen Einzelunternehmer eingeschränktes unternehmerisches Erfolgsrisiko" ableiten lässt, "weshalb bezogen auf Tatzeitraum das Vorliegen eines arbeitnehmerähnlichen Verhältnisses des slowakischen Staatsangehörigen zu dem vom Berufungswerber vertretenen Unternehmen zu verneinen war" (= Tätigkeit wurde als selbständige Erwerbstätigkeit eingestuft, daher lag auch keine Verletzung des AusIBG…
…zur Haftung herangezogen werden kann, tatsächlich mit schuldbefreiender Wirkung binnen Monatsfrist zu entrichten, wobei auch nach wie vor Zahlungserleichterungen (§ 212 BAO) von höchstens zwei Jahren gewährt werden könnten. Bei den verfahrensgegenständlichen Tatzeiträumen, die vor der Finanzstrafgesetznovelle 2010 liegen, ist zwar prinzipiell ein Günstigkeitsvergleich (§ 4 Abs…
…sich trotz Aufforderung zur Rechtfertigung weder im Ermittlungsverfahren zu den Vorwürfen geäußert, noch erschien sie zur heutigen Verhandlung vor dem Spruchsenat, weshalb mangels anderer Beweisergebnisse die Feststellungen der Betriebsprüfung dem Erkenntnis bedenkenlos zu Grunde gelegt werden konnten. Dazu hat der Spruchsenat nach Darstellung der §§ 33…
…Weise etwa in der Form, dass er selbst eine schriftliche Erklärung des Entlastungszeugen vorlegt, oder, wenn es um eine Lenkereigenschaft der Beschuldigten im Tatzeitraum geht, durch Glaubhaftmachung zumindest des Aufenthaltes dieser Person in Österreich zum fraglichen Zeitpunkt zu erbringen (vgl. VwGH 29.1.1993, ZI…
…19.12.2018, 13 Os 114/18s). Der vom Spruchsenat so bezeichnete Erschwerungsgrund "mehrfache Tatbegehung über vier Jahre" wird durch zwei Taten ersetzt. Da die für die Tatzeiträume 2016 und 2019 bestraften Verkürzungen im Beschwerdeverfahren vom BFG nicht mehr als Strafbemessungsgrundlage herangezogen wurden, war auch…
…Verteidigers Mag. Hubert Wagner LLM, des Amtsbeauftragten , der Dolmetscherin sowie der Schriftführerin zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben und das für den Tatzeitraum 5. September 2012 bis 31. Dezember 2012 darüber hinaus unveränderte Erkenntnis des Spruchsenates vom 10 . März 2015 , Strafnummer…
…soll. Abs. 2: Nach Wochen, Monaten oder Jahren bestimmte Fristen enden mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche oder des letzten Monats, der durch seine Benennung oder Zahl dem Tag entspricht, an dem die Frist begonnen hat. Fehlt dieser Tag im letzten Monat, so…
…und des vorsätzlichen Eingriffs in die Rechte des Tabakmonopols nach § 44 Abs. 1 lit. a FinStrG begangen worden seien, war hinsichtlich des Tatzeitraumes sowie der Menge von 800 Stück Zigaretten gemäß §§ 136, 157 FinStrG einzustellen, da insoweit bereits eine Bestrafung erfolgt ist und die Menge…
…unter "Pkt. c. Undifferenzierte Streichung des Rechts- und Beratungsaufwandes, der Mieten und Schadensfälle", dass er ein Organstrafmandat und Strafverfügungen angesichts der Tatzeiträume verursachen hätte können. Die tatsächlich durch Fahrer verursachten und in weiterer Folge der Fa. A-GmbH bzw. den für die Fa. A-GmbH…
…auch der verfahrensgegenständlich relevante Sachverhalt in einem wesentlichen Teil trotz der (zeitlich vorgelagerten) Bestreitungen durch den Beschuldigten außer Streit gestellt ist, bestehen auch für den Finanzstrafsenat des Bundesfinanzgerichtes keine Bedenken mehr, die Entscheidung ohne eine mündliche Verhandlung zu fällen. Über die Beschwerden wurde erwogen: 1…