…25.05.2021 (Einkommensteuer 2018) bzw. am 10.06.2021 (Einkommensteuer 2021) eingebrachten Erklärungen wurden durch den Beschwerdeführer die Einkünfte aus seiner Tätigkeit als Stiftungsvorstand einer Privatstiftung (EUR 48.000,00) im Rahmen eines separaten Betriebes (d.h. getrennt von den Einkünften aus der Tätigkeit…
…Im Zuge der Betriebsprüfung wurde von der belangten Behörde die Feststellung getroffen, dass die von der Geschäftsführerin und Alleingesellschafterin der Beschwerdeführerin im November 2018 für den Zeitraum 2019 bis 2025 vereinnahmten Honorare als Stiftungsvorständin, die im Rückwirkungszeitraum der Einbringung des Rechtsanwaltsbetriebes in die GmbH erfolgten…
…2 Betriebsausgaben-Pauschale Siehe "Anhang zu Tz. 2 Betriebsausgaben-Pauschale" Lt. BP stellt die Tätigkeit als Stiftungsvorstand keinen gesonderten Betrieb dar, die Einkünfte aus der Vorstandstätigkeit sind als Einkünfte der Tätigkeit als Rechtsanwalt zu erfassen, die Betriebsausgaben-Pauschale steht daher nicht zu. [Die Darstellung der…
…Beschwerdevorentscheidung - darauf zu verweisen, dass die vom Beschwerdeführer vorgenommene Trennung seiner Tätigkeiten (Rechtsanwalt einerseits, Stiftungsvorstand andererseits) in zwei Betriebe bereits im Rahmen der eingereichten Einkommensteuererklärungen dargelegt wurde. Insofern kann in diesem Zusammenhang nicht vom Neu-Hervorkommen von Tatsachen oder Beweismitteln gesprochen werden. Vielmehr wurden zu…
Wie sich aus dem festgestellten Sachverhalt ergibt, beruhen die vom Beschwerdeführer an die ***GmbH*** geleisteten Zahlungen nicht auf einer steuerlich beachtlichen Rechtsgrundlage. Zusätzlich ist auf die Ausführungen in der Beweiswürdigung zu verweisen, wonach weder Art noch Umfang der auf der Rechnung ausgewiesenen Leistungen fremdüblich ausgestaltet…
…Februar 2007 errichtet. Die Erwerbergesellschaft selbst (***F GmbH***) wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 2. März 2007 errichtet. Stifter der ***G Privatstiftung*** sind ***Y*** und die ***Y Privatstiftung***. Stiftungsvorstände sind ***Y***, ***X*** (Funktion gelöscht mit Firmenbucheintragung vom 28. Oktober 2008; stattdessen vertritt die Ehefrau des Stifters ***U…
…gemäß § 217 Abs. 5 BAO habe die Mitarbeiterin keine Schuld getragen. Der Grund dafür sei darin gelegen, dass zustimmungspflichtige Stiftungsvorstände nicht erreichbar gewesen seien, weshalb das Bankinstitut die Überweisung zum Fälligkeitstag nicht habe durchführen können. Die Beurteilung, ob grobes Verschulden im Sinne des § 217 Abs…
Dass im Beschwerdefall - wie in freier Beweiswürdigung festgestellt - die betreffenden Stifter und selbstständig vertretungsbefugten Stiftungsvorstände der am Transaktionsvorgang maßgebend als Gesellschafterinnen beteiligten eigentümerlosen Privatstiftungen, sowohl auf Erwerber- als auch auf Verkäuferseite, wiederkehrend zusammengewirkt haben und ihren Einfluss mittelbar nach Maßgabe der vorbehaltenen Rechte durch die…
…eine (einfache) Mehrheit und damit Beschlussfassung möglich ist. Für das Bundesfinanzgericht ergibt sich in der Gesamtbetrachtung im Beschwerdefall jedenfalls eine enge wechselseitige Personenverflechtung zwischen den jeweils (einzelvertretungsbefugten) Stiftungsvorständen ***Y*** und ***Z*** sowohl auf der auf Käufer- als auch Verkäuferseite der beteiligten Privatstiftungen. Die steuerliche Vertretung…
…eine (einfache) Mehrheit und damit Beschlussfassung möglich ist. Für das Bundesfinanzgericht ergibt sich in der Gesamtbetrachtung im Beschwerdefall jedenfalls eine enge wechselseitige Personenverflechtung zwischen den jeweils (einzelvertretungsbefugten) Stiftungsvorständen ***Y*** und ***Z*** sowohl auf der auf Käufer- als auch Verkäuferseite der beteiligten Privatstiftungen. Die steuerliche Vertretung…
…eine (einfache) Mehrheit und damit Beschlussfassung möglich ist. Für das Bundesfinanzgericht ergibt sich in der Gesamtbetrachtung im Beschwerdefall jedenfalls eine enge wechselseitige Personenverflechtung zwischen den jeweils (einzelvertretungsbefugten) Stiftungsvorständen ***Y*** und ***Z*** sowohl auf der auf Käufer- als auch Verkäuferseite der beteiligten Privatstiftungen. Die steuerliche Vertretung…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch ***1***, als Vorsitzender des Stiftungsvorstandes, über die Säumnisbeschwerde vom 31.07.2020, eingelangt am 04.08.2020, in der eine Verletzung der Entscheidungspflicht durch das ***FA*** betreffend Löschung von…
…künftige Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtung, insbesondere den Abgabenbehörden gegenüber, unmöglich macht. Das Einverständnis, nur formell als Stiftungsvorstand zu fungieren, somit auf die tatsächliche Geschäftsführung keinen Einfluss zu nehmen, stellt eine derartige Beschränkung der Befugnisse eines Vertreters dar (vgl. VwGH 22.1.2004, 2003/14/0097)…
…Haftung nach § 9 BAO erfordert allerdings eine schuldhafte Verletzung der dem Vertreter auferlegten Pflichten. Deshalb hat sich die Behörde mit den Einwänden des zur Abgabenhaftung herangezogenen ehemaligen Mitgliedes des Stiftungsvorstandes zu befassen, dass ihn kein Verschulden getroffen habe (VwGH 13.9.2006, 2003/13/0131…
…handelt es sich um eine Privatstiftung, die mit Stiftungsurkunde vom Datum1 errichtet und ins Firmenbuch eingetragen wurde. Im Rahmen der Stiftungsvorstandsitzung vom 19.7.2007 wurde im darüber erstellten notariellen Protokoll die Erklärung des Stifters festgehalten, dass er der Bf. die von ihm zur Gänze…
…diese letztwillige Verfügung materiell nicht und strengten daher bei österreichischen Zivilgerichten Verfahren an, um ua die Höhe der Pflichtteilsansprüche zu bekämpfen. Der Stiftungsvorstand schloss mit den Pflichtteilsberechtigten Pflichtteilsvergleiche (teils gerichtlich, teils außergerichtlich) ab. Aufgrund dieser Pflichtteilsvergleiche wurden an die Pflichtteilsberechtigten ab dem Jahr 2009 Zuwendungen…
…Begründend wurde dazu im Wesentlichen ausgeführt, dass sich der Zuwendungsbeschluss des Stiftungsvorstandes vom 7.12.2020 ausdrücklich nur auf den Bilanzgewinn von 247.671,96 Euro bezogen habe und nicht auch das übrige Vermögen umfasse. Für die Übertragung des übrigen Vermögens sei keine gesonderte Beschlussfassung…
…7.2007 ein Grundstück im Klagenfurter Bezirk Viktring (im Folgenden Liegenschaft Viktring) wobei der Kaufpreis 238.946 Euro für 1.227 m² (195/m² Euro) betrug. Laut Protokoll über die Vorstandssitzung der Bf vom 29.11.2007 wurde zwischen dem Stiftungsvorstand und dem Erststifter Mag…
…somit nicht mehr als Geschäftsführer der Muttergesellschaft der Zielgesellschaft ***C GmbH*** involviert. Gesellschafter und Verkäufer waren nunmehr die jeweils von ***Z*** und ***Y*** errichteten Stiftungen, die ***Y Privatstiftung*** und die ***Z Privatstiftung*** (deren einzelvertretungsbefugte Stiftungsvorstände sie sind). Hinzuweisen ist auch, dass ***Z*** und ***Y*** bis…
…Gewinnermittlung betrifft Einkünfte gemäß § 22 oder § 23 mit Ausnahme von Einkünften aus einer Tätigkeit eines Gesellschafters gemäß § 22 Z 2 zweiter Teilstrich, als Aufsichtsratsmitglied oder als Stiftungsvorstand. 2. Die Pauschalierung kann angewendet werden, wenn im Veranlagungsjahr die Umsatzsteuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG…