…Gesellschaft ebenso frei verfügen könne wie über das Eigene. Somit seien die Einkünfte auch diesem zuzurechnen insbesondere, weil die Stiftungsstatuten eindeutig ein Recht auf Widerruf und Änderungsbefugnisse vorsähen. Jede dem wirtschaftlichen Stifter zur Verfügung stehende Möglichkeit, die Geschicke der Stiftungsverwaltung zu lenken und mit Hilfe…
…Gesellschaft ebenso frei verfügen könne wie über das Eigene. Somit seien die Einkünfte auch diesem zuzurechnen, insbesondere weil die Stiftungsstatuten eindeutig ein Recht auf Widerruf und Änderungsbefugnisse vorsähen. Jede dem wirtschaftlichen Stifter zur Verfügung stehende Möglichkeit, die Geschicke der Stiftungsverwaltung zu lenken und mit Hilfe…
…insbesondere wenn ein Recht auf Widerruf und Ä nderungsbefugnisse vorliegen, was im gegenst ä ndlichen Fall gem äß Stiftungsstatuten eindeutig der Fall ist. “ (BP-Stellungnahme zur Berufung vom 17.06.2009 in der Folge der vorange gangenen Betriebspr ü fung mit Bericht vom 05.05…
…einer liechtensteinischen Stiftung. Stifterin und alleinige Erstbegünstigte war seine ebenfalls in Österreich ansässige Großmutter. Die Stiftung wurde im Jahr 1982 errichtet. Als integrierter Anteil der Gründungsurkunde sind die Stiftungsstatuten vom 29.07.1982, welche am 22.06.2004 neu gefasst wurden, anzusehen. Demnach wurde die…
…der nach Z. V der Stiftungsurkunde nur den jeweiligen Elternteil anhören muss. Die Begünstigten haben schon nach dem Stiftungsstatut keinen unbedingten Anspruch auf den ihnen zugedachten Anteil am Stiftungsvermögen. Die Aufteilung führt daher nicht dazu, dass dem Stiftungsrat keine Entscheidungsfreiheit über die Höhe und den…
…aus welchem sich eine Begünstigung des Beschwerdeführers ergibt, sei erst im Jahr 2011 erlassen worden. Bis dahin existierte neben dem Stiftungsstatut kein Beistatut. Der Stifter habe sich kein Widerrufsrecht vorbehalten und es gebe keinen voraussetzungslosen, aktuellen Anspruch auf Ausschüttung des gesamten Kapitals und des gesamten…
…Beistatut, welches zusätzlich zum Stiftungsstatut bestanden hätte." Zutreffend hat der Vertreter des Finanzamtes in einer Eingabe an das Landesgericht ***14*** hiezu ausgeführt, dass von Seiten des Beschwerdeführers weder in der Beschwerde gegen die Abgabenbescheide noch im Vorlageantrag den Feststellungen des Finanzamtes in Bescheidbegründung und Berufungsvorentscheidung…
…zunächst nur die Auskunft erteilt wird, dass die Beschwerdeführerin von einer aufschiebenden Bedingung abhängig anwartschaftsberechtigt sei. Bestätigung findet die Feststellung der Unkenntnis der Beschwerdeführerin über die Stiftung im Stiftungsstatut, wonach die Stiftung Auskünfte nur an "Begünstigte" im Rahmen ihrer Begünstigung erteilt, nicht jedoch an "Begünstigungsanwärter…
…zunächst nur die Auskunft erteilt wird, dass die Bf von einer aufschiebenden Bedingung abhängig anwartschaftsberechtigt sei. Bestätigung findet die Feststellung der Unkenntnis der Bf über die Stiftung im Stiftungsstatut, wonach die Stiftung Auskünfte nur an "Begünstigte" im Rahmen ihrer Begünstigung erteilt, nicht jedoch an "Begünstigungsanwärter…
…9696k den Sachwalter über die Einkommens- und Vermögenssituation von Frau Bf1 informierte. Die vertragliche Gestaltung der Stiftungsstatuten sei ursprünglich von Herrn SR3 (Stiftungsrat bei der E Stiftung und Stiftungsvorstand bei der A Privatstiftung) vorgenommen worden. Aufgrund des schlechten körperlichen Zustandes habe der Sachwalter von Frau…
…eigentümerlose Vermögen Rechtspersönlichkeit. Dessen Verselbständigung mit Fokussierung auf den allein maßgeblichen Stifterwillen lt. Stiftungsstatut (Stiftungserklärung) sei aber nur in jenen Fällen verwirklicht, in denen der „wirtschaftliche" Stifter über keine Gestaltungsrechte verfüge und damit den Zugriff auf das Vermögen iSd „Erstarrungsprinzips“ verloren habe. Die Besonderheit des…
…gegen ausländische (hier: österreichische) Abgabenbehörden bot, gleichzeitig voll informiert waren. Sah doch das aktenkundige Stiftungsstatut aus 1982 die Bestreitung und Sicherung des "standesgemäßen" Lebensunterhaltes, der Erziehung und Ausbildung und Unterstützung der - zwar dort nicht genannten - Stiftungsbegünstigten vor. Mit dieser Formulierung konnten sinnvoll nur Angehörige des…
…ca. USD 10.000.000,-- sowie allfälliger bis zum Zeitpunkt des Transfers anfallender Kosten. Das statutarische Mindestvermögen von CHF 30.000,-- gemäß Art. 1.2 der ersten Stiftungsstatuten steht ab sofort zur freien Verfügung der Y Stiftung." Die erwähnte Vermögensaufstellung hat folgenden Inhalt: [Grafik]
…bereits erläutert) keineswegs dem Stifter immer das Recht vorbehalten ein den internen Anordnungen des Stiftungsrats vorgehendes Reglement zu schaffen. Diese Möglichkeit müsste jedenfalls in den Stiftungsstatuten vorbehalten werden. Die maßgeblichen Statuten 1982 143 als auch die Statuten 2002 144 der StiftungFL enthalten keine diesbezüglichen Regelungen…
…S-Stiftung in bar behoben und auf Konten in Österreich eingezahlt. Auszahlungen seien laut Stiftungsstatuten pro Stamm und Jahr mit 250.000,00 € begrenzt. Abgabenrechtlich seien die Abgabenansprüche auf die von AB auf seinen ausländischen Konten und Depots erzielten Kapitaleinkünfte bereits verjährt (§ 207 Abs…
Angesichts der klaren Regelung in der Stiftungsurkunde, wäre es insbesondere bei dem gegebenen Naheverhältnis zwischen den Beteiligten, an den Beteiligten gelegen, in eindeutiger Weise das Vorliegen eines Darlehens- oder Kreditverhältnisses durch klare vertragliche Abmachungen, spätestens im Zeitpunkt der jeweiligen Leistung zu belegen, wenn dies entgegen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter MMag. Gerald Erwin Ehgartner in der Beschwerdesache **BF**, vertreten durch Rechtsanwalt Ing. Mag. Hamza Ovacin, Stadtstraße 33, 6850 Dornbirn, über die Beschwerde vom 2. November 2022 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 4. Oktober…
Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 wurde die Abzugsfähigkeit der Fremdkapitalzinsen insoweit eingeschränkt, als fremdfinanzierte Konzernerwerbe zu keinem Betriebskostenabzug mehr führen sollten. Die Formulierung des Konzernausschlusstatbestandes entspricht dabei jenem in § 9 Abs 7 KStG 1988 formulierten Ausschlusstatbestand für die Firmenwertabschreibung. Die Gesetzesmaterialien begründeten diese Gesetzesänderung wie folgt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Susanne Haim in der Beschwerdesache Bf., Str., PLZ Ort, vertreten durch NN VN, Str., PLZ Ort, über die Beschwerde vom 23.01.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt ABC vom 09.01…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache der Bf., vertreten durch die Treuratio Steuerberatungs-GmbH, über die Beschwerde vom 11. Dezember 2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Z vom 1. Dezember 2015 betreffend Körperschaftsteuervorauszahlungen für das…