…die der Mail beigelegte Kopie von drei fortlaufend nummerierten Schecks der österreichischen Lotteriegesellschaft m.b.H. aus dem Jahr 1993 über einen Gesamtbetrag von ATS 18.558.708,00). Die Geldmittel wären sukzessive auf das CH-Konto bei der CH-Bank transferiert und in Wertpapieren…
…veranlagt hatte. Bestätigt wurde der Lotteriegewinn durch eine an das Bundesfinanzgericht übermittelte Kopie von Schecks der österreichischen Lotteriegesellschaft m.b.H. aus dem (Steueramnestie-)Jahr 1993. Zu den CH-Bankverbindungen des am XX.XX.19XX geborenen Bf. über die Streitjahre hinaus war festzustellen, dass die…
…des für das betreffende Jahr bei der Einkommensteuer geltenden höchsten Steuersatzes betragen. (5) ......" Die Bestimmungen des Endbesteuerungsgesetzes stehen im Verfassungsrang. Auch die Medienberichterstattung über die Steueramnestie 1993, das (zuvor ausschnittsweise zitierte) Endbesteuerungsgesetz und den Stand der Bestimmungen der Endbesteuerung (Endbesteuerungsgesetz) im Verfassungsrang war sowohl intensiv…
Offensichtlich wurde der Vorsatz bei der Herbeiführung des Risikowagnisses vor allem dadurch, dass dem Bf. aufgrund der Pensionsbezüge ein weiteres Bankkundenservice, nämlich jenes bei der das Pensionskonto des Bf. führenden Bank zur Verfügung gestanden war, womit der Bf. bei zwei Bankkundenservicestellen eine professionelle Betreuung und…
…samt den mit der Verletzung der Offenlegungspflicht im Sinn des § 119 BAO verbundenen abgabenrechtlichen und finanziellen Nachteilen bekannt gewesen sein. Von der Steueramnestie des Endbesteuerungsgesetzes 1993 waren im Übrigen, entgegen der Ansicht des steuerlichen Vertreters der Beschwerdeführer auch ausländische Kapitaleinkünfte umfasst (§ 5 Endbesteuerungsgesetz). - Auch danach…
…dem Gesellschafterdarlehen nach § 27 Abs. 1 beantragt. Ergänzend wird ausgeführt, dass die Grundlage des aus dem Jahr 1992 datierten Endbesteuerungsgesetzes in Verbindung mit einer Steueramnestie eine Bereinigung der "Ungleichbehandlung" jener Steuerpflichtigen, die sich in der Vergangenheit steuerehrlich verhalten haben, gegenüber anderen Steuerpflichtigen, die kein derartiges…
…bei sonstigem Vermögen und bei Übergang dieses Vermögens von Todes wegen durch den Abzug einer Kapitalertragsteuer, über eine Steueramnestie, über eine Sonderregelung bei der Einkommen- und Körperschaftsteuerveranlagung für das Kalenderjahr 1992 und über eine Amnestie im Bereich des Devisenrechts (Endbesteuerungsgesetz) idF des StrukturanpassungsG 1996 BGBl…
…bei Übergang dieses Vermögens von Todes wegen durch den Abzug einer Kapitalertragsteuer, über eine Steueramnestie, über eine Sonderregelung bei der Einkommen- und Körperschaftsteuerveranlagung für das Kalenderjahr 1992 und über eine Amnestie im Bereich des Devisenrechts (Endbesteuerungsgesetz) in der Fassung des BGBl. 11/1993 lauten: "§ 2…
…1990 - ***36***, Eheschließung mit erster Frau 1991, Tochter ***11*** ***36***, Übersiedlung nach Wien 1993 und Aufnahme einer schriftstellerischen Tätigkeit (Kriminalroman),ab diesem Zeitpunkt keine geregelte Erwerbstätigkeit mehr, 2001 Scheidung von erster Frau, Tochter ***11*** bleibt bei ihrer Mutter, 2005 Verehelichung mit zweiter Frau und Wegzug…
… 27 Abs. 1 EStG 1988 beantragt. Der Bf. ergänzte, die Grundlage des aus dem Jahr 1992 datierten Endbesteuerungsgesetzes in Verbindung mit einer Steueramnestie eine Bereinigung der "Ungleichbehandlung" jener Steuerpflichtigen, die sich in der Vergangenheit steuerehrlich verhalten haben, gegenüber anderen Steuerpflichtigen, die kein derartiges Verhalten gezeigt…
…dem Gesellschafterdarlehen nach § 27 Abs. 1 beantragt. Ergänzend wird ausgeführt, dass die Grundlage des aus dem Jahr 1992 datierten Endbesteuerungsgesetzes in Verbindung mit einer Steueramnestie eine Bereinigung der "Ungleichbehandlung" jener Steuerpflichtigen, die sich in der Vergangenheit steuerehrlich verhalten haben, gegenüber anderen Steuerpflichtigen, die kein derartiges…
…dem Gesellschafterdarlehen nach § 27 Abs. 1 beantragt. Ergänzend wird ausgeführt, dass die Grundlage des aus dem Jahr 1992 datierten Endbesteuerungsgesetzes in Verbindung mit einer Steueramnestie eine Bereinigung der "Ungleichbehandlung" jener Steuerpflichtigen, die sich in der Vergangenheit steuerehrlich verhalten haben, gegenüber anderen Steuerpflichtigen, die kein derartiges…
…dem Gesellschafterdarlehen nach § 27 Abs. 1 beantragt. Ergänzend wird ausgeführt, dass die Grundlage des aus dem Jahr 1992 datierten Endbesteuerungsgesetzes in Verbindung mit einer Steueramnestie eine Bereinigung der "Ungleichbehandlung" jener Steuerpflichtigen, die sich in der Vergangenheit steuerehrlich verhalten haben, gegenüber anderen Steuerpflichtigen, die kein derartiges…
… 27 Abs. 1 beantragt (25%, Endbesteuerung). Ergänzend wird ausgeführt, dass die Grundlage des aus dem Jahr 1992 datierten Endbesteuerungsgesetzes in Verbindung mit einer Steueramnestie eine Bereinigung der "Ungleichbehandlung" jener Steuerpflichtigen, die sich in der Vergangenheit steuerehrlich verhalten haben, gegenüber anderen Steuerpflichtigen, die kein derartiges Verhalten…
…dem Gesellschafterdarlehen nach § 27 Abs. 1 beantragt. Ergänzend wird ausgeführt, dass die Grundlage des aus dem Jahr 1992 datierten Endbesteuerungsgesetzes in Verbindung mit einer Steueramnestie eine Bereinigung der "Ungleichbehandlung" jener Steuerpflichtigen, die sich in der Vergangenheit steuerehrlich verhalten haben, gegenüber anderen Steuerpflichtigen, die kein derartiges…
…dem Gesellschafterdarlehen nach § 27 Abs. 1 beantragt. Ergänzend wird ausgeführt, dass die Grundlage des aus dem Jahr 1992 datierten Endbesteuerungsgesetzes in Verbindung mit einer Steueramnestie eine Bereinigung der "Ungleichbehandlung" jener Steuerpflichtigen, die sich in der Vergangenheit steuerehrlich verhalten haben, gegenüber anderen Steuerpflichtigen, die kein derartiges…
…Privatvermögen ergibt sich ohne weiteres auch aus der Verwendung des Geldes (zu Maßgeblichkeit der Mittelverwendung vgl. VwGH vom 11. 5. 1993, 89/14/0284). Abhebungen von den Sparbüchern sind ausschließlich zu privaten, außerbetrieblichen Zwecken erfolgt. 2.11 Für die Zugehörigkeit zum Privatvermögen spricht letztlich auch…
…so ist anzunehmen sich bei einem Unterfangen wie eben ein solches des Bf., die fehlenden Kenntnisse anzueignen oder geeignete Personen mit der Beratung zu beauftragen. Auch vor dem Hintergrund der medial aufbereiteten Themen der Steueramnestien 1982 und 1993 ist es nicht glaubhaft, dass der Bf…
…15/0056). Dass davon auch Einkünfte von ausländischen Kapitalanlagen umfasst sind, muss der gesetzlichen Vertreterin aufgrund der nachweislich öffentlichkeits- und breitenwirksamen Berichterstattung über Steueramnestien in den Jahren 1983 (Steueramnestiegesetz) und 1993 (Endbesteuerungsgesetz) in Österreich, die gegenüber dem österreichischen Wohnsitzfinanzamt bestehende Offenlegungspflicht im Sinn des § 119…
…beträgt bei den Verbrauchsteuern, bei den festen Stempelgebühren nach dem II. Abschnitt des Gebührengesetzes 1957, weiters bei den Gebühren gemäß § 17 a des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953 und § 24 a des Verwaltungsgerichtshofgesetzes 1985 drei Jahre, bei allen übrigen Abgaben fünf Jahre. Nach § 207 Abs. 2 zweiter Satz…