…weshalb sie seit 2014 einen weiteren Wohnsitz in Adresse_2 begründet habe. Das in Rede stehende Fahrzeug BMW Z4 habe seinen dauernden Standort tatsächlich in Deutschland und sei auch nie nach Österreich eingebracht worden. Das Fahrzeug sei primär für Dienstfahrten in Deutschland angeschafft worden und…
…nicht jedoch, dass dieser in einem derartigen Umfang genutzt wurde, als dass dieser zu einem dauernden Standort des Fahrzeuges wurde. Ergänzend wird angemerkt, dass entgegen dem Beschwerdevorbringen vom 17. September 2025 das Fahrzeug trotz fehlerhaftem Steuergerät weiter fahrtauglich war (siehe Angaben von Ehegatte_A in…
…Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht oder von diesen verwendet werden, sind bis zum Gegenbeweis als Fahrzeuge mit dem dauernden Standort im Inland anzusehen. Die Verwendung solcher Fahrzeuge ohne Zulassung gemäß § 37 während eines…
In Frage steht, ob bei der Standortvermutung bzw. der Frage des tauglichen Gegenbeweises primär darauf abzustellen ist, in welchem Staat (In- oder Ausland) der überwiegende Teil der Fahrten absolviert wurde oder ob im Rahmen einer Gesamtbetrachtung auch eine zeitliche Komponente mit zu berücksichtigen ist. Konkret…
…ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht oder in diesem verwendet werden, bis zum Gegenbeweis ihren Standort im Inland und dürfen ohne inländische Zulassung nur während eines Monats ab der Einbringung in das Inland verwendet werden. Gem. §…
…ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht oder in diesem verwendet werden, bis zum Gegenbeweis ihren Standort im Inland und dürfen ohne inländische Zulassung nur während eines Monats ab der Einbringung in das Inland verwendet werden. Gem. §…
…Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit dem Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht und in diesem verwendet werden, bis zum Gegenbeweis als Fahrzeug mit dem dauernden Standort im Inland anzusehen sind. Die Verwendung solcher Fahrzeuge ohne Zulassung gemäß § 37 ist…
…in der Lage ist, die Verfügung über das Fahrzeug auszuüben. Gegenbeweis Diese Standortvermutung kann widerlegt werden. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes setzt die Beurteilung dieser Frage Feststellungen über den regelmäßigen Ort sowie die Art und Weise der Verwendung des Fahrzeuges voraus, aus der sich hinreichende…
…8 KFG seien Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen, die von Personen mit Hauptwohnsitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht oder verwendet würden, bis zum Gegenbeweis als Fahrzeuge mit dem dauernden Standort im Inland anzusehen. Die Verwendung solcher Fahrzeuge ohne Zulassung gemäß § 37 KFG sei nur während…
…von ihr gepflegt werden müssen, als Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen qualifiziert. Damit greift die Standortvermutung hinsichtlich des ggst auf sie zugelassenen Kfz, woran die NoVA- und KfzSt-Pflicht aufgrund widerrechtlicher Verwendung im Inland zulässigerweise anknüpft. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden." 4. In dem dagegen fristgerecht…
…Bf geäußerte Annahme, dass alle Fahrzeuge, die im Inland länger als ein Monat verwendet werden, den gegenständlichen Abgaben unterliegen, treffe zu. Zum oben angesprochenen sogenannten "Gegenbeweis": Zur Widerlegung der Standortvermutung für das Inland gem. § 82 Abs. 8 KFG 1967 müsste die Bf nachweisen, dass das…
…Laut mehrerer Zeugenaussagen werde das Kfz vom Beschwerdeführer und dessen Sohn VN NN laufend verwendet. Das Kfz sei seit Sommer 2017 ununterbrochen am aufgefundenen Standort im Inland. Es sei somit im wirtschaftlichen Eigentum des Beschwerdeführers. Mit Pfändungsprotokoll vom 31.01.2018 wurde das betreffende Kfz…
…In einem mit dem Arbeitgeber geführten Telefonat wurde vom Finanzamt vorgehalten, dass für den Bf. mit Wohnsitz in Österreich im Zusammenhang mit dem überlassenen Fahrzeug auf Grund der Standortvermutung des § 82 Abs. 8 KFG 1967 eine Zulassungspflicht und daran anknüpfend eine NoVA- und KFZSt-Pflicht…
…nicht interessierende Voraussetzungen gegeben sind. § 79 KFG 1967: Das Verwenden von Kraftfahrzeugen und Anhängern mit ausländischem Kennzeichen, die keinen dauernden Standort im Bundesgebiet haben, ist auf Straßen mit öffentlichem Verkehr unbeschadet zollrechtlicher und gewerberechtlicher Vorschriften nur zulässig, wenn die Fahrzeuge vor nicht länger als einem…
…gegen obige Bescheide mit Eingabe vom 28. September 2018 fristgerecht Beschwerde und brachte hierzu begründend vor wie folgt: "Entgegen der Annahme der Behörde liegt der dauernde Standort der in Rede stehenden vier VV-Busse eindeutig nicht in Österreich, die dafür ausschlaggebenden Sachverhaltsmomente werden im Folgenden…
…der erforderlichen Gesamtbetrachtung für Zwecke der Vollziehung des KFG einem bestimmten Ort außerhalb des Bundesgebietes zugeordnet werden muss oder nicht (VwGH 19.12.2023, Ra 2022/15/0055). Als dauernder Standort bei Fahrzeugen von Unternehmungen gilt gemäß § 40 Abs 1 zweiter Satz KFG der Ort…
…im Ausland. Am 5.9.2016 war der Beschwerdeführer im Ausland. Dadurch, dass der Beschwerdeführer an den als Nachweis für die Inlandsverwendung und Standortvermutung herangezogenen Daten nachweislich gar nicht im Inland war, gibt es offensichtlich auch andere Verwender für das gegenständliche Fahrzeug. Den Aussagen von…
…im Inland sei gemäß § 82 Abs. 8 Kraftfahrgesetz (KFG) zu vermuten, dass sich der dauernde Standort des Kfz in Österreich befunden habe und daher nach dem Kraftfahrgesetz im Inland zuzulassen gewesen wäre. Da der Bf. diese Zulassung im Inland unterlassen habe, sei der Abgabentatbestand der…
…führte in Ihrer Stellungnahme dazu aus, dass sich aufgrund der Zeugenaussage der Mutter des Bf. keine abweichende steuerliche Beurteilung des vorliegenden Sachverhaltes ergebe. Ein Gegenbeweis für die Standortvermutung gemäß § 82 Abs. 8 KFG sei nicht erbracht worden. Vom Bf. wurde zur schriftlichen Zeugenaussage und Stellungnahme…
…aller maßgeblichen Umstände sei der Mittelpunkt der Lebensinteressen der Bf. als in Österreich gelegen zu beurteilen. Der dauernde Standort des Audi A3 mit dem deutschen Kennzeichen ***Kfz-1*** befinde sich damit im Inland. Da die Bf. den Audi A3 im Dezember 2018 nach Österreich eingeführt…