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BFG RV/7500600/2025Sportförderungsbeitrag, nur ein von drei Geschäftsführern war zuständig
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.02.2026

…wegen der Verwaltungsübertretungen gemäß § 9 Abs. 1 iVm § 13 Abs. 1 Wiener Sportförderungsbeitragsgesetz (W-SFBG) in der geltenden Fassung betreffend Beschwerde des Beschuldigten vom 30. Juli 2025 gegen das Erkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 6 - Abgabenstrafen vom 17. Juli 2025, GZ: MA6/***300…

BFG RV/7500599/2025Sportförderungsbeitrag, nur ein von drei Geschäftsführern war zuständig
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.02.2026

…wegen der Verwaltungsübertretungen gemäß § 9 Abs. 1 iVm § 13 Abs. 1 Wiener Sportförderungsbeitragsgesetz (W-SFBG) in der geltenden Fassung betreffend Beschwerde des Beschuldigten vom 30. Juli 2025 gegen das Erkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 6 - Abgabenstrafen vom 17. Juli 2025, GZ: MA6/***200…

BFG RV/7400122/2023Ein Unternehmer, der auf eigenen Namen und eigene Rechnung Konsumationsentgelte von Besuchern von entgeltlichen Wiener Sportveranstaltungen fordert, ist als Steuerpflichtiger iSd Wr. Sportförderungsbeitragsgesetzes anzusehen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis24.06.2025

…2025 bestätigte die Bf. die ziffernmäßige Richtigkeit sowohl der gemeldeten Netto-Umsätze als auch der vom Magistrat eingesetzten Einkaufspreise und schränkte ihr Beschwerdebegehren dahingehend ein, dass Umsätze außerhalb der Sportstätte nicht von der Vorschreibung des Sportförderungsbeitrages umfasst gewesen seien. Verwiesen wurde jedoch darauf, dass gemäß …

BFG RV/7501430/2016Beitragsgrundlage Sportförderungsbeitrag
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.07.2017

…wegen der Verwaltungsübertretung gemäß §§ 9 Abs 1 iVm 13 Abs 1 Wiener Sportförderungsgesetz 2012 (SFG) iZm § 9 Abs 1 VStG, über die Beschwerde der beschwerdeführenden Partei vom 16.11.2016 gegen das Erkenntnis der belangten Behörde Magistrat der Stadt Wien Rechnungs- und Abgabenwesen als Abgabenstrafbehörde…

BFG RV/7500138/2014Fahrlässige Verkürzung von Sportförderungsbeitrag
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.07.2014

…unverändert bleibende Erkenntnis des Magistrats der Stadt Wien vom 13. Juni 2013, MA6, in seinem Ausspruch über die Strafen und Kosten wie folgt abgeändert: Gemäß § 6a Abs. 1 des Wiener Sportförderungsbeitragsgesetzes, LGBI. für Wien Nr. 27/1983, in der Fassung des LGBI. für Wien Nr…

BFG RV/7500598/2025Verkürzung von Sportförderungsbeiträgen, zwischenzeitige volle Schadensgutmachung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.02.2026

…wegen der Verwaltungsübertretung gemäß § 9 Abs. 1 iVm § 13 Abs. 1 Wiener Sportförderungsbeitragsgesetz (W-SFBG) in der derzeit geltenden Fassung betreffend Beschwerde des Beschuldigten vom 30. Juli 2025 gegen das Erkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 6 - Abgabenstrafen vom 17. Juli 2025, GZ: MA6/…

BFG RV/7103459/2012Keine Prävalenz des ordnungspolitischen Teiles des GSpG - die Besteuerung von Ausspielungen gemäß § 57 Abs. 1 GSpG iVm § 57 Abs. 3 GSpG über dezentrale Eingabeterminals, die sich mit Glücksspielautomaten in einem anderen Bundesland verbinden, knüpft nicht an den Ort, an dem der Glücksvertrag zustande kommt, sondern erfolgt für den geografischen Ort, von dem der Spielteilnehmer daran tatsächlich physisch teilnimmt. („Elektronische Lotterien über Video –Lotterie- Terminals“ ohne Konzession nach § 14 GSpG und ohne landesrechtliche Bewilligung gemäß § 5 GSpG – Ausspielungen gemäß § 57 Abs. 3 GSpG – Beschwerden betreffend Folgezeiträume zu BFG 21.11.2014, RS/7100015/2012).
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis02.02.2015Teil 4/7

…des Glücksspielgesetzes – Glücksspielmonopol Das Glücksspielgesetz enthält abgabenrechtliche Regelungen, ist aber ein Gesetz sui generis, da es auch andere Zwecke wie das Glücksspielmonopol, dessen Hauptzweck in ordnungspolitischen Aspekten liegt, die Sportförderung (§ 20 GSpG) oder den Spielerschutz regelt. (Bresich/Klingenbrunner/Posch in Strejcek/Bresich, GSpG 19892, 24)…

BFG RV/7400186/2017Kein Tilgungstatbestand für die vollständige Abgabenforderung durch Erfüllen der Ausgleichsquote durch die Gesellschaft als Primärschuldner bei Haftung des Vertreters für die Restabgabenschuld als Sekundärschuldner.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.07.2022

…Adr***, vertreten durch ***6***, ***8***, über die Beschwerde vom 31. Mai 2017 gegen den Abrechnungsbescheid des Magistrats der Stadt Wien Magistratsabteilung 6 Rechnungs- und Abgabenwesen Dezernat Rechnungswesen - Buchhaltungsabteilung 40, über Sportförderungsbeitrag, Kontonr. ***4***, vom 4. Mai 2017 zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß…

BFG RV/7105562/2016Glücksspielabgabe nach § 57 Abs. 1 GSpG für die Veranstaltung von Kartenpoker (Cashgames und Pokerturniere)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.10.2023Teil 2/5

…um das Glücksspiel mit seinen Besonderheiten, wie Spielerschutz, Vorbeugung gegen Geldwäsche, Sportförderung und die Aufsicht über die Konzessionäre umfasst. Außerdem ist die GlückSspielabgabe keine strafrechtliche Sanktion, sondern eine Art "Rechtsverkehrsteuer". Mit Beschluss des Obersten Gerichtshofes vom 30.03.2016, 4 Ob 31/16m u.a…

BFG RV/7100403/20121. Elektronische Lotterien über Video-Lotterie-Terminals ohne Konzession gemäß § 14 GSpG bei einem Inlandssachverhalt: Ist die Besteuerung von Ausspielungen über nicht bewilligte Eingabeterminals, die sich mit einem konzessionierten Glücksspielautomaten in einem anderen Bundesland über Internet verbinden, mit Glücksspielabgaben gemäß § 57 Abs. 3 GSpG verfassungs- und unionsrechtswidrig? (vgl BFG 10.6.2016, RV/7101758/2012) 2. Erfolgt die Teilnahme an der Ausspielung an dem geografischen Ort, von dem der Spielteilnehmer daran tatsächlich physisch teilnimmt, d.h. vom nicht bewilligten Eingabeterminal? (vgl. BFG 21.11.2014, RS/7100015/2012; BFG 2.2.2015, RV/7103459/2012; BFG 26.9.2016, RV/7100405/2012).
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.09.2016Teil 3/4

…den Wetteinsätzen. ( 931 BlgNR 16. GP 12). Als Steuertatbestand der Konzessionsabgabe bezeichneten die Materialien die Verleihung eines Rechtes aus einem Bundesmonopol und sie sollte vor allem Mittel für die Sportförderung erbringen. Mit dem gestaffelten Tarif wurde allerdings berücksichtigt, dass der Konzessionär einen relativ hohen Fixkostenanteil…

BFG RV/7101758/20121. § 57 GSpG ist nicht verfassungswidrig, weil die Glücksspielabgaben über den Begriff „Ausspielungen“ und „Unternehmer“ iSd §§ 1 und 2 GSpG das Kartenpokerspiel besteuern, das nach Ansicht der Bf. ein Geschicklichkeits- und kein Glücksspiel ist. 2. Der ordnungspolitische Teil des Glücksspielgesetzes ist für die Glücksspielabgaben gemäß §§ 57 bis 59 GSpG nicht prävalent. Die im Glücksspielgesetz geregelten Konzessions- Spielbank- und Glücksspielabgaben sind als Rechtsverkehrsteuern auf den Abschluss bestimmter Glücksverträge mit Vermögensübertragung ausdifferenziert. Die Glücksspielabgaben haben über die Befreiungsvorschriften gemäß § 57 Abs. 2 letzter Satz, § 57 Abs. 4 und § 57 Abs. 6 GSpG in Bezug auf die Konzessions- und Spielbankabgabe die Funktion einer lex generalis, womit in-und ausländische, konzessionierte wie nichtkonzessionierte Unternehmungen/Personen gleich besteuert werden.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.06.2016Teil 6/6

…bereits bei den Vorgängerbestimmungen des heutigen Glücksspielgesetzes der Spielerschutz im Vordergrund, fiskalische Zwecke traten immer weiter zurück, auch die Sportförderung wurde ein Thema. In den Glücksspielgesetznovellen 2010 wurde das Glücksspielmonopol definitiv zu einer Spielerschutzinstitution moduliert, während gleichzeitig die abgabenrechtlichen Teile wie Konzessions- und Spielbankabgabe teilweise…

BFG RV/7100622/2014Tages- und Nächtigungsgelder bei Auslandsdienstreisen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.04.2014

…Zwecken sowie zu Meldungen bei meinem Arbeitgeber entstanden sind. Da die Förderung von Leistungssportlern durch eine Anstellung beim Österreichischen Bundesheer als staatliche Sportförderung und das vom Bundesheer bezogene Gehalt zur Begleichung der genannten Reisekosten gedacht ist, musste ich diese in der Folge auch mit dem…

BFG RV/7400173/2019Beschwerde gegen einen Haftungsbescheid, der im Zuge eines Wiedereinsetzungsantrages eingebracht wurde: Der Zurückweisung einer Beschwerde als verspätet steht ein unerledigter Wiedereinsetzungsantrag nicht entgegen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss31.08.2020

…und 7 der Bundesabgabenordnung (BAO) und § 13 Abs. 5 des Vergnügungssteuergesetzes 2005 als Obmann des Vereins ***1*** für den entstandenen Rückstand an Sportförderungsbeitrag iHv 1.792,83 Euro zur Haftung herangezogen und gemäß § 224 BAO aufgefordert, diesen Betrag binnen eines Monats nach Zustellung dieses Bescheides…

BFG RV/7400052/2018Zurückweisung einer verspätet eingebrachten Beschwerde
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.01.2019

…und 7 der Bundesabgabenordnung (BAO) und § 13 Abs. 5 des Vergnügungssteuergesetzes 2005 als Obmann des Clubs für den entstandenen Rückstand an Sportförderungsbeitrag im Betrag von € 1.792,83 zur Haftung herangezogen und gemäß § 224 BAO aufgefordert, diesen Betrag binnen einem Monat nach Zustellung dieses…

BFG RV/3100474/2024Kein begünstigter Steuersatz für Leistungen aus der Tätigkeit als Schausteller gemäß §10 Abs. 3 Z 8 UStG 1994 für einen „Indoor – Freizeitpark“ mit den Schwerpunkten Trampolin-Park, Parkour-Park und Freestyle-Park
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis01.09.2026

…sondern sollten nur Instruktionen für die Einhaltung der Benützungsregeln bieten. Freizeitanlagen mit Trampolinen würden (im Gegensatz zu Kletterhallen) nicht von der OEISS (Österreichisches Institut für Schul- und Sportstättenbau) begutachtet und würden keine Sportförderung erhalten. 4.2. Besonders sei auf eine im Jänner 2022 abgefragte Motivlage…

BFG RV/7106010/2016Glücksspielabgabe für elektronische Lotterien über Video-Lotterie-Terminals ohne inländische Konzession durch ein Unternehmen mit Sitz in der Slowakei
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis30.04.2021Teil 1/2

…sondern eine Verwaltungstechnik um das Glücksspiel mit seinen Besonderheiten, wie Spielerschutz, Vorbeugung gegen Geldwäsche, Sportförderung und die Aufsicht über die Konzessionäre umfasst. Außerdem ist die Glücksspielabgabe keine strafrechtliche Sanktion, sondern eine Art "Rechtsverkehrsteuer". Im rein hypothetischem Falle einer allfälligen Unionsrechtswidrigkeit des Glücksspielmonopols würden die in…

BFG RV/7100729/2015Glücksspielabgabe für elektronische Lotterien über Video-Lotterie-Terminals ohne inländische Konzession durch ein Unternehmen mit Sitz in der Slowakei.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis30.04.2021Teil 1/2

…Glücksspielautomaten) • § 14 GSpG (Mindest- und Auswahlkriterien für die Erteilung der Lotterienkonzession) • § 16 GSpG (Genehmigungspflicht für Spielbedingungen) • § 19 GSpG (Aufsicht über Lotterien) • § 20 GSpG (Sportförderung) • § 21 GSpG (Mindest- und Auswahlkriterien für die Erteilung von Spielbankenkonzessionen) • § 22 GSpG (Mindest- und Auswahlkriterien für die Erteilung eines Pokersalons) • §§ 25…

BFG RV/7105897/20151. Widerspricht die Anforderung einer Glücksspielabgabe von der Bf., die an den Kartenpokerspielverträgen der Spieler nicht beteiligt sei, dem Verfassungs- und Unionsrecht (Beihilfenverbot und Dienstleistungsfreiheit)? 2. Ist die Bf. als Veranstalterin von gewerblichem Kartenpokerspiel von ihrer finanziellen Belastung her gegenüber der Spielbankkonzessionärin im Nachteil? 3. Kann aus der Doppelbesteuerungsvermeidungsvorschrift gemäß § 57 Abs. 6 Z 1 GSpG eine Ungleichbehandlung der Bf. gegenüber der Spielbankenkonzessionärin abgeleitet werden? 4. Können Spielerschutzerwägungen eine verbotene Beihilfe wie § 57 Abs. 6 Z 1 GSpG aufwiegen, wenn die Spielbankkonzessionärin gleichzeitig massive Werbemaßnahmen durchführt?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis13.09.2019Teil 4/9

…Wetteinsätzen. (931 BlgNR 16. GP 12). Als Steuertatbestand der Konzessionsabgabe bezeichneten die Materialien die Verleihung eines Rechtes aus einem Bundesmonopol und sie sollte vor allem Mittel für die Sportförderung erbringen. Mit dem gestaffelten Tarif wurde allerdings berücksichtigt, dass der Konzessionär einen relativ hohen Fixkostenanteil, z…

BFG RV/7105897/20151. Widerspricht die Anforderung einer Glücksspielabgabe von der Bf., die an den Kartenpokerspielverträgen der Spieler nicht beteiligt sei, dem Verfassungs- und Unionsrecht (Beihilfenverbot und Dienstleistungsfreiheit)? 2. Ist die Bf. als Veranstalterin von gewerblichem Kartenpokerspiel von ihrer finanziellen Belastung her gegenüber der Spielbankkonzessionärin im Nachteil? 3. Kann aus der Doppelbesteuerungsvermeidungsvorschrift gemäß § 57 Abs. 6 Z 1 GSpG eine Ungleichbehandlung der Bf. gegenüber der Spielbankenkonzessionärin abgeleitet werden? 4. Können Spielerschutzerwägungen eine verbotene Beihilfe wie § 57 Abs. 6 Z 1 GSpG aufwiegen, wenn die Spielbankkonzessionärin gleichzeitig massive Werbemaßnahmen durchführt?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis13.09.2019Teil 7/9

…und Video-Lotterie-Terminals mit 30% von den Jahresbruttospieleinnahmen glücksspielabgabenpflichtig. Auf der anderen Seite stellt gemäß § 20 GSpG der Bund für Zwecke der besonderen Sportförderung nach den §§ 8 bis 10 des Bundes-Sportförderungsgesetzes, BGBl. 1970/2 idjgF jährlich einen Betrag von 80 Millionen Euro aus…

BFG RV/5100045/2014Glücksspielabgabe für die Veranstaltung von Kartenpokerspielen in Form von Turnieren und Cashgames
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis31.07.2019Teil 3/6

…sondern eine Verwaltungstechnik um das Glücksspiel mit seinen Besonderheiten, wie Spielerschutz, Vorbeugung gegen Geldwäsche, Sportförderung und die Aufsicht über die Konzessionäre umfasst. Außerdem ist die Glücksspielabgabe keine strafrechtliche Sanktion, sondern eine Art „Rechtsverkehrsteuer". Der Vollständigkeit halber wird dennoch auch auf die behauptete Unionsrechtswidrigkeit des Glücksspielmonopols…