…wegen der Verwaltungsübertretungen gemäß § 9 Abs. 1 iVm § 13 Abs. 1 Wiener Sportförderungsbeitragsgesetz (W-SFBG) in der geltenden Fassung betreffend Beschwerde des Beschuldigten vom 30. Juli 2025 gegen das Erkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 6 - Abgabenstrafen vom 17. Juli 2025, GZ: MA6/***300…
…wegen der Verwaltungsübertretungen gemäß § 9 Abs. 1 iVm § 13 Abs. 1 Wiener Sportförderungsbeitragsgesetz (W-SFBG) in der geltenden Fassung betreffend Beschwerde des Beschuldigten vom 30. Juli 2025 gegen das Erkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 6 - Abgabenstrafen vom 17. Juli 2025, GZ: MA6/***200…
…2025 bestätigte die Bf. die ziffernmäßige Richtigkeit sowohl der gemeldeten Netto-Umsätze als auch der vom Magistrat eingesetzten Einkaufspreise und schränkte ihr Beschwerdebegehren dahingehend ein, dass Umsätze außerhalb der Sportstätte nicht von der Vorschreibung des Sportförderungsbeitrages umfasst gewesen seien. Verwiesen wurde jedoch darauf, dass gemäß …
…wegen der Verwaltungsübertretung gemäß §§ 9 Abs 1 iVm 13 Abs 1 Wiener Sportförderungsgesetz 2012 (SFG) iZm § 9 Abs 1 VStG, über die Beschwerde der beschwerdeführenden Partei vom 16.11.2016 gegen das Erkenntnis der belangten Behörde Magistrat der Stadt Wien Rechnungs- und Abgabenwesen als Abgabenstrafbehörde…
…unverändert bleibende Erkenntnis des Magistrats der Stadt Wien vom 13. Juni 2013, MA6, in seinem Ausspruch über die Strafen und Kosten wie folgt abgeändert: Gemäß § 6a Abs. 1 des Wiener Sportförderungsbeitragsgesetzes, LGBI. für Wien Nr. 27/1983, in der Fassung des LGBI. für Wien Nr…
…wegen der Verwaltungsübertretung gemäß § 9 Abs. 1 iVm § 13 Abs. 1 Wiener Sportförderungsbeitragsgesetz (W-SFBG) in der derzeit geltenden Fassung betreffend Beschwerde des Beschuldigten vom 30. Juli 2025 gegen das Erkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 6 - Abgabenstrafen vom 17. Juli 2025, GZ: MA6/…
…des Glücksspielgesetzes – Glücksspielmonopol Das Glücksspielgesetz enthält abgabenrechtliche Regelungen, ist aber ein Gesetz sui generis, da es auch andere Zwecke wie das Glücksspielmonopol, dessen Hauptzweck in ordnungspolitischen Aspekten liegt, die Sportförderung (§ 20 GSpG) oder den Spielerschutz regelt. (Bresich/Klingenbrunner/Posch in Strejcek/Bresich, GSpG 19892, 24)…
…Adr***, vertreten durch ***6***, ***8***, über die Beschwerde vom 31. Mai 2017 gegen den Abrechnungsbescheid des Magistrats der Stadt Wien Magistratsabteilung 6 Rechnungs- und Abgabenwesen Dezernat Rechnungswesen - Buchhaltungsabteilung 40, über Sportförderungsbeitrag, Kontonr. ***4***, vom 4. Mai 2017 zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß…
…um das Glücksspiel mit seinen Besonderheiten, wie Spielerschutz, Vorbeugung gegen Geldwäsche, Sportförderung und die Aufsicht über die Konzessionäre umfasst. Außerdem ist die GlückSspielabgabe keine strafrechtliche Sanktion, sondern eine Art "Rechtsverkehrsteuer". Mit Beschluss des Obersten Gerichtshofes vom 30.03.2016, 4 Ob 31/16m u.a…
…den Wetteinsätzen. ( 931 BlgNR 16. GP 12). Als Steuertatbestand der Konzessionsabgabe bezeichneten die Materialien die Verleihung eines Rechtes aus einem Bundesmonopol und sie sollte vor allem Mittel für die Sportförderung erbringen. Mit dem gestaffelten Tarif wurde allerdings berücksichtigt, dass der Konzessionär einen relativ hohen Fixkostenanteil…
…bereits bei den Vorgängerbestimmungen des heutigen Glücksspielgesetzes der Spielerschutz im Vordergrund, fiskalische Zwecke traten immer weiter zurück, auch die Sportförderung wurde ein Thema. In den Glücksspielgesetznovellen 2010 wurde das Glücksspielmonopol definitiv zu einer Spielerschutzinstitution moduliert, während gleichzeitig die abgabenrechtlichen Teile wie Konzessions- und Spielbankabgabe teilweise…
…Zwecken sowie zu Meldungen bei meinem Arbeitgeber entstanden sind. Da die Förderung von Leistungssportlern durch eine Anstellung beim Österreichischen Bundesheer als staatliche Sportförderung und das vom Bundesheer bezogene Gehalt zur Begleichung der genannten Reisekosten gedacht ist, musste ich diese in der Folge auch mit dem…
…und 7 der Bundesabgabenordnung (BAO) und § 13 Abs. 5 des Vergnügungssteuergesetzes 2005 als Obmann des Vereins ***1*** für den entstandenen Rückstand an Sportförderungsbeitrag iHv 1.792,83 Euro zur Haftung herangezogen und gemäß § 224 BAO aufgefordert, diesen Betrag binnen eines Monats nach Zustellung dieses Bescheides…
…und 7 der Bundesabgabenordnung (BAO) und § 13 Abs. 5 des Vergnügungssteuergesetzes 2005 als Obmann des Clubs für den entstandenen Rückstand an Sportförderungsbeitrag im Betrag von € 1.792,83 zur Haftung herangezogen und gemäß § 224 BAO aufgefordert, diesen Betrag binnen einem Monat nach Zustellung dieses…
…sondern sollten nur Instruktionen für die Einhaltung der Benützungsregeln bieten. Freizeitanlagen mit Trampolinen würden (im Gegensatz zu Kletterhallen) nicht von der OEISS (Österreichisches Institut für Schul- und Sportstättenbau) begutachtet und würden keine Sportförderung erhalten. 4.2. Besonders sei auf eine im Jänner 2022 abgefragte Motivlage…
…sondern eine Verwaltungstechnik um das Glücksspiel mit seinen Besonderheiten, wie Spielerschutz, Vorbeugung gegen Geldwäsche, Sportförderung und die Aufsicht über die Konzessionäre umfasst. Außerdem ist die Glücksspielabgabe keine strafrechtliche Sanktion, sondern eine Art "Rechtsverkehrsteuer". Im rein hypothetischem Falle einer allfälligen Unionsrechtswidrigkeit des Glücksspielmonopols würden die in…
…Glücksspielautomaten) • § 14 GSpG (Mindest- und Auswahlkriterien für die Erteilung der Lotterienkonzession) • § 16 GSpG (Genehmigungspflicht für Spielbedingungen) • § 19 GSpG (Aufsicht über Lotterien) • § 20 GSpG (Sportförderung) • § 21 GSpG (Mindest- und Auswahlkriterien für die Erteilung von Spielbankenkonzessionen) • § 22 GSpG (Mindest- und Auswahlkriterien für die Erteilung eines Pokersalons) • §§ 25…
…Wetteinsätzen. (931 BlgNR 16. GP 12). Als Steuertatbestand der Konzessionsabgabe bezeichneten die Materialien die Verleihung eines Rechtes aus einem Bundesmonopol und sie sollte vor allem Mittel für die Sportförderung erbringen. Mit dem gestaffelten Tarif wurde allerdings berücksichtigt, dass der Konzessionär einen relativ hohen Fixkostenanteil, z…
…und Video-Lotterie-Terminals mit 30% von den Jahresbruttospieleinnahmen glücksspielabgabenpflichtig. Auf der anderen Seite stellt gemäß § 20 GSpG der Bund für Zwecke der besonderen Sportförderung nach den §§ 8 bis 10 des Bundes-Sportförderungsgesetzes, BGBl. 1970/2 idjgF jährlich einen Betrag von 80 Millionen Euro aus…
…sondern eine Verwaltungstechnik um das Glücksspiel mit seinen Besonderheiten, wie Spielerschutz, Vorbeugung gegen Geldwäsche, Sportförderung und die Aufsicht über die Konzessionäre umfasst. Außerdem ist die Glücksspielabgabe keine strafrechtliche Sanktion, sondern eine Art „Rechtsverkehrsteuer". Der Vollständigkeit halber wird dennoch auch auf die behauptete Unionsrechtswidrigkeit des Glücksspielmonopols…