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116 Treffer1606 msnur geltende Fassungen
BFG RV/7500600/2025Sportförderungsbeitrag, nur ein von drei Geschäftsführern war zuständig
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.02.2026

…wegen der Verwaltungsübertretungen gemäß § 9 Abs. 1 iVm § 13 Abs. 1 Wiener Sportförderungsbeitragsgesetz (W-SFBG) in der geltenden Fassung betreffend Beschwerde des Beschuldigten vom 30. Juli 2025 gegen das Erkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 6 - Abgabenstrafen vom 17. Juli 2025, GZ: MA6/***300…

BFG RV/7500599/2025Sportförderungsbeitrag, nur ein von drei Geschäftsführern war zuständig
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.02.2026

…wegen der Verwaltungsübertretungen gemäß § 9 Abs. 1 iVm § 13 Abs. 1 Wiener Sportförderungsbeitragsgesetz (W-SFBG) in der geltenden Fassung betreffend Beschwerde des Beschuldigten vom 30. Juli 2025 gegen das Erkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 6 - Abgabenstrafen vom 17. Juli 2025, GZ: MA6/***200…

BFG RV/7400122/2023Ein Unternehmer, der auf eigenen Namen und eigene Rechnung Konsumationsentgelte von Besuchern von entgeltlichen Wiener Sportveranstaltungen fordert, ist als Steuerpflichtiger iSd Wr. Sportförderungsbeitragsgesetzes anzusehen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis24.06.2025

…2025 bestätigte die Bf. die ziffernmäßige Richtigkeit sowohl der gemeldeten Netto-Umsätze als auch der vom Magistrat eingesetzten Einkaufspreise und schränkte ihr Beschwerdebegehren dahingehend ein, dass Umsätze außerhalb der Sportstätte nicht von der Vorschreibung des Sportförderungsbeitrages umfasst gewesen seien. Verwiesen wurde jedoch darauf, dass gemäß …

BFG RV/7501430/2016Beitragsgrundlage Sportförderungsbeitrag
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.07.2017

…wegen der Verwaltungsübertretung gemäß §§ 9 Abs 1 iVm 13 Abs 1 Wiener Sportförderungsgesetz 2012 (SFG) iZm § 9 Abs 1 VStG, über die Beschwerde der beschwerdeführenden Partei vom 16.11.2016 gegen das Erkenntnis der belangten Behörde Magistrat der Stadt Wien Rechnungs- und Abgabenwesen als Abgabenstrafbehörde…

BFG RV/7500138/2014Fahrlässige Verkürzung von Sportförderungsbeitrag
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.07.2014

…unverändert bleibende Erkenntnis des Magistrats der Stadt Wien vom 13. Juni 2013, MA6, in seinem Ausspruch über die Strafen und Kosten wie folgt abgeändert: Gemäß § 6a Abs. 1 des Wiener Sportförderungsbeitragsgesetzes, LGBI. für Wien Nr. 27/1983, in der Fassung des LGBI. für Wien Nr…

BFG RV/7500598/2025Verkürzung von Sportförderungsbeiträgen, zwischenzeitige volle Schadensgutmachung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.02.2026

…wegen der Verwaltungsübertretung gemäß § 9 Abs. 1 iVm § 13 Abs. 1 Wiener Sportförderungsbeitragsgesetz (W-SFBG) in der derzeit geltenden Fassung betreffend Beschwerde des Beschuldigten vom 30. Juli 2025 gegen das Erkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 6 - Abgabenstrafen vom 17. Juli 2025, GZ: MA6/…

UFSW RV/0355-W/07Kindesunterhalt oder Schenkung
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid13.04.2007

…die sportliche Aktivität eines Unterhaltsberechtigten über eine reine Freizeitaktivität hinaus, so entspricht es der allgemeinen Lebenserfahrung, dass dies, soweit nicht eine öffentliche Sportförderung greift, mit enormen Kosten für die unterhaltspflichtigen Eltern verbunden ist. Es ist im Einzelfall zu prüfen, ob solche Kosten einen Sonderbedarf begründen…

UFSI RV/0641-I/06Steuerfreie Kostenersätze (Diäten) des Betreuers eines Sportvereins.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.01.2007

…Reisekosten (Fahrtkosten, Verpflegungs- und Unterhaltskosten) Beträge, liegen, soweit diese Beträge die nach den Richtlinien des Kontrollausschusses für die Verwaltung der besonderen Bundes-Sportförderungsmittel jeweils verrechenbaren Sätze nicht übersteigen, keine Einkünfte vor. Nach diesen Richtlinien dürfen für Verpflegungskosten nur mehr 26,40 Euro, bei Tätigkeiten bis…

EStR 2000 Rz 820231.5.3 Sport
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

31.5.3 Sport Rz 8202r: Der Zuzug von Sportlern aus dem Ausland dient gemäß § 4 ZBV 2016 der Förderung des Sports und ist aus diesem Grund im öffentlichen Interesse gelegen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: Der Sportler ist Spitzensportler. Die sportliche Tätigkeit liegt maßgeblich im…

BFG RV/7103459/2012Keine Prävalenz des ordnungspolitischen Teiles des GSpG - die Besteuerung von Ausspielungen gemäß § 57 Abs. 1 GSpG iVm § 57 Abs. 3 GSpG über dezentrale Eingabeterminals, die sich mit Glücksspielautomaten in einem anderen Bundesland verbinden, knüpft nicht an den Ort, an dem der Glücksvertrag zustande kommt, sondern erfolgt für den geografischen Ort, von dem der Spielteilnehmer daran tatsächlich physisch teilnimmt. („Elektronische Lotterien über Video –Lotterie- Terminals“ ohne Konzession nach § 14 GSpG und ohne landesrechtliche Bewilligung gemäß § 5 GSpG – Ausspielungen gemäß § 57 Abs. 3 GSpG – Beschwerden betreffend Folgezeiträume zu BFG 21.11.2014, RS/7100015/2012).
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis02.02.2015Teil 4/7

…des Glücksspielgesetzes – Glücksspielmonopol Das Glücksspielgesetz enthält abgabenrechtliche Regelungen, ist aber ein Gesetz sui generis, da es auch andere Zwecke wie das Glücksspielmonopol, dessen Hauptzweck in ordnungspolitischen Aspekten liegt, die Sportförderung (§ 20 GSpG) oder den Spielerschutz regelt. (Bresich/Klingenbrunner/Posch in Strejcek/Bresich, GSpG 19892, 24)…

BFG RV/7400186/2017Kein Tilgungstatbestand für die vollständige Abgabenforderung durch Erfüllen der Ausgleichsquote durch die Gesellschaft als Primärschuldner bei Haftung des Vertreters für die Restabgabenschuld als Sekundärschuldner.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.07.2022

…Adr***, vertreten durch ***6***, ***8***, über die Beschwerde vom 31. Mai 2017 gegen den Abrechnungsbescheid des Magistrats der Stadt Wien Magistratsabteilung 6 Rechnungs- und Abgabenwesen Dezernat Rechnungswesen - Buchhaltungsabteilung 40, über Sportförderungsbeitrag, Kontonr. ***4***, vom 4. Mai 2017 zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß…

BFG RV/7105562/2016Glücksspielabgabe nach § 57 Abs. 1 GSpG für die Veranstaltung von Kartenpoker (Cashgames und Pokerturniere)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.10.2023Teil 2/5

…um das Glücksspiel mit seinen Besonderheiten, wie Spielerschutz, Vorbeugung gegen Geldwäsche, Sportförderung und die Aufsicht über die Konzessionäre umfasst. Außerdem ist die GlückSspielabgabe keine strafrechtliche Sanktion, sondern eine Art "Rechtsverkehrsteuer". Mit Beschluss des Obersten Gerichtshofes vom 30.03.2016, 4 Ob 31/16m u.a…

BFG RV/7100403/20121. Elektronische Lotterien über Video-Lotterie-Terminals ohne Konzession gemäß § 14 GSpG bei einem Inlandssachverhalt: Ist die Besteuerung von Ausspielungen über nicht bewilligte Eingabeterminals, die sich mit einem konzessionierten Glücksspielautomaten in einem anderen Bundesland über Internet verbinden, mit Glücksspielabgaben gemäß § 57 Abs. 3 GSpG verfassungs- und unionsrechtswidrig? (vgl BFG 10.6.2016, RV/7101758/2012) 2. Erfolgt die Teilnahme an der Ausspielung an dem geografischen Ort, von dem der Spielteilnehmer daran tatsächlich physisch teilnimmt, d.h. vom nicht bewilligten Eingabeterminal? (vgl. BFG 21.11.2014, RS/7100015/2012; BFG 2.2.2015, RV/7103459/2012; BFG 26.9.2016, RV/7100405/2012).
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.09.2016Teil 3/4

…den Wetteinsätzen. ( 931 BlgNR 16. GP 12). Als Steuertatbestand der Konzessionsabgabe bezeichneten die Materialien die Verleihung eines Rechtes aus einem Bundesmonopol und sie sollte vor allem Mittel für die Sportförderung erbringen. Mit dem gestaffelten Tarif wurde allerdings berücksichtigt, dass der Konzessionär einen relativ hohen Fixkostenanteil…

BFG RV/7101758/20121. § 57 GSpG ist nicht verfassungswidrig, weil die Glücksspielabgaben über den Begriff „Ausspielungen“ und „Unternehmer“ iSd §§ 1 und 2 GSpG das Kartenpokerspiel besteuern, das nach Ansicht der Bf. ein Geschicklichkeits- und kein Glücksspiel ist. 2. Der ordnungspolitische Teil des Glücksspielgesetzes ist für die Glücksspielabgaben gemäß §§ 57 bis 59 GSpG nicht prävalent. Die im Glücksspielgesetz geregelten Konzessions- Spielbank- und Glücksspielabgaben sind als Rechtsverkehrsteuern auf den Abschluss bestimmter Glücksverträge mit Vermögensübertragung ausdifferenziert. Die Glücksspielabgaben haben über die Befreiungsvorschriften gemäß § 57 Abs. 2 letzter Satz, § 57 Abs. 4 und § 57 Abs. 6 GSpG in Bezug auf die Konzessions- und Spielbankabgabe die Funktion einer lex generalis, womit in-und ausländische, konzessionierte wie nichtkonzessionierte Unternehmungen/Personen gleich besteuert werden.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.06.2016Teil 6/6

…bereits bei den Vorgängerbestimmungen des heutigen Glücksspielgesetzes der Spielerschutz im Vordergrund, fiskalische Zwecke traten immer weiter zurück, auch die Sportförderung wurde ein Thema. In den Glücksspielgesetznovellen 2010 wurde das Glücksspielmonopol definitiv zu einer Spielerschutzinstitution moduliert, während gleichzeitig die abgabenrechtlichen Teile wie Konzessions- und Spielbankabgabe teilweise…

BFG RV/7100622/2014Tages- und Nächtigungsgelder bei Auslandsdienstreisen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.04.2014

…Zwecken sowie zu Meldungen bei meinem Arbeitgeber entstanden sind. Da die Förderung von Leistungssportlern durch eine Anstellung beim Österreichischen Bundesheer als staatliche Sportförderung und das vom Bundesheer bezogene Gehalt zur Begleichung der genannten Reisekosten gedacht ist, musste ich diese in der Folge auch mit dem…

UFSL RV/1257-L/07Subventionen zur Deckung der Kosten von Sportveranstaltungen (kein Entgelt)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.02.2011

…Bw geben. Der Bw brachte gegen die Besteuerung der Zuschüsse vor, dass diese nicht für eine bestimmte Leistung sondern zur allgemeinen Sportförderung bezahlt worden seien und somit gar kein Leistungsaustausch vorliege (Verweis auf VwGH vom 24.11.2003, 2001/15/0103). Beim Erörterungstermin am 22…

UFSS RV/0295-S/09gleichwertige Ausbildung zu Sportgymnasium
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.05.2009

…Verletzungen oder anderen Gründen aber auch viel früher, zu einem höheren Beruf sei für Leistungssportler, neben dem Eintritt in die Armee und Polizei, die in Sportförderung mit Freistellung eine berufliche Sicherheit bieten würden, ein häufiger Lebenslauf. Sportgymnasien würden die Zusammenarbeit mit den nationalen Sportverbänden, Leistungszentren…

BFG RV/7400173/2019Beschwerde gegen einen Haftungsbescheid, der im Zuge eines Wiedereinsetzungsantrages eingebracht wurde: Der Zurückweisung einer Beschwerde als verspätet steht ein unerledigter Wiedereinsetzungsantrag nicht entgegen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss31.08.2020

…und 7 der Bundesabgabenordnung (BAO) und § 13 Abs. 5 des Vergnügungssteuergesetzes 2005 als Obmann des Vereins ***1*** für den entstandenen Rückstand an Sportförderungsbeitrag iHv 1.792,83 Euro zur Haftung herangezogen und gemäß § 224 BAO aufgefordert, diesen Betrag binnen eines Monats nach Zustellung dieses Bescheides…

BFG RV/7400052/2018Zurückweisung einer verspätet eingebrachten Beschwerde
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.01.2019

…und 7 der Bundesabgabenordnung (BAO) und § 13 Abs. 5 des Vergnügungssteuergesetzes 2005 als Obmann des Clubs für den entstandenen Rückstand an Sportförderungsbeitrag im Betrag von € 1.792,83 zur Haftung herangezogen und gemäß § 224 BAO aufgefordert, diesen Betrag binnen einem Monat nach Zustellung dieses…

BFG RV/3100474/2024Kein begünstigter Steuersatz für Leistungen aus der Tätigkeit als Schausteller gemäß §10 Abs. 3 Z 8 UStG 1994 für einen „Indoor – Freizeitpark“ mit den Schwerpunkten Trampolin-Park, Parkour-Park und Freestyle-Park
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis01.09.2026

…sondern sollten nur Instruktionen für die Einhaltung der Benützungsregeln bieten. Freizeitanlagen mit Trampolinen würden (im Gegensatz zu Kletterhallen) nicht von der OEISS (Österreichisches Institut für Schul- und Sportstättenbau) begutachtet und würden keine Sportförderung erhalten. 4.2. Besonders sei auf eine im Jänner 2022 abgefragte Motivlage…