…war der 30. März 2020. Demzufolge endete die Mängelbehebungsfrist am Dienstag, dem 31. März 2020. Zu beachten sind jedoch Sonderregelungen aufgrund der Maßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19, hier § 323c BAO. Der 7 Abschnitt Unterabschnitt A der BAO umfasst auch § 245 Abs. 3 bis 5…
…Liebeg (Hrsg), Die Abgabenexekutionsordnung2 (2020) § 67 AbgEO Rz 1). Forderungen aus einem Sparbuch können jedoch nicht gemäß § 65 AbgEO gepfändet werden. Für die Pfändung von Forderungen aus Sparurkunden (Sparbücher) gilt die Sonderregelung des § 67 AbgEO (vgl. ebenfalls Liebeg in Liebeg (Hrsg), Die Abgabenexekutionsordnung2 (2020) § 65…
…Rechtslage und Erwägungen 1. Art. 34 BudgetbegleitG 2001 idF BGBl I 5/2013 ("Steuerliche Sonderregelungen für die Ausgliederung von Aufgaben der Körperschaften öffentlichen Rechts") statuiert unter § 1 Abs. 1 Folgendes: Die durch die Ausgliederung und Übertragung von Aufgaben der Gebietskörperschaften an juristische Personen des privaten…
…abgeschlossen. Gemäß Art. 34 des Budgetbegleitgesetzes 2001 (steuerliche Sonderregelungen für die Ausgliederung von Aufgaben der Körperschaften öffentlichen Rechts) sind die durch die Ausgliederung und Übertragung von Aufgaben der Körperschaften öffentlichen Rechts an juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie an Personenvereinigungen (Personengemeinschaften), die unter…
…142/2000 lautet in der durch BGBl. I Nr. 84/2002 geänderten Fassung auszugsweise wie folgt: " Steuerliche Sonderregelungen für Ausgliederung von Aufgaben der Körperschaften öffentlichen Rechts § 1. (1) Die durch die Ausgliederung und Übertragung von Aufgaben der Körperschaften öffentlichen Rechts an juristische Personen des privaten…
…Beispiele: weitere Einzahlungen, Nachschüsse). Art. 27 Steuerreformgesetz 1993 BGBl. 1993/818, Sonderregelungen zur Mittelstandsfinanzierung auf dem Gebiet der Gebühren sowie der Verkehrsteuern in der für den Fall maßgeblichen Fassung lautet: § 1 Die Ausgabe von Aktien und Genussrechten (§ 174 des Aktiengesetzes) durch Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften (§ 5 Z 14…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende Frau V und die weiteren Senatsmitglieder Herrn R., Herrn Dr. LR und Herrn RL in der Beschwerdesache der Bf., X., vertreten durch WP gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkersteuern Wien vom 25…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende Frau V. und die weiteren Senatsmitglieder Herrn R., Herrn LR und Herrn RL in der Beschwerdesache der Bf., X., vertreten durch WP gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 20. Oktober…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache der BF, ADR, ADR2 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 1. Juli 2011 zu ErfNr.******/2010, StNr*** betreffend Gesellschaftsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als…
…142/2000 lautet in der durch BGBl. I Nr. 84/2002 geänderten Fassung wie Folgt: "Steuerliche Sonderregelungen für Ausgliederung von Aufgaben der Körperschaften öffentlichen Rechts § 1. (1) Die durch die Ausgliederung und Übertragung von Aufgaben der Körperschaften öffentlichen Rechts an juristische Personen des privaten oder…
…Anlehnung an VfSlg 8806/1980 auch hier deckungsgleich sein. Zumal der Gesetzgeber bei dieser "steuerlichen Sonderregelung für die Ausgliederung von Aufgaben der Gebietskörperschaften" eher an wirtschaftliche Ziele und Gegebenheiten und nicht so sehr an Rechtsformen anknüpfen wollte, sollte damit doch den Materialien zufolge ein Vorbild…
…BGBl. I Nr. 84/2002, regelt "Steuerliche Sonderregelungen für Ausgliederung von Aufgaben der Gebietskörperschaften und hat folgenden Wortlaut: "§ 1. (1) Die durch die Ausgliederung und Übertragung von Aufgaben der Körperschaften öffentlichen Rechts an juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie an Personenvereinigungen (Personengemeinschaften), die…
"Dass die Nachbesserung ein eigenständiger Grunderwerbsteuertatbestand ist, wird nicht bestritten. Durch die unmittelbare Veranlassung des Kaufvertrages fällt auch die Nachbesserung in den Anwendungsbereich des Art. 34 § 1 Abs. 1 Budgetbegleitgesetz 2001. Der Kaufvertrag war in der ablaufenden Kausalkette das letzte den Rechtsvorgang unmittelbar auslösendes Glied…
…MG, BGBl I 2002/83, angeordnet hat, dass für die iZm der Errichtung der MRB stehenden Vorgänge die steuerlichen Sonderregelungen nach Art 34 BBG 2001 Anwendung finden. 4. Zusammenfassend ist festzuhalten: Die "Vorgängergesetze", die als legistische Vorbilder für Art 34 BBG 2001 dienen sollten, haben…
2. Sowohl der Fruchtnießer als auch die GMBH verzichten auf das Recht der Kündigung des Fruchtgenussverhältnsses auf die Dauer von 35 Jahren. Danach kann das Fruchtgenussverhältnis unter Einhaltung einer halbjährlichen Kündigungsfrist jeweils zum Ende eines Kalendermonats von beiden Vertragsteilen schriftlich aufgekündigt werden. IV. Entgelt I…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache der Bescheidbeschwerden der BF, ADR, vertreten durch Ernst & Young Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H., Wagramerstr. 19 (IZD-Tower), 1220…
…142/2000 lautet in der durch BGBl. I Nr. 84/2002 geänderten Fassung wie Folgt: "Steuerliche Sonderregelungen für Ausgliederung von Aufgaben der Körperschaften öffentlichen Rechts § 1. (1) Die durch die Ausgliederung und Übertragung von Aufgaben der Körperschaften öffentlichen Rechts an juristische Personen des privaten oder…
…296 Abs. 1 und 2 dieser Richtlinie lautet: "(1) Die Mitgliedstaaten können auf landwirtschaftliche Erzeuger, bei denen die Anwendung der normalen Mehrwertsteuerregelung oder gegebenenfalls der Sonderregelung des Kapitels 1 auf Schwierigkeiten stoßen würde, als Ausgleich für die Belastung durch die Mehrwertsteuer, die auf die von…
…ein Fahrzeug, in welchem ein bestimmtes Zubehör als Sonderausstattung bereits vorhanden sei (siehe Seite 7 letzter Absatz und Seite 8 erster Absatz der Beschwerdevorentscheidung). Da dem Gesetz keine Sonderegelung für gebrauchte Wohnmobile zu entnehmen ist (und auch keine echte Rechtslücke zu erkennen ist), folgt das…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die Beschwerde der MMMMag. phil. Mag. iur. ***1*** ***2***, ***3***, ***4a***, Österreich, ursprünglich vertreten durch Dr. Alexander Pflaum, Rechtsanwalt, 1030 Wien, Rechte Bahngasse 10/19D, vom 23. Mai 2018 gegen den…