Weitere GZn. RV/5300021/2020 RV/5300022/2020 RV/5300023/2020 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Richard Tannert in der Finanzstrafsache gegen 1.) XA, geb. xxxxa, Geschäftsführer der YB-GmbH, FNyb, whft. XXA, 2.) XC, geb. xxxxc, ehem…
…Sinne des § 183 Abs. 4 BAO ist, sondern eine dem Bereich der Abgabeneinbringung zuzuordnende Sofortmaßnahme. Es genügt, dass die Abgabenschuld dem Grund nach mit der Verwirklichung des abgabenrechtlich relevanten Tatbestandes entstanden ist und gewichtige Anhaltspunkte für ihre Höhe sowie für die Gefährdung bzw. wesentliche Erschwerung…
…GSpG mit dem Abschluss der jeweiligen Glücksspielverträge (BFG 25.9.2017, RV/7100907/2012) verwirklicht. Ein Sicherstellungsauftrag ist kein abschließender Sachbescheid, sondern eine dem Bereich der Abgabeneinbringung zuzuordnende Sofortmaßnahme, aus deren Natur sich ergibt, dass die Ermittlung des genauen Ausmaßes der Abgabenschuld für die Erlassung…
…der Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringlichkeit der Abgaben ergibt sich nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes, dass nur durch die Sofortmaßnahme dem öffentlichen Interesse an der Einbringung der Abgaben Rechnung getragen werden kann. Die berechtigten Interessen des Abgabepflichtigen werden daher grundsätzlich in den Hintergrund treten (VwGH…
…der Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringlichkeit der Abgaben ergibt sich nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes, dass nur durch die Sofortmaßnahme dem öffentlichen Interesse an der Einbringung der Abgaben Rechnung getragen werden kann. Die berechtigten Interessen des Abgabepflichtigen werden daher grundsätzlich in den Hintergrund treten (VwGH…
…maßgebend waren. Ein Sicherstellungsauftrag ist aber kein abschließender Sachbescheid im Sinne des § 183 Abs. 4 BAO, sondern eine dem Bereich der Abgabeneinbringung zuzuordnende Sofortmaßnahme, die dazu dient, selbst vor Feststellung des Ausmaßes der Abgabenschuld Einbringungsmaßnahmen setzen zu können, wenn Grund zur Annahme besteht, dass die…
…Tatbestandsvoraussetzung der Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringlichkeit der Abgaben ergibt sich nach Auffassung des VwGH, dass nur durch die Sofortmaßnahme dem öffentlichen Interesse an der Einbringung der Abgaben Rechnung getragen werden kann. Die berechtigten Interessen des Abgabepflichtigen werden daher grundsätzlich in den Hintergrund treten…
…sich schon aus der zwingenden Tatbestandsvoraussetzung der Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringlichkeit der Abgaben, dass nur durch die Sofortmaßnahme dem öffentlichen Interesse an der Einbringung der Abgaben Rechnung getragen werden kann. Die Interessen des Abgabepflichtigen treten dabei in den Hintergrund. Der Abgabenanspruch entsteht gem…
…Die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages setzt zunächst die Verwirklichung jenes Tatbestandes voraus, an den die Abgabepflicht geknüpft ist. Eine Sicherstellung ist kein abschließender Sachbescheid, sondern eine dem Bereich der Abgabeneinbringung zuzuordnende "Sofortmaßnahme", die dazu dient, selbst vor Feststellung des Ausmaßes der Abgabenschuld Einbringungsmaßnahmen setzen zu können…
…BAO, nämlich die Gefährdung oder wesentliche Erschwerung der Einbringung der Abgaben, erhelle-nach Auffassung des VwGH- dass, dem öffentlichen Interesse nur durch die streitverfangene Sofortmaßnahme Rechnung getragen werden könne. Von einem Ausnahmefall, wie die Geringfügigkeit des zu besichernden Betrages oder der zu erlangenden Sicherheit, der…
…ermittelt worden: Abgabenanspruch: Die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages setze zunächst die Verwirklichung jenes Tatbestandes voraus, an den die Abgabepflicht geknüpft sei. Eine Sicherstellung sei kein abschließender Sachbescheid, sondern eine dem Bereich der Abgabeneinbringung zuzuordnende "Sofortmaßnahme", die dazu diene, selbst vor Feststellung des Ausmaßes der Abgabenschuld Einbringungsmaßnahmen…
…auf andere Art und Weise. Ein Sicherstellungsauftrag ist kein abschließender Sachbescheid im Sinne des § 183 Abs. 4 BAO, sondern eine dem Bereich der Abgabeneinbringung zuzuordnende Sofortmaßnahme, die dazu dient, selbst vor Feststellung des Ausmaßes der Abgabenschuld Einbringungsmaßnahmen setzen zu können, wenn Grund zur Annahme besteht…
…zunächst die Verwirklichung jenes Tatbestandes voraus, an den die Abgabepflicht geknüpft sei. Eine Sicherstellung sei kein abschließender Sachbescheid, sondern eine dem Bereich der Abgabeneinbringung zuzuordnende „Sofortmaßnahme“, die dazu diene, selbst vor Feststellung des Ausmaßes der Abgabenschuld Einbringungsmaßnahmen setzen zu können, wenn Grund zu der Annahme…
…werde. Auch wiesen diese Differenzen in den Büchern auf eine Abgabenhinterziehung hin. Es könne daher nur durch diese Sofortmaßnahme einer Sicherstellung dem öffentlichen Interesse an der Einbringung der Abgaben Rechnung getragen werden. ***** In der dagegen am 20.10.2016 rechtzeitig eingebrachten Beschwerde wandte die Bf…
…wieder zurückzahlen müsse. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 10.03.2011 als unbegründet ab. Ein Sicherstellungsauftrag sei kein abschließender Sachbescheid, sondern eine dem Bereich der Abgabeneinhebung zuzuordnende Sofortmaßnahme, die dazu diene, selbst vor Feststellung des Ausmaßes der Abgabenschuld Einbringungsmaßnahmen setzen zu können…
…worden. Auf seinem Abgabenkonto bestehe derzeit kein offener Abgabenrückstand, da es sich im gegenständlichen Fall um einen Sicherstellungsauftrag handle. Ein Sicherstellungsauftrag sei kein abschließender Sachbescheid, sondern eine der Abgabeneinbringung dienende Sofortmaßnahme, die dazu diene, selbst vor Feststellung des Ausmaßes der Abgabenschuld Einbringungsmaßnahmen setzen zu können…
…Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringlichkeit der Abgaben ergibt sich, dass nur durch die Sofortmaßnahme dem öffentlichen Interesse an der Einbringung der Abgaben Rechnung getragen werden kann“. In der dagegen eingebrachten Berufung führte die Bf aus, dass ihr Recht auf Parteiengehör im anhängigen Verwaltungsverfahren nicht…
…Bescheid ersatzlos zu eliminieren. Der Sicherstellungsauftrag laufe im Ergebnis - unzulässiger Weise - darauf hinaus, die Aussetzung der Einhebung (§ 212a B.AO) völlig außer Kraft zu setzen. Doch genau dazu sei die Sicherstellung als Sofortmaßnahme nicht da. Ein Sicherstellungsauftrag, dem dieser Makel anhafte, genüge verfassungsrechtlichen Maßstäben nicht…
…allgemeinen Lebenserfahrung lasse außerdem die Höhe der Abgabenschuld auf die Gefahr der Zahlungsunfähigkeit schließen. Ohne die Durchführung von Sofortmaßnahmen müsse folglich von einer wesentlichen Erschwerung der Abgabeneinbringung ausgegangen werden. Gegen diesen Bescheid erhob der Bf mit Schriftsatz vom 31. Oktober 2011 - damals vertreten durch ***RA**…
…der Abgabenschuld auf die Gefahr der Zahlungsunfähigkeit schließen (drohende Konkursgefahr). Aus den angeführten Gründen müsse ohne die Durchführung von Sofortmaßnahmen von einer wesentlichen Erschwerung der Abgabeneinbringung ausgegangen werden. In Erledigung der gegen den Bescheid erhobenen Berufung erließ das Zollamt am 1.12.2011, Zahl ***8***…