…Unternehmen sei durch einen Steuerberater vertreten und betreut worden, sodass der Geschäftsführer alles Mögliche getan habe, um seinen Verpflichtungen nachzukommen. Dieser Schuldausschließungsgrund würde auch jene Quotenforderungen des Finanzamtes betreffen, wie sie für die Fälligkeiten per 15.01.2016 bzw. 15.0.2016 errechnet worden seien. …
In diesem Zusammenhang hat der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 30.01.2003, 2000/15/0018, Folgendes ausgesprochen: "Behauptet ein Geschäftsführer, er sei etwa durch Krankheit an der Erfüllung seiner Verpflichtungen gehindert worden, so schließt dies ein Verschulden an der Verletzung seiner Pflichten nicht aus…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache Beschwerdeführer, vertreten durch Steuerberater, über die Beschwerde vom 26.07.2011 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt vom 19.07.2011 betreffend Nichtfestsetzung eines Säumniszuschlages hinsichtlich Umsatzsteuervorauszahlung 04/2011 zu Recht…
…Die neue Klassifikationsliste mit dem Namen ICD-11 soll im Jänner 2022 in Kraft treten (vgl. www.derstandard.at vom 27. Mai 2019). Die verminderte Zurechnungsfähigkeit ist kein Schuldausschließungsgrund. Sie ist erst bei der Strafzumessung als Milderungsgrund zu berücksichtigen (Reger in FinStrG Bd. 1 2013…
…geleistet, sohin den Gesamtrückstand ausgeglichen. Dass dieser Umstand lediglich strafmildernd angeführt wurde, ist unrichtig. Vielmehr ergibt sich daraus ein Schuldausschließungsgrund, sodass schon deswegen das gegenständliche Verwaltungsstrafverfahren hätte eingestellt werden müssen. Allenfalls hätte man mit einer bloßen Ermahnung das Auslangen finden können, zumal sich gezeigt hat…
…bzw. Baulichkeiten rechtzeitig eine Bewilligung nach dem Gebrauchsabgabegesetz zu erlangen und die jährlich fälligen Abgaben zu entrichten. Nachdem Sie mit Ihrem Vorbringen weder die objektiven noch die subjektiven Voraussetzungen für eine Strafbarkeit entkräften, noch einen geeigneten Schuldausschließungsgrund belegen konnten, war es als erwiesen anzusehen, dass…
…Auskünfte über die richtige Vorgangsweise einzuholen, ist als ein grob fahrlässiges Verhalten im Sinne des § 36 Abs. 2 FinStrG einzustufen. Schuldausschließungsgrund Dem Täter wird gemäß § 9 FinStrG Fahrlässigkeit dann nicht zugerechnet, wenn ihm bei einer Tat ein entschuldbarer Irrtum unterlief, der ihn das Vergehen oder…
…Auskünfte über die richtige Vorgangsweise einzuholen, ist als ein grob fahrlässiges Verhalten im Sinne des § 36 Abs. 2 FinStrG einzustufen. Schuldausschließungsgrund Dem Täter wird gemäß § 9 FinStrG Fahrlässigkeit dann nicht zugerechnet, wenn ihm bei einer Tat ein entschuldbarer Irrtum unterlief, der ihn das Vergehen oder…
…im Mai 2016 ein Erinnerungsschreiben zugesendet worden, welches unbeachtet geblieben sei. Das Vorbringen des Bf. stelle daher insofern keinen geeigneten Schuldausschließungsgrund dar, als es sich bei der Kommunalsteuer um eine sogenannte Selbstbemessungsabgabe handelt. Das heiße, der Unternehmer habe von sich aus die Steuerbeträge zu ermitteln…
…das Wissen um die Möglichkeit der eventuellen Verwirklichung (VwGH v. 10.11.1987, 86/15/0120). Beim Punkt Abfuhrdifferenzen liege nach Ansicht der Finanzstrafbehörde nicht der Schuldausschließungsgrund des Rechtsirrtums vor. Es könne zwar vorkommen, dass im Zuge der Meldung von selbst zu berechnenden Abgaben die…
…Da der vorgefundene 15 Minuten-Gratis-Parkschein zum Tatzeitpunkt nicht mehr gültig gewesen sei, sei die Parkometerabgabe fahrlässig verkürzt worden. Bei dieser Verwaltungsübertretung handle es sich um ein sogenanntes „Ungehorsamsdelikt“. Ein Schuldausschließungsgrund liege nicht vor. Er habe dadurch folgende Rechtsvorschriften verletzt: § 5 Abs. 2 Parkometerabgabeverordnung…
…der Abgabenbehörde nachzuweisen. Der Unschuldsvermutung gelte auch für die Beurteilung der hinterzogenen Abgabe. Rechtfertigungs- und Schuldausschließungsgründe schlössen die Erfüllung des Tatbestandes der Hinterziehung und damit die Anwendung der 10 Jahresfrist aus. Die Begründung im Prüfungsbericht sei kein Nachweis der Hinterziehungskriterien zu entnehmen. Dies ergebe sich…
…a FinStrG erforderliche subjektive Tatseite des Beschuldigten, nämlich ein bedingt vorsätzliches Verhalten, vor. Somit ist hinsichtlich der fünf im Spruch angeführten Finanzvergehen auch die subjektive Tatseite gegeben und liegen auch keine Schuldausschließungsgründe vor. Strafbemessung: Gemäß § 23 Abs. 1 FinStrG ist Grundlage für die Strafbemessung die…
…und das darin liegende Unrecht nicht erkennen ließ. Diese Fahrlässigkeit ist den BF nicht zuzurechnen. Daher liegt ein Schuldausschließungsgrund vor. Falsche Bemessungsgrundlage für die Geldstrafe und für den Verfall Selbst unter der Annahme, dass die objektive und die subjektive Tatbestandsmäßigkeit vorliegen, was ausdrücklich bestritten wird…
…und das darin liegende Unrecht nicht erkennen ließ. Diese Fahrlässigkeit ist den BF nicht zuzurechnen. Daher liegt ein Schuldausschließungsgrund vor. Falsche Bemessungsgrundlage für die Geldstrafe und für den Verfall Selbst unter der Annahme, dass die objektive und die subjektive Tatbestandsmäßigkeit vorliegen, was ausdrücklich bestritten wird…
…1 Z 2 WiEReG gegenständlich auch subjektiv grundsätzlich (gerade noch) als erfüllt anzusehen wäre, würde ein entschuldbarer Irrtum als Schuldausschließungsgrund vorliegen, womit sich die Finanzstrafbehörde nicht auseinandergesetzt hat. Gegenständlich wird dem Beschuldigten deshalb grob fahrlässiges Handeln im Zusammenhang mit der Verabsäumung der entsprechenden Meldung vorgeworfen…
…1 Z 2 WiEReG gegenständlich als erfüllt anzusehen wäre - festgehalten, dass - selbst dann - ein entschuldbarer Irrtum als Schuldausschließungsgrund vorliegen würde. Gegenständlich könnte dem Beschuldigten (allenfalls) deshalb fahrlässiges Handeln vorgeworfen werden, weil er die FinanzOnline-Databox der ***Bf2*** nicht kontrolliert hat. Dies ist jedoch - wie bereits…
…verschuldeten (so auch bloß fahrlässigen) Irrtum - bildet im Sinne des § 5 Abs. 2 VStG einen Schuldausschließungsgrund. Selbst guter Glaube stellt dann den angeführten Schuldausschließungsgrund nicht her, wenn es Sache der Partei ist, sich mit den einschlägigen Vorschriften vertraut zu machen und im Zweifel bei der…
…der Schluss nahe, dass gar kein schuldhaftes Verhalten bzw. es nur ganz gering gegeben ist. Folglich wurde die Tat unter Umständen begangen, die einem Schuldausschließungsgrund nahekommen (§ StGB § 34 Abs 1 Z 11). Weiters ist auch trotz Vollendung der Tat kein Schaden eingetreten, weil alle notwendigen…
…dem Beschwerdevorbringen zu entnehmen ist, beruft sich die Bf. auf Störungen bei Handyparken: Dazu ist festzustellen, dass es keinen Schuldausschließungsgrund darstellt, wenn der Lenker eines Fahrzeuges zB wegen fehlender Internetverbindung oder anderen Störungen vergeblich versucht, einen elektronischen Parkschein zu aktivieren. Für diese Fälle hat der…