…inhaltsleeren Floskeln zufrieden gegeben, zumal er auch noch für die Erstellung der den Ausgangspunkt der unzutreffenden Abschreibungen bildenden unrichtigen Schlussbilanz bzw. Einbringungsbilanz des C verantwortlich gewesen ist. Er hätte auch bei Weitergabe des Arbeitsauftrages an Mitarbeiter der Steuerberatungskanzlei zumindest gewissenhaft überprüft, ob eine ausreichende Offenlegung…
…den Jahren 2006, 2007 und 2008 Markenrechte gewinnwirksam abgeschrieben wurden. Diese Abschreibungen wurden auch bei der Mehr Weniger Rechnung nicht mehr hinzugerechnet. Diese Abschreibungen von Markenrechten stammen aus einem Umgründungsvorgang aus dem Jahr 2006, der von der unten genannten Steuerberatungskanzlei steuerlich begleitet wurde. Diese Abschreibung…
…Intention der BP würde eine Veräußerung vor dem Stichtag dazu führen, dass nur die anteiligen Siebentel bis zum Umgründungsstichtag relevant wären, während bei einer Veräußerung nach dem Stichtag die Berücksichtigung der restlichen Siebentel wohl zuzulassen seien. Angemerkt wird, dass auf die Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung gem…
…dieser Form fortführten. Unter Hinweis auf die Richtlinie 90/434/EWG vom 23.07.1990 und 2005/19/EG des Rates vom 17.02.2005 sei nach eigener Beurteilung und aufgrund der Tatsache, dass es sich bei Umgründungsgesetzen um Begünstigungsvorschriften handle, der Teilbetrieb weit auszulegen…
…Stichtag' bei Umgründungen ident ist mit dem Verschmelzungsstichtag, Umwandlungsstichtag, Einbringungsstichtag, Zusammenschlussstichtag und so fort, ergibt sich für den gegenständlichen Fall folgendes Bild: Der in § 2 Abs 5 UmgrStG und im Vertragspunkt 'Neuntens' des Verschmelzungsvertrages vom 26.9.2016 erwähnte Verschmelzungsstichtag ist der Stichtag der Schlussbilanz…
…lit. c) GrEStG wird bestimmt, dass die Steuer "bei Vorgängen nach dem Umgründungssteuergesetz, wenn die Steuer nicht vom Einheitswert zu berechnen ist," 0,5 % beträgt. Die Wortfolge "wenn die Steuer nicht vom Einheitswert zu berechnen ist" ist als allgemeine Feststellung für den Fall zu verstehen…
… 1 Abs. 1 oder 2 des Grunderwerbsteuergesetzes 1987 verwirklicht, so ist die Grunderwerbsteuer vom Zweifachen des Einheitswertes zu berechnen." Es handelt sich hiebei um eine lex specialis was die Bemessungsgrundlage bei Umgründungsvorgängen betrifft. Mit dem StRefG 2015/2016 wurde § 6 Abs. 6 UmgrStG wie folgt…
…Rückstellung laut Schlussbilanz der Alpenvorland GmbH per 31.1.2006 dürfe nicht Teil der steuerlichen Umwandlungsbilanz der Alpenvorland GmbH per 31.1.2006 sein. Dies ergebe sich aus § 12 Abs 1 Z 6 KStG. Werde die Rückstellung dennoch angesetzt, könne dieser Posten bei Umgründungen als…
…der Rechtsauffassung eines Wahlrechtes bezüglich des innerbetrieblichen Verlustausgleiches, so wäre eine jährliche Dokumentation erforderlich, um die Höhe der übergehenden oder verbleibenden Verlustvorträge bei Umgründungen ermitteln zu können. Eine Dokumentation gebe es aber nicht. - Der steuerliche Vertreter habe angegeben, dass keine objektbezogene Zuordnung des Verlustvortrages 2007…
…dies damit, dass die Anschaffung und Herstellung des Gebäudes zeitnah zur Umwandlung erfolgte und dadurch der gemeine Wert (richtig gem. § 20 KStG Teilwert) und Buchwert der Liegenschaft ident sind. Die anzuwendenden Gesetzesstellen bei Umgründungen, die nicht in den Anwendungsbereich des UmgrStG fallen sind die §§ 20…
…die Einkünfte der beiden Gesellschaften im Rahmen einer körperschaftsteuerlichen Gruppe bei der Gruppenträgerin, der ***6***, versteuert. Mit Verschmelzungsvertrag vom 13.7.2017 (Nachtrag vom 14.9.2017) wurde die ***6*** im Rahmen eines "down-stream-mergers" rückwirkend gemäß Umgründungssteuergesetz zum 31.1.2017 mit der **…
…GmbH-Anteile). Durch die im Umgründungssteuergesetz vorgesehene Buchwertfortführung wird die Aufdeckung der stillen Reserven zwar verhindert, diese dürfen aber nicht endgültig verlorengehen, sondern bleiben in den Anschaffungskosten (AK) der erworbenen GmbH-Anteile „gespeichert“. Die stillen Reserven werden somit erst bei der Veräußerung dieser Anteile aufgedeckt. …
…als Sacheinlage in eine Kapitalgesellschaft eingebracht, sind die eingebrachten, das heißt die in der „Schlussbilanz“ der einbringenden Stadtgemeinde ausgewiesenen, selbständig bewertungsfähigen Wirtschaftsgüter bei der empfangenden Kapitalgesellschaft mit dem gemeinen Wert anzusetzen, da mangels Vorliegens eines Betriebes im ertragsteuerlichen Sinn, nämlich eines der Erzielung von Einkünften…
…können. Das Unterbleiben einer expliziten Nennung der verfahrensgegenständlichen Verbindlichkeit unter den bei der Umgründung zurückbehaltenen Wirtschaftsgütern des EU findet seine Erklärung im Umstand, dass der Ausweis einer entsprechenden Verbindlichkeit/Rückstellung in der Übergangs-/Schlussbilanz des EU zum 31.12.2003 zur Überschuldung des EU geführt…
…zuständigen Finanzamt gemeldet wird und die in § 12 Abs. 1 genannten Voraussetzungen auf den Ersatzstichtag vorliegen. (...) § 15 Umgründungssteuergesetz - Einbringungsbilanz Bei der Einbringung von Betrieben, Teilbetrieben, Mitunternehmeranteilen und zu einem Betriebsvermögen gehörenden Kapitalanteilen ist zum Einbringungsstichtag eine Einbringungsbilanz aufzustellen, in der das einzubringende Vermögen nach Maßgabe…
…eindeutig übernommener Vermögenswert (die unverbrauchte Mindestkörperschaftsteuer) seines Wertes verloren gehe, was einer indirekten Steuerzahlung gleichkomme. Zu Beginn der Beschwerdeverhandlung legte der steuerliche Vertreter die wirtschaftlichen Gründe für die Umgründung (keine Mindeststeuer- und Firmenbuchpflicht wie bei einer GmbH, vereinfachte Rechnungslegung durch einen Verein) nochmals dar. Ergänzt…
…ist verpflichtet, den eingebrachten Gesellschafter hinsichtlich des eingebrachten Betriebes vollkommen klag- und schadlos zu halten. Achtens Die Einbringung des Betriebes erfolgt als Sacheinlage gemäß Artikel III des Umgründungssteuergesetzes. …“ Die (steuerrechtliche) Schlussbilanz des Dachdeckerei(einzel)betriebes des XY zum 31.01.2007 (Gewinnermittlung gemäß § 4…
…beinhaltend Schlussbilanz und Eröffnungsbilanz gemäß Art Ill UmgrStG (Artikel drei des Umgründungssteuergesetzes) unter Fortführung der Buchwerte in die Gesellschaft (einbringt). Alle bis zum 31.12.2012 (einunddreißigsten Dezember zweitausendzwölf) fällig gewordenen Nutzungen und Lasten des übertragenen Vermögens sind in der Bilanz zum Einbringungsstichtag vollkommen berücksichtigt…
…1). Spaltungen, bei denen anderes Vermögen übertragen wird, fallen zwar unter das SpaltG, nicht jedoch unter das UmgrStG. Die Einschränkung des übertragenden Vermögens auf § 12 entspricht den Art III bis V (vgl. Huber in Helbich/Wiesner/Bruckner, Handbuch der Umgründungen, RZ 50 zu Art VI …
…Zeitpunkt der gegenständlichen Verschmelzung war die Holding wirtschaftliche Eigentümerin eines Superädifikates auf L 2 und war dieses in der Schlussbilanz zum 31. Jänner 2008 ausgewiesen. Hiezu kann auf das Ergebnis der über alle Umgründungsvorgänge des Firmengeflechts stattgefundenen Betriebsprüfung und das bezughabende Erkenntnis vom heutigen Tag…