…Beschwerde vom 3. Februar 2025 gegen den Bescheid des Amtes für Betrugsbekämpfung vom 27. Jänner 2025 betreffend Feststellung der Scheinunternehmerschaft (§ 8 SBBG) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…Wien 1/23, Marxergasse 4, 1030 Wien, vom 31. Jänner 2020 betreffend Feststellung der Scheinunternehmerschaft (§ 8 SBBG) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz…
…vom 19. Juli 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17 vom 20. Juni 2016, GZ.: 1234, betreffend Feststellung der Scheinunternehmerschaft (§ 8 SBBG) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als verspätet zurückgewiesen (§ 260 Abs. 1 lit. b BAO). Die Revision an den Verwaltungsgerichtshof…
…den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung Mit Schreiben vom 19. August 2021 wurde der beschwerdeführenden Gesellschaft der Verdacht des Vorliegens eines Scheinunternehmens gemäß § 8 Abs. 4 SBBG mitgeteilt und in der Rechtsbelehrung ausgeführt, binnen einer Woche ab…
…betreffend Beschwerde vom 2. Juni 2020 gegen den Feststellungsbescheid gem. § 8 SBBG des Finanzamtes ***16*** vom 22. Mai 2020 über das Vorliegen eines Scheinunternehmens (natürliche Person) zu Steuernummer ***BF1StNr1*** beschlossen: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 260 Abs. 1 lit. a BAO als nicht zulässig zurückgewiesen…
…dagegen als verspätet zurück) und ein Vorlageantrag gegen die Beschwerdevorentscheidung auf Abweisung eines Antrages der GmbH auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Beschwerdefrist gegen den Feststellungsbescheid über das Vorliegen eines Scheinunternehmens vom 22.06.2016 mit Erkenntnis vom 31.01.2018…
…die Eintragung in der HFU Liste. Aus diesem Grund gab es für den Beschwerdeführer überhaupt keine Veranlassung dahingehend einen Verdacht zu schöpfen, dass mit diesen Firmen etwas nicht in Ordnung wäre und es sich dabei um "Scheinunternehmen", so wie das die erstinstanzliche Behörde explizit ausführt…
- Die Bf. hat durchwegs größere Barzahlungen an Personen geleistet, deren Identitäten unklar waren. Denn die Unterschriften auf den vorgelegten Zahlungsbestätigungen stimmen - klar erkennbar - in keinem Fall mit jenen in den Reisepasskopien (soweit vorhanden) bzw. jenen der vorliegenden Musterzeichnungen überein. Von jenen Personen, die die Zahlungsbestätigungen…
…festgestellt, dass die Bf Leistungen mit Subunternehmern abrechne, die jedoch als Scheinunternehmer einzustufen seien. Die in Folge eingebrachte Beschwerde ist mittlerweile beim Verwaltungsgerichtshof anhängig. Mit Vorhalt vom 17.10.2025 wurde die Bf aufgefordert, für die hier beachtlichen Jahre 2022 - 2023 eine Aufstellung sämtlicher Fremdleister…
…Patrick Ruth, Rechtsanwalt in 6020 Innsbruck, Kapuzinergasse 8/4, gegen den Bescheid des Finanzamtes FA vom 13.8.2018, Zl ZZ007 betreffend Feststellung über das Vorliegen eines Scheinunternehmens gem. § 8 Abs 8 SBBG, den B e s c h l u s s gefasst: Gemäß…
Auch diese Rechnungen weisen auf den Kassa Eingangsbelegen einen Firmenstempel und eine unleserliche Unterschrift auf, die keinerlei Ähnlichkeit zur Musterzeichnung des Geschäftsführers S.D. laut Musterzeichnung im Firmenbuch zeigt. Auf der Rechnungen scheint eine Bankverbindung bei der Bank Austria auf. D.GmbH: Rechnung vom 31…
…über die Beschwerde vom 7. Juli 2022 gegen den Bescheid des Amtes für Betrugsbekämpfung vom 30. Juni 2022 betreffend Feststellung der Scheinunternehmerschaft (§ 8 SBBG) nach der am 29. Oktober 2025 durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis…
…die Beschwerde vom 7. Juli 2022 gegen den Bescheid des Amtes für Betrugsbekämpfung vom 30. Juni 2022 betreffend Feststellung der Scheinunternehmerschaft (§ 8 SBBG) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…die Bf. habe die Pflichten eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsmannes ausreichend erfüllt und die Leistungen seien von den beauftragen Subunternehmen ausgeführt worden. Eine spätere Aufnahme der Subunternehmen in die Scheinunternehmerliste könne nicht der Bf. angelastet werden. In einer zweiten Beschwerde vom 24.7.2024 wurde…
…das bisher Gesagte. Bei allen Aussagen gab es keinen Hinweis auf die ***74*** KG sowie meinen Mandanten. R: Haben Sie immer nur von Firmen Leistungen zugekauft, die knapp nachher zu Scheinunternehmen erklärt wurden? Besch.: Ich habe Subunternehmen gebraucht. Vertr.: Weiteres kann der Besch. nicht angeben…
…Mehrmals seien wesentliche Zahlungen an die ÖGK geleistet worden und man habe sich um Ratenzahlungen bemüht. Ein Scheinunternehmen würde keinesfalls so hohe Zahlungen leisten. Der Beschwerdeführer beantragte die Durchführung einer mündlichen Verhandlung sowie die Entscheidung durch den gesamten Senat. 3. Beschwerdevorentscheidung Mit Datum vom 13…
…gewesen, die auf Schwierigkeiten mit der Finanzverwaltung schließen ließen. Es sei die Firma ***A*** bzw deren Inhaber ***C*** auch nicht als Scheinunternehmen in der Liste der vom Bundesministerium für Finanzen geführten Scheinunternehmer ausgewiesen worden, und es habe seitens der Bf überhaupt keinen Grund gegeben, an…
…beteiligt. Im Zuge einer bei der GmbH durchgeführten Außenprüfung wurden von Subunternehmen an sie fakturierte Aufwendungen nicht anerkannt, da diese Unternehmen nach Ansicht der belangten Behörde Scheinunternehmen gewesen wären. Infolgedessen wurden im Schätzungswege 50% der geltend gemachten Ausgaben als fiktiver Aufwand berücksichtigt. Die GmbH sei…
…für den Rechnungsaussteller der Rechnungsbetrag wieder an den Rechnungsempfänger zurückgeflossen. Sämtliche gegenüber der Bf auftretenden Scheinunternehmer seien kurz darauf in Konkurs gegangen und aufgrund der fehlenden oder für die fakturierten Leistungen zu wenigen Dienstnehmer nicht imstande gewesen, diese zu erbringen. Zu den nicht anerkannten Geschäftspartnern…
…für den Rechnungsaussteller der Rechnungsbetrag wieder an den Rechnungsempfänger zurückgeflossen. Sämtliche gegenüber der X auftretenden Scheinunternehmer seien kurz darauf in Konkurs gegangen und aufgrund der fehlenden oder für die fakturierten Leistungen zu wenigen Dienstnehmer nicht imstande gewesen, diese zu erbringen. Zu den nicht anerkannten Geschäftspartnern…