…der gleichzeitig Gesellschafter und Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin der Bf und Gatte der Kommanditistin der Bw ist) wusste in der Folge auch, dass die englische Firma nur als "Hülle" durch eine Zustellanschrift existiert; er war es auch, der sie – mit nicht existenter Linzer Adresse…
…war. Es ist nicht zu erkennen, dass es der Beschwerdeführerin unverschuldet unmöglich gewesen wäre, den tatsächlichen Empfänger der von ihr geltend gemachten Betriebsausgaben namhaft zu machen. Im Hinblick darauf, dass laut Vorbringen der Beschwerdeführerin der Kontakt auf einer Baustelle mit dem (weder Gesellschafterstellung noch Geschäftsführerstellung…
…es für die Abgabenbehörde nicht nachvollziehbar sei, wie ***5*** daraus die Seriosität der beauftragten Firmen ableiten konnte. Für jedermann und erst recht für ***5*** als Branchenkenner, seien die Scheinfirmen am Bau an ihren typischen Merkmalen eindeutig zu erkennen (junge GmbH ohne Vermögenssubstanz, mit ausländischen Gesellschaftsorganen…
…wäre im gegenständlichen Fall mit einer Geldstrafe in Höhe von zumindest 20 % der zulässigen Höchststrafe vorzugehen, um die schwere der Tat entsprechend zu berücksichtigen. immerhin wurde einige kriminelle Energie in die wiederholten Tathandlungen investiert, um unter Verwendung von Scheinrechnungen von nicht existenten Firmen Vorsteuern in…
…maßgebend. Scheingeschäfte sind Willenserklärungen, die einem anderen gegenüber mit dessen Einverständnis zum Schein abgegeben werden; andere Scheinhandlungen sind nicht ernstlich gewollte, in Täuschungsabsicht vorgenommene Handlungen. Scheingeschäft und Scheinhandlungen bezwecken einem Dritten gegenüber den Anschein - über ein in Wirklichkeit nicht gewolltes und daher auch nicht existentes…
…maßgebend. Scheingeschäfte sind Willenserklärungen, die einem anderen gegenüber mit dessen Einverständnis zum Schein abgegeben werden; andere Scheinhandlungen sind nicht ernstlich gewollte, in Täuschungsabsicht vorgenommene Handlungen. Scheingeschäft und Scheinhandlungen bezwecken einem Dritten gegenüber den Anschein - über ein in Wirklichkeit nicht gewolltes und daher auch nicht existentes…
…und eine nicht existente Wohnadresse angegeben. Zum Zeitpunkt der behaupteten Leistungserbringung bestand keine Gewerbeberechtigung, von 23.4.2025 bis 28.4.2017 war jedoch eine Gewerbeberechtigung für Handelsgewerbe auf R* registriert. F GmbH: F GmbH bis 8.10.2016 dann F GmbH, mit Adresse in…
…das Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) nicht anzuwenden (…) § 4 Abs. 4 EStG 1988 lautet: Betriebsausgaben sind die Aufwendungen oder Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind (…) 2. Sachverhalt Der Bf. machte im Zusammenhang mit den o.a. 21 im Außenprüfungsbericht im Einzelnen angeführten Gesellschaften (Subunternehmen) als…
…unterblieben. Die ***D*** GmbH war innerhalb von sieben Monaten die dritte Gesellschaft, bei der ***TK*** mit der Bf. gleichartige Liefergeschäfte durchführte. Die ***D*** GmbH übernahm dem Vorbringen der Bf. nach die offenen Verbindlichkeiten der ***E*** GmbH. Ob dies unentgeltlich oder entgeltlich geschah, ist nicht nachvollziehbar…
…nicht dem Geschäftskonto der ***V*** GmbH. Auf Grund der vorhandenen Kontrollmitteilungen und die enthaltenen unterschiedlichen Rechnungen der Firma ***V*** GmbH ist davon auszugehen, dass seit dem Gesellschafter / Geschäftsführer - Wechsel die Firma von verschiedenen Machthabern als Rechnungsvehikel genutzt wird. Gem. § 23 Abs. 1 BAO sind Scheingeschäfte…
…der unterjährige Festsetzungsbescheid Umsatzsteuer 05/2021 außer Kraft gesetzt worden. Der Vorlageantrag richte sich damit gegen eine nicht mehr existente Beschwerdevorentscheidung. § 253 BAO normiert: "Tritt ein Bescheid an die Stelle eines mit Bescheidbeschwerde angefochtenen Bescheides, so gilt die Bescheidbeschwerde auch als gegen den späteren Bescheid…
…Die Bf. habe mit dieser Gesellschaft im Jahr 2011 gearbeitet hat, was danach passiert ist, sei für die Bf. nicht maßgeblich. Im Zeitpunkt der Leistungserbringung war die A GmbH nach Auffassung des Direktors ein ordentlich arbeitendes Unternehmen. Der Direktor habe alle erforderlichen Überprüfungen durchgeführt, welche…
…mit 50 % anerkannt wurden, weil das Subunternehmen als Scheinunternehmen eingestuft sei. Das ist unrichtig. Bei der Fa. E. GmbH handelt es sich nicht um ein Scheinunternehmen. Diese Gesellschaft war auch in der HFU-Liste eingetragen, führte einen aufrechten und laufenden Betrieb, wurde vom FA mit…
…der Gesellschaft durch S A ohne Ablöse erfolgen können, sodass hierfür keine wirtschaftliche Begründung vorliege. Die Annahme eines Unternehmenswertes bei den vormaligen Gewinnen mit 120.000,00 € spreche nicht für eine Anteilsablöse in dieser Höhe. Es werde daher beantragt, die Ablösezahlung als Scheingeschäft zu…
…aus dem Gleichheitssatz abgeleiteten Vertrauensschutz.14 Die X-GmbH hat mit (abgabenrechtlich) existenten Subunternehmen kontrahiert. Die bescheidmäßige Qualifikation der Subunternehmen als "Scheinunternehmen" iSd § 8 SBBG erfolgte jeweils erst nach dem relevanten Fakturen- bzw Leistungszeitraum. Indem die belangte Behörde nachträglich (tatsächlich erbrachte) Fremdleistungen steuerlich nicht anerkennt…
…mit 50 % anerkannt wurden, weil das Subunternehmen als Scheinunternehmen eingestuft sei. Das ist unrichtig. Bei der FA. C. GmbH handelt es sich nicht um ein Scheinunternehmen. Diese Gesellschaft war auch in der HFU-Liste eingetragen, führte einen aufrechten und laufenden Betrieb, wurde vom FA mit…
…94 Rz 1). Mit der Löschung nach § 40 FBG gilt eine Kapitalgesellschaft als aufgelöst. Eine Abwicklung findet nicht statt (§ 40 Abs 1 FBG). Nach hA wirkt die amtswegige Löschung insofern nur deklarativ (VwGH 17.5.2004, 2003/17/0134), als die Gesellschaft trotz Löschung fortbesteht…
… 207 Abs. 2 BAO). Im Übrigen hat - unbesehen allfälliger strafbehördlicher Verfolgungshandlungen - die Abgabenbehörde mit dem an die (wenn auch nicht mehr existente) ***X-GmbH-neu*** gerichteten Prüfungsauftrag vom 03.09.2018 (betreffend ua. KESt 2008 bis 2014), den der Beschwerdeführer am 11.09.2018 unterfertigt…
…infolge der Konkurseröffnung wurde die Gesellschaft aufgelöst. Mit Beschluss vom ***2018*** wurde das Konkursverfahren nach Verteilung an die Massegläubiger aufgehoben. Die Bf beauftragte die ***Sub19*** im Leistungszeitraum Juli 2017. Der von der Abgabenbehörde nicht anerkannte Fremdleistungsaufwand belief sich auf 13.178,13 €. Das Bundesfinanzgericht…
…habe er nicht erhalten. Allerdings seine sowohl die X GmbH als auch die Z GmbH mit der BF gesellschaftsrechtlich verflochten. Die in der mündlichen Verhandlung vom 28.03.2019 angefragten Aufzeichnungen, wie mit Nachbesserungen umgegangen wurde, seien für den Prüfungszeitraum nicht mehr vorhanden. Zur Offenlegung…