IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Ewald Rabensteiner in der Beschwerdesache Bf , gegen den Bescheid des Finanzamt Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 22. Mai 2007, betreffend Umsatz- und Einkommensteuer 2002 bis 2004 zu Recht erkannt: Den Beschwerden wird teilweise…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri über die Beschwerde der Bf., vertreten durch die Vertreterin, vom 5.3.2013 gegen die Bescheide des Finanzamtes 12/13/14 Purkersdorf vom 4.2.2013, betreffend Feststellung von Einkünften gem. § 188 BAO für…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R 1 und Richter R 2 sowie die fachkundigen Laienrichter Laienrichter 1 und Laienrichter 2 in der Beschwerdesache Bf., ***Bf1-Adr***, vertreten durch Lampert Kanzlei für Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, Hauptplatz 14, 8010 Graz, über…
Die Lebensgefährtin des Bf., ***18***, deren Einvernahme der Bf. ausdrücklich beantragt hat, bestätigt in ihrer Zeugenaussage vom 25. September 2019, mit dem Bf. seit dem Jahr 2002 in seiner Wohnung in ***22***, in einer langjährigen Lebensgemeinschaft zu leben. Auf Nachfrage des Behördenvertreters, ob es für…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter X in der Beschwerde-sache A, Adresse1, über die Beschwerde vom 5. April 2018 gegen den Bescheid (Sammelbescheid) der belangten Behörde Zollamt Graz vom 26. März 2018, Zahl: aa, betreffend die Festsetzung von Altlastenbeiträgen zu…
Weiters gab es Unrichtigkeiten betreffend eines Unfalles am angeführten Tag und der erhaltenen Versicherungsvergütung und Verbuchung einer Tageslosung am selben Tag (siehe Seite 9ff der Bp-Stellungnahme vom 7. Dezember 2018). - 2007 wurden keine Steuererklärungen abgegeben. Die Chauffeurlisten 1-9/2007 wurden nach Beginn…
Die Glaubhaftmachung gemäß lit. a hat unter Zugrundelegung eines Gutachtens der FFG zu erfolgen. Liegt eine diesbezügliche bescheidmäßige Bestätigung nach § 118a der Bundesabgabenordnung vor, genügt die Glaubhaftmachung, dass die durchgeführte Forschung der der Bestätigung zu Grunde gelegten entspricht oder davon nicht wesentlich abweicht. Der Nachweis…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke als Vorsitzenden, den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. als beisitzenden Richter, Kommerzialrat Ing. Friedrich Nagl als fachkundigen Laienrichter und Mag. Johannes Denk als fachkundigen Laienrichter über die Beschwerde des Bf, Adr…
bezüglich der oben angeführten Bescheide stellen wir innerhalb offener Frist (Bescheide eingelangt am 20.12.2011) den Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde II. Instanz. Weiters halten wir unsere Berufung vom 17.08.2011 gegen die Kapitalertragssteuerbescheide vom 15.07.2011 und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende Mag. Susanne Haim, die Richterin Mag. Monika Fingernagel sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. David Bergsmann und Michael Hinterreiter LLB in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Hofbauer & Wagner Rechtsanwälte OG, Riemerplatz 1, 3100 St…
…Über Vorhalt des Bundesfinanzgerichtes (vgl. das Schreiben vom 9. August 2016), wie der Konvertierungsverlust aus der erfolgten Zwangskonvertierung geschätzt wurde und welche Schätzungsgrundlagen dabei herangezogen wurden, gab der Bf. mit Schreiben vom 29. September 2016 einen historischen Einstiegskurs von 1 EUR = 165,00 JPY…
Nach Angaben von S.B., Inhaber eines serbischen Reisepasses, am 17.01.2014 wohnt dieser momentan noch in Serbien, ist aber immer wieder zwecks Geschäftsführung der Fa. C-GmbH in Wien, erreichbar an seiner im Zentralmelderegister eingetragenen Wohnsitz- und gleichzeitig Firmensitzadresse. Nach den Angaben des…
Die A. GmbH führte in den Jahren 2009 - 2011 zwei Gastronomiebetriebe. Der Bf fungierte als alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer. Zum 31.12.2011 erfolgte eine Umwandlung der GmbH in das Einzelunternehmen des Bf, ***Bf*** als Rechtsnachfolger der GmbH. In den Jahren 2009 - 2011 bestanden zahlreiche formelle…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Christine Smolle in der Beschwerdesache Bf. gegen die Bescheide des FA Wien 8/16/17 vom 9. Oktober 2008, betreffend Umsatz- und Körperschaftsteuer für die Jahre 2003 - 2006 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Anschrift, über die Beschwerde vom 21.2.2014 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 8/16/17 vom 17.1.2014, Steuernummer N-1, betreffend Haftung für Abgabenschulden…
…Abgabenerklärungen nicht nachvollziehbar seien und die angeforderte Einnahmen- Ausgabenrechnung oder ein Anlageverzeichnis nicht vorgelegt wurden. Das Finanzamt versagte den Angaben in den nachgereichten Erklärungen ohne weitere Überprüfung die Glaubwürdigkeit, legte aber selbst ebenfalls keine Schätzungsgrundlagen vor. Daraus folgt aber, dass die Sache nicht entscheidungsreif ist…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf ***, ***BfAdr***, über die Beschwerde vom 17.März 2014 gegen die Bescheide des Finanzamtes Feldkirch (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 15. Februar 2014 betreffend Einkommensteuer 2008 bis 2011, Steuernummer ***StNr*** zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Anna Mechtler-Höger in der Beschwerdesache BF als Insolvenzverwalter über das Vermögen des AB, AdresseBF, über die Beschwerde vom 29. Juli 2016 gegen die Bescheide des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach (nunmehr: Finanzamt Österreich) vom 23…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri.*** in der Beschwerdesache ***Bf.***, ***Bf.-Adr.***, vertreten durch die Schneeweiß Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., Wienerstraße 13, 3385 Prinzersdorf, über die Beschwerden vom 28.04.2021 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 08.04…
…Identifikationsnummern der gelagerten Geräte gab es nicht [BFG-Akt OZ 91, NS zu ET]. D. Schätzung Die belangte Behörde ermittelte die Schätzungsgrundlagen in dem sie ad A. einen Rohaufschlag ohne Lizenzaufwand für die Jahre 2010 bis 2012 kalkulierte, und daraus einen Rohaufschlag in Prozent berechnete…