…der Ausstattung seines Arbeitsplatzes im abgabenbehördlichen Verfahren im Dunkeln. Weder die Bestätigung des Dienstgebers über eine, nicht näher konkretisierte, berufliche Notwendigkeit für die Verwendung des privaten Notebooks und iPad durch den Bf, noch das ebenso wenig konkretisierte Vorbringen des Bf bieten Anhaltspunkte für die Schätzung…
…der Ausstattung seines Arbeitsplatzes im abgabenbehördlichen Verfahren im Dunkeln. Weder die Bestätigung des Dienstgebers über eine, nicht näher konkretisierte, berufliche Notwendigkeit für die Verwendung des privaten Notebooks und iPad durch den Bf, noch das ebenso wenig konkretisierte Vorbringen des Bf bieten Anhaltspunkte für die Schätzung…
…2013 einer griffweisen Schätzung zuzuführen, welche sich größenordnungsmäßig an dem unstrittigen Betrag des Jahres 2014 orientiert. Demnach werden für 2012 und 2013 jeweils Euro 475,00 als berufliche Telefonkosten (inkl. allfälliger Internetkosten) griffweise geschätzt. Schließlich haben beide Streitparteien dieser Schätzung in der mündlichen Verhandlung zugestimmt…
…unzweifelhaft gegeben, selbst wenn der Steuerpflichtige bloß auf die Grundausstattung eines Haushaltes zugreifen kann; zur Ausmessung des Nutzungsanteils kann dann auf eine Schätzung zurückgegriffen werden. (vgl. Jakom, EStG, § 20, Rz. 14). Wenn sich die beruflichen Nutzungsanteile der geltend gemachten Aufwendungen nicht klar quantifizieren lassen, ist…
…Liegen keine Aufzeichnungen vor, hat eine Ermittlung des betrieblich/beruflichen Anteils im Schätzungsweg zu ermitteln. Kosten eines Anrufbeantworters teilen das Schicksal der Telefonkosten (VwGH 27.02.2002, 96/13/0101). Aufwendungen für einen Internetanschluss sind nach den gleichen Grundsätzen in Betriebsausgaben und Privataufwendungen aufzuteilen wie…
…wenn sie die Betriebsausgaben dem Grunde nach für erwiesen erachtet, ihre Höhe schätzen (§184 BAO). Betreffend Telefonkosten ist Jakom/Lenneis, EStG, 2017, § 4 Rz. 330, und der dort zitierten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs zu entnehmen, dass eine ausschließlich betriebliche Nutzung eines im Büro befindlichen Telefons unwahrscheinlich…
…die Betriebsausgaben vorzulegen: Dies sei insbesondere die Ermittlung der Telefonkosten, der Treibstoffrechnungen bzw. ein Fahrtenbuch über die gefahrenen Kilometer. Auch wurde um eine Kopie des Zulassungsscheines des PKWs, mit dem die Fahrten durchgeführt worden seien, ersucht. Mit Antwort vom 8. Oktober 2015 übermittelte der Bf…
…Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs vom 8. Oktober 1998, 97/15/0073, sind beruflich veranlasste Fahrtaufwendungen - unabhängig vom Vorliegen einer Reise- stets in ihrer tatsächlichen Höhe gemäß § 16 Abs. 1 EStG 1988 als Werbungskosten anzusetzen, wobei eine Schätzung mit dem…
…Zimmer der Wohnung einzurichten. Es wurden daher keine anteiligen Ausgaben und Aufwendungen als Betriebsausgaben für das Arbeitszimmer anerkannt. Diverse Betriebsausgaben (insb Zinsen, Bankspesen, Kreditspesen, Schreibhonorare an die Ehefrau, sonstiger Büroaufwand, geringwertige Wirtschaftsgüter, Fachliteratur) wurden nicht anerkannt. Es wurden 10 % der Telefonkosten im Wege der Schätzung…
…stellen. 3.6. Hierzu teilte der Bf mit Schreiben vom 28.07.2014 dem Finanzamt im Wesentlichen mit, dass von ihm wie bereits im Jahr 2007 ein beruflicher Anteil an Telefonkosten und auch Aufwendungen für Aus- und Weiterbildungsmaterial geltend gemacht werde. Auch seien die von…
…wobei der Anteil der beruflichen Verwendung 60 % beträgt. Selbstbehalt, geleistet an den Arbeitgeber, für die Zurverfügungstellung eines Diensthandys iHv. insgesamt 130,80 Euro. Im Jahr 2022 hat der Bf. an Aus- und Fortbildungskosten für einen Lehrgang der Universität Linz 41,90 Euro aufgewendet. An Telefonkosten…
…Aus den Angaben der Arbeitgeberin im Schreiben vom 12.04.2015 geht hervor, dass die Beschwerdeführerin bezüglich der Dienstplangestaltung und deren Veränderungen ihr eigenes Telefon benutzt hat. Vor diesem Hintergrund widerspricht eine Schätzung der Telefonkosten iHv jährlich € 50 nicht der Lebenserfahrung und erscheinen diese…
…habe eine Schätzung der beruflich veranlassten Fahrtkosten in Höhe von 60% der beantragten Kosten zu erfolgen (Kürzung um 40%). Es sei daher für Kilometergeld und Verpflegungsmehraufwand ein Betrag von € 3.330,42 anzuerkennen (Anmerkung BFG: Auch von den beantragten - und in der Beschwerdevorentscheidung in…
…in der Beschwerdevorentscheidung Kosten für ein E-Piano zugestanden. Mit Vorhalt des Bundesfinanzgerichtes wurde dem steuerlich vertretenen Bf mitgeteilt, dass für beruflich veranlasste Fahrten nur die tatsächlichen Ausgaben als Werbungskosten berücksichtigt werden können und nach der Aktenlage mit einer Verböserung zu rechnen wäre. Der Schätzung…
…eingelangt am 23. Mai 2025, teilte der BF mit, dass die Telefonkosten ausschließlich die private Nutzung zur Kontaktaufnahme mit seiner Familie beträfen. Eine berufliche Nutzung sei nicht erfolgt. Zu den sonstigen Punkten wurde keine Stellungnahme abgegeben. Das Finanzamt brachte keine Stellungnahme ein. II. Über die…
…gewährleisten. Informationsbeschaffung sei gerade bei politischen Funktionären ein Kernelement der beruflichen Tätigkeit. b) Reisekosten: Die Schätzung der Kilometergelder und Diäten sei nicht nachvollziehbar. Auf die bereits vorgelegten Aufstellungen für die Jahre 2007 und 2009 werde verwiesen. Aus diesen sei sehr wohl die berufliche Veranlassung, nämlich…
…zu 80%ige berufliche Nutzung des Festnetzanschlusses sowie die ausschließliche bzw. zu 50% bzw. 80%ige behauptete berufliche Nutzung der privaten Mobilanschlüsse darlegen konnte und keine exakte Aufteilung vorlagen und auch nicht vorgelegt wurden, war die Abgabenbehörde zur Schätzung der Betriebskostenanteile an den Telefonkosten verhalten.…
…verrechnet. Die im Jahr 2024 bezahlten Telefonkosten betragen daher gesamt EUR 618,55. Die Internetkosten des Beschwerdeführers betrugen im Jahr 2024 monatlich EUR 16,80, somit EUR 201,60 gesamt. Hinsichtlich der Telefonkosten geht das Bundesfinanzgericht von einem beruflichen veranlassten Anteil in Höhe von 70%…
…Bei dieser Schätzung ist angesichts der breiten Einsatzmöglichkeiten von Computern ein strenger Maßstab anzuwenden. Die beantragten Kosten für PC-Zubehör (Virenschutz € 42,-; WLAN-System € 584,96; Headset und HP Switch € 180,12) waren daher im Hinblick auf die berufliche Tätigkeit des Bf…
…auch die Ausgaben für Arbeitsmittel wie z.B. Berufskleidung und Werkzeuge Werbungskosten, sofern ein Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der beruflichen Tätigkeit besteht. Kosten für Arbeitsmittel sind aber auch schon nach dem allgemeinen Werbungskostenbegriff zu berücksichtigen. Dasselbe gilt für Telefonkosten (vgl. Jakom/Ebner EStG, 2024…