…örtliche und sachliche Zuständigkeit derselben Finanzstrafbehörde fielen. § 196 FinStrG und § 197 FinStrG in der im Zeitpunkt der Anzeigenerstattung geltenden Fassung lauteten: § 196 FinStrG: Wo in den folgenden Bestimmungen, außer im § 197, die Finanzstrafbehörde genannt wird, ist darunter die Behörde erster Instanz zu verstehen, der das…
…1], 38 Abs. 1 [in der zitierten Fassung], [ergänze wohl nochmals: 46 Abs. 2] FinStrG iVm § 21 Abs. 1 bis 3 FinStrG unter Bedachtnahme auf das Straferkenntnis des Einzelbeamten als Organ des Zollamtes Eisenstadt Flughafen Wien als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 12. Juli 2013, StrNr…
…Entscheidung übermittelt. Der Bf wurde am 8. April 2009 vom Zollamt Graz als Finanzstrafbehörde erster Instanz zur Sache als Verdächtiger befragt und hat ausgesagt, dass seine Angaben auch zur abgabenrechtlichen Würdigung herangezogen werden können. Im Wesentlichen hat der Bf eingestanden, in der Zeit von Februar…
…infolge Unzuständigkeit belastet. Dieser Mangel ist auch nicht sanierbar, da die Entscheidungskompetenz zwingend einem anderen, nach der Geschäftsverteilung zuständigen Spruchsenat zukommt. Das angefochtene Erkenntnis war daher gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG aufzuheben und die Sache zur neuerlichen Entscheidung an die zuständige Finanzstrafbehörde erster Instanz zurückzuverweisen…
…infolge Unzuständigkeit belastet. Dieser Mangel ist auch nicht sanierbar, da die Entscheidungskompetenz zwingend einem anderen, nach der Geschäftsverteilung zuständigen Spruchsenat zukommt. Das angefochtene Erkenntnis war daher gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG aufzuheben und die Sache zur neuerlichen Entscheidung an die zuständige Finanzstrafbehörde erster Instanz zurückzuverweisen…
…werden, wenn dies zur Vermeidung von Verzögerungen oder Erschwerungen des Verfahrens oder zur Verkürzung der Verwahrung oder der Untersuchungshaft eines Beschuldigten dienlich scheint. Die Verbindung mehrerer Finanzstrafverfahren durch die selbe Finanzstrafbehörde erster Instanz nach § 61 FinStrG ist eine verfahrensrechtliche Anordnung, der kein Bescheidcharakter zukommt (vgl…
…Abs. 2 FinStrG (seit 1.1.2014): Die Strafe richtet sich nach dem zur Zeit der Tat geltenden Recht, es sei denn, dass das zur Zeit der Entscheidung des Gerichtes erster Instanz oder der Finanzstrafbehörde geltende Recht in seiner Gesamtauswirkung für den Täter günstiger wäre …
…Demgemäß wurden auch für sämtliche untersuchten Gebiete Vorschläge für neue Parkraumbewirtschaftungszonen erstellt. Da die Kurzparkzonengebiete in ihrer derzeitigen räumlichen Ausgestaltung ungeachtet dessen rein willkürlich festgelegt wurden, wobei für das tatsächlich umgesetzte Szenario keine wie immer gearteten Studien odgl., ist die Ausdehnung der Kurzparkzone auf das…
…Vorbringen in der als Beschwerde zu wertenden Berufung und im Vorlageantrag im Besonderen: 1) Zur Verletzung des Parteiengehörs: Dem Vorbringen, dem Zollamt sei die Verletzung des Parteiengehörs anzulasten, ist zu entgegnen, dass das Zollamt als Finanzstrafbehörde erster Instanz den Bf spätestens im Zuge der äußerst…
…Parteiengehörs: Dem Vorbringen des Bf, dem Zollamt sei die Verletzung des Parteiengehörs anzulasten, ist zu entgegnen, dass das Zollamt als Finanzstrafbehörde erster Instanz den Bf spätestens im Zuge der äußerst umfangreichen Beschuldigtenvernehmung vom 3. Februar 2010, Zahl: 230000/o/2008, mit dem Vorwurf konfrontiert hat…
…Finanzstrafbehörde die Strafverfahren wegen aller Taten zu verbinden. Nach Ansicht des Verfassungsgerichtshofes ist das verfassungsgesetzlich geschützte Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter zwar nicht verletzt, wenn lediglich in erster Instanz eine nur örtlich unzuständige Behörde, in zweiter Instanz jedoch eine örtliche und sachlich…
…und alle diese Vergehen in die örtliche und sachliche Zuständigkeit derselben Finanzstrafbehörde fielen. Gemäß § 220 Abs. 1 FinStrG kann, auch wenn die gerichtliche Zuständigkeit zur Ahndung eines Finanzvergehens rechtskräftig abgelehnt oder wegen gerichtlicher Unzuständigkeit der Anklage keine Folge gegeben oder der Angeklagte freigesprochen worden ist…
…amtswegige) Delegierung vom Zollamt Salzburg als Finanzstrafbehörde erster Instanz an das Zollamt Innsbruck hätte die gemeinsame Oberbehörde zu verfügen. Der Bescheid betreffend Abweisung des Antrages des Bf auf Delegierung seiner Strafangelegenheiten ist aus den genannten Gründen wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufzuheben. Da…
…Verfahren entsprechend zu beschleunigen. Vom Bf. wurde daher beantragt 1) das angefochtene Erkenntnis infolge Unzuständigkeit des Erstsenates aufzuheben und das Verfahren an die erste Instanz zurückzuverweisen, in eventu, der Berufung Folge zu geben und das Erkenntnis dahingehend abzuändern, dass die verhängte Geldstrafe teilweise bedingt nachgesehen…
…vor allem auf den Inhalt der mit dem Bf und den weiteren in der Entscheidung erwähnten Personen aufgenommenen Niederschriften, auf das Protokoll über eine kontradiktorische Vernehmung des Zeugen K in Anwesenheit des Bf, auf die Ermittlungsergebnisse des Zollamtes als Finanzstrafbehörde erster Instanz betreffend den Ungarn-…
…auf den Inhalt der mit dem Bf und den weiteren in der Entscheidung erwähnten Personen aufgenommenen Niederschriften, auf das Protokoll über eine kontradiktorische Vernehmung des Zeugen K in Anwesenheit des Bf, auf die Ermittlungsergebnisse des Zollamtes als Finanzstrafbehörde erster Instanz betreffend den Ungarn- und den…
…vor allem auf den Inhalt der mit dem Bf und den weiteren in der Entscheidung erwähnten Personen aufgenommenen Niederschriften, auf das Protokoll über eine kontradiktorische Vernehmung des Zeugen M in Anwesenheit des Bf, auf die Ermittlungsergebnisse des Zollamtes als Finanzstrafbehörde erster Instanz betreffend den Ungarn-…
…wenn lediglich in erster Instanz eine nur örtlich unzuständige Behörde, in zweiter Instanz jedoch eine örtliche und sachlich zuständige Behörde tätig wird (vgl. VfGH 20.06.1961, B 39/61, und VfGH 29.09.1970, B 64/70). Eine Verletzung der örtlichen Zuständigkeit stellte somit…
…sondern sei von der Firma Y/K über den Inhalt informiert worden. Gem. § 323 Abs. 38 erster und zweiter Satz BAO sind die am 31. Dezember 2013 bei dem unabhängigen Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz anhängigen Berufungen und Devolutionsanträge vom Bundesfinanzgericht als Beschwerden im Sinn…
…der mündlichen Verhandlung eingeschränkt wurde. 7. Darüber hinaus wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. II. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates beim Zollamt Wien als Finanzstrafbehörde (damals erster Instanz…