…0476-S/09). Für eine Ermessensentscheidung ist die Sachlage zum Zeitpunkt der Entscheidung der Berufungsbehörde maßgeblich (VwGH 21.2.2005, 2001/17/0075). b) Erwägungen: Da die I.GmbH die dem Bf. in den Jahren 2005 bis 2010 zugeflossenen verdeckten Ausschüttungen nicht der Vorschrift des …
…Sachlage zum Zeitpunkt der Entscheidung der Berufungsbehörde maßgeblich (VwGH 21.2.2005, 2001/17/0075). Im gegenständlichen Fall stellt die Haftungsinanspruchnahme der Bf. nach der Aktenlage die einzige Möglichkeit zur Einbringlichmachung der haftungsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten dar, sodass Zweckmäßigkeitserwägungen in Form des Interesses der Allgemeinheit in der…
… E 13. November 1992, 91/17/0047). Hiebei ist die Sachlage zum Zeitpunkt der Entscheidung der Berufungsbehörde maßgeblich (VwGH 21.2.2005, 2001/17/0075). Kommen mehrere Vertreter als Haftungspflichtige in Betracht, so ist die Ermessensentscheidung, wer von ihnen - allenfalls auch in welchem Ausmaß - in…
…begründen. Hierbei ist die Sachlage zum Zeitpunkt der Entscheidung der Beschwerdebehörde maßgeblich (vgl. VwGH 21.2.2005, 2001/17/0075). Da - wie bereits ausgeführt - die Kapitalertragsteuer grundsätzlich vom Schuldner der Kapitalerträge abzuführen ist und nur ausnahmsweise der Empfänger der Kapitalerträge in Anspruch genommen wird, kann…
…Der Bf. hat schließlich am 30.05.2018 schriftlich auf die Auszahlung der lebenslangen monatlichen Pension verzichtet und dafür eine einmalige sofortige Entschädigungsleistung von € 420.000 erhalten. Die Entscheidung der Gesellschaft zur Zahlung des Einmalbetrages erfolgte aus wirtschaftlichen Gründen (aus wirtschaftlicher Notwendigkeit). Zum Zeitpunkt…
…Feststellungen nach § 192 BAO zugrunde gelegt wurden. Das Bundesfinanzgericht entscheidet grundsätzlich nach der Sachlage zum Zeitpunkt der Erkenntnisses (vgl. VwGH 20.11.2024, Ra 2024/13/0068). Es hat somit jene Feststellungsbescheide zu berücksichtigen, die zum Zeitpunkt der Entscheidung dem Rechtsbestand angehören (vgl. VwGH 18…
…vorliege; weiters wurde der Bf im Hinblick auf das Vorliegen einer persönlichen Unbilligkeit ersucht, das dem Vorhalt beiliegende Vermögensverzeichnis auszufüllen, da das Bundesfinanzgericht seiner Entscheidung die Sachlage zum Zeitpunkt der Entscheidung zugrunde zu legen hat. Zum Nachweis von Nachsichtsgründen wurde der Bf ausdrücklich darauf hingewiesen…
… 19 Abs. 1 EStG 1988 gemäß § 295a BAO entsprechend zu korrigieren. Für den Sohn der Beschwerdeführerin werde zum Zeitpunkt der Beschwerdevorentscheidung keine erhöhte Familienbeihilfe im Sinne des § 8 Abs. 2 FLAG gewährt. Durch die Vorlage einer Kopie des Behindertenpasses des Sohnes habe die Beschwerdeführerin dessen…
…die der Rechtsmittelinstanz vorliegende Sachlage und Rechtslage zum Zeitpunkt der Rechtsmittelerledigung im Ergebnis keine anders lautende Entscheidung erfordert. Der verfahrensgegenständliche Betriebsprüfungsbericht bezieht sich auf die Quartale 1/2013 bis 4/2014. Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang, dass gemäß § 9 Abs. 2 AlSAG der Beitragsschuldner…
…erstinstanzlichen Entscheidung im Zeitpunkt des Ergehens zu prüfen, sondern es muss eine eigenständige Beurteilung der Sachlage und Rechtslage vorgenommen werden. Eine das angefochtene Erkenntnis bestätigende Entscheidung darf daher im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren nur dann ergehen, wenn die der Rechtsmittelinstanz vorliegende Sachlage und Rechtslage zum Zeitpunkt der…
…teilte die Berichterstatterin der Bf. mit Vorhalt vom 31. Jänner 2018 mit, wie sich die Sachlage und Rechtslage zum damaligen Zeitpunkt für sie darstelle. Dazu gab die Bf. am 19. März 2018 eine schriftliche Stellungnahme mit folgendem Inhalt ab: 1. Vorbemerkung Der Sachverhalt ist im…
…erstinstanzlichen Entscheidung im Zeitpunkt des Ergehens zu prüfen, sondern es muss eine eigenständige Beurteilung der Sachlage und Rechtslage vorgenommen werden. Eine das angefochtene Erkenntnis bestätigende Entscheidung darf daher im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren nur dann ergehen, wenn die der Rechtsmittelinstanz vorliegende Sachlage und Rechtslage zum Zeitpunkt der…
…erstinstanzlichen Entscheidung im Zeitpunkt des Ergehens zu prüfen, sondern es muss eine eigenständige Beurteilung der Sachlage und Rechtslage vorgenommen werden. Eine das angefochtene Erkenntnis bestätigende Entscheidung darf daher im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren nur dann ergehen, wenn die der Rechtsmittelinstanz vorliegende Sachlage und Rechtslage zum Zeitpunkt der…
…erstinstanzlichen Entscheidung im Zeitpunkt des Ergehens zu prüfen, sondern es muss eine eigenständige Beurteilung der Sachlage und Rechtslage vorgenommen werden. Eine das angefochtene Erkenntnis bestätigende Entscheidung darf daher im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren nur dann ergehen, wenn die der Rechtsmittelinstanz vorliegende Sachlage und Rechtslage zum Zeitpunkt der…
…erstinstanzlichen Entscheidung im Zeitpunkt des Ergehens zu prüfen, sondern es muss eine eigenständige Beurteilung der Sachlage und Rechtslage vorgenommen werden. Eine das angefochtene Erkenntnis bestätigende Entscheidung darf daher im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren nur dann ergehen, wenn die der Rechtsmittelinstanz vorliegende Sachlage und Rechtslage zum Zeitpunkt der…
…erstinstanzlichen Entscheidung im Zeitpunkt des Ergehens zu prüfen, sondern es muss eine eigenständige Beurteilung der Sachlage und Rechtslage vorgenommen werden. Eine das angefochtene Erkenntnis bestätigende Entscheidung darf daher im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren nur dann ergehen, wenn die der Rechtsmittelinstanz vorliegende Sachlage und Rechtslage zum Zeitpunkt der…
…die der Rechtsmittelinstanz vorliegende Sachlage und Rechtslage zum Zeitpunkt der Rechtsmittelerledigung im Ergebnis keine anders lautende Entscheidung erfordert. Der verfahrensgegenständliche Betriebsprüfungsbericht bezieht sich auf die Quartale 1/2013 bis 4/2014. Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang, dass gemäß § 9 Abs. 2 AlSAG der Beitragsschuldner…
…Der Beschwerdeführer ist dieser Aufforderung zunächst nicht nachgekommen. Daher galt die gemeinnützige Arbeit zum Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides als nicht erbracht und war der Strafaufschub gesetzeskonform zu widerrufen. Für das Bundesfinanzgericht ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Erlassung ihrer Entscheidung maßgebend…
…der Entscheidung über die Beschwerde auf die Sachlage im Zeitpunkt der Entscheidung durch das Bundesfinanzgericht abzustellen. Gemäß 230 Abs. 5 BAO ist derzeit bei aufrechter Zahlungserleichterungsbewilligung eine Hemmung der Einbringung in Bezug auf die hier zugrundeliegende Finanzstrafe samt Nebengebühren gegeben. Somit dürfen Einbringungsmaßnahmen während der…
…FinStrG ausgelösten Verfahren die (zum Zeitpunkt der Entscheidungsfindung bestehende) Verdachtslage einer (erneuten) Beurteilung zu unterziehen ist. Im Anlassfall kann aufgrund der diesbezüglich auch von der Bf. unbestrittenen Aktenlage davon ausgegangen werden, dass die verfahrensgegenständlichen eingangsabgabenpflichtigen Waren entgegen den Vorschriften der Art 38 bis 40 ZK…