IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterinnen und Richter Senat in der Beschwerdesache BF vertreten durch StB gegen FA wegen behaupteter Rechtswidrigkeit der Bescheide vom 22.11.2011 betreffend Säumniszuschläge betreffend die Haftungsbescheide für Lohnsteuer 2006, 2007, 2008 und 2009 in der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat in der Beschwerdesache G, vertreten durch Doralt Seist Csoklich, Rechtsanwalts- Partnerschaft, Währingerstraße 2-4, 1090 Wien, über die Beschwerde vom 18.01.2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 09.12.2015, StNr…
(e) Problematisch ist diese Anknüpfung bei im lnternet aus dem Ausland aus veranstalteten Glücksspielen. Der Aufenthaltsort der Spieler lässt sich im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht feststellen, wenn das Spiel online abgewickelt wird. (f) Auf die obigen Ausführungen zur Ungenauigkeit der lP-Adresse als Mittel zur…
…Verfahrensgang Mit Bescheid vom 9. März 2016 wurde der Beschwerdeführerin (Bf.), einer in Deutschland ansässigen GmbH, ein erster Säumniszuschlag (SZ) in Höhe von 662,64 € vorgeschrieben. Die Festsetzung sei erforderlich gewesen, so das Finanzamt in seiner Begründung, weil die Umsatzsteuer 12/2015 nicht bis…
…zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Mit Bescheid vom 11. April 2016 wurde gegenüber der Beschwerdeführerin (Bf.), einer in Deutschland ansässigen GmbH, ein erster Säumniszuschlag (SZ) in Höhe von 314, 84 € festgesetzt. Laut Begründung sei dies erforderlich gewesen, weil die Bf. die Umsatzsteuer 01/2016 nicht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende***SenV***, die Richterin***Ri*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***1*** und ***2*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerden vom 8. Juli 2019 gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel als…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende SenVor, die Richterin ***Ri*** sowie die fachkundigen Laienrichter LaiRi1 und LaiRi2 in der Beschwerdesache Masseverwalter. Rechtsanwalt, Dr.-Koss-Straße 2, 4600 Wels als Masseverwalter im Konkursverfahren der Bf, Adr Bf, über die Beschwerden vom 16…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., Adresse1, vertreten durch Bernhart Steuerberatungs GmbH, Alser Straße 23/27, 1080 Wien, über die Beschwerde vom 25.02.2019 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 2/20/21/22 vom 09…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Gerhard Groschedl in der Beschwerdesache A., Wien, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Oliver Kurt Koch, Doblhoffgasse 5/10, 1010 Wien, über die Beschwerde des Abgabepflichtigen vom 22. November 2016 gegen die Bescheide der belangten Behörde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht (BFG) hat durch die Richterin N.N. in der Beschwerdesache des Beschwerdeführers über die Beschwerde vom 1.Juni 2013 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt X vom 16.Mai 2013 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer 2010 zu Recht erkannt…
…Gratisabgaben (Werbung) bzw. für einen nicht verkauften Warenendbestand flossen in die Kalkulation des Prüfers zunächst nicht ein. Im abschließenden AP-Vorhalt vom 8.Febr.2013 ergänzte das FA die kalkulatorische Erlöszuschätzung um einen Unsicherheitszuschlag (SZ). Ausgehend von der Überlegung, dass der Bf nicht nur Umsätze…
Im anhängigen Verfahren wurden keine Rechtsfragen aufgeworfen, auf welche die genannten Voraussetzungen zutreffen. Maßgeblich waren im Wesentlichen Sachverhaltsfragen. Im Übrigen stützt sich die Entscheidung auf die genannten gesetzlichen Bestimmungen bzw. die angeführte, durchwegs gefestigte VwGH-Judikatur. Graz, am 20. November 2017
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ARNOLD Rechtsanwälte GmbH, Wipplingerstraße 10, 1010 Wien, über die Beschwerden vom 14. Juni 2019 gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel als Vorgängerorganisation…
Die Bf bekämpft vielmehr die verfassungsmäßige und damit grundsätzliche Rechtsmäßigkeit der Glücksspielabgaben gemäß § 57 Abs. 2 GSpG. Wie schon erwähnt, sind die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt haben, grundsätzlich unbeachtlich (VwGH 26.5.1999, 99/13/0054). Wie die Bf in ihrer Stellungnahme vom 15…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ARNOLD Rechtsanwälte GmbH, Wipplingerstraße 10, 1010 Wien, über die Beschwerden vom 14. Juni 2019 gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel als Vorgängerorganisation…
Gemäß § 300 Abs. 1 BAO ist ab Vorlage der Beschwerde das Bundesfinanzgericht zuständig und es können Abgabenbehörden beim Bundesfinanzgericht mit Bescheidbeschwerde angefochtene Bescheide bei sonstiger Nichtigkeit weder abändern noch aufheben. Demzufolge sind die Säumniszuschläge vom Bundesfinanzgericht neu zu berechnen und belaufen sich auf folgende Höhen…
…der Zeit von einem im Verborgenen tätigen Plattenaufleger zum gefeierten Musikmacher gewandelt. Das Abspielen der Musik wird in einem professionellen Diskothekbetrieb wie dem der Bf. derartig in Szene gesetzt, dass der DJ bzw. die DJane in einer öffentlichen Darbietung für die Unterhaltung des Publikums sorgt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***28*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, (Bf.) vertreten durch Schmidt Pirker Podoschek Rechtsanwälte OG, Quartier Belvedere Central 3 (QBC 3), Gertrude-Fröhlich-Sandner-Straße 3, 1100 Wien, über die Beschwerde vom 25. September 2024…
…der ruhenden Erbschaft dauert fort (vgl. Ritz, BAO6, § 19 Rz 13 mit Verweis auf OGH 16.1.1986, 6 Ob 716/85, SZ 59/13; zu § 73 AußStrG, OGH 13.10.1992, 10 ObS 133/92, EvBl 1993/112). Allfällige abgabenrechtliche Verpflichtungen und Ansprüche des…
…4 KStG definiert somit keinen eigenständigen Anschaffungskostenbegriff, sondern stellt auf das EStG ab. Die Info des Fachbereiches vom 5. August 2008 (SZK-010216/0114-ESt/2008), wonach nur mit dem Nennkapital geleistete Zuschüsse übertragungsfähig sein sollen, ist unbeachtlich, weil eine derartige Einschränkung dem Gesetz nicht…