…das Risiko einer Lohnzahlung im Nichtleistungsfall trägt, wer den Arbeitnehmer kündigen bzw. entlassen darf, wer den Arbeitnehmer nach Ablauf der Entsendezeit behält bzw. wer über das Urlaubsausmaß entscheidet (VwGH vom 19.12.2002, 99/15/0191 unter Hinweis auf Ludwig, ecolex 1994, 421). Im Beschwerdefalll…
…Dienste verschafft (VwGH 15.09.1999, 97/13/0164). Hinsichtlich der Arbeitgeberqualifikation kann insbesondere darauf abgestellt werden, wer über die Höhe der Bezüge entscheidet, wer das Risiko einer Lohnzahlung im Nichtleistungsfall trägt, wer den Arbeitnehmer kündigen bzw. entlassen darf, wer den Arbeitnehmer nach Ablauf der…
…Linie in den Betrieb des Beschäftigers eingegliedert ist. In diesem Zusammenhang kann etwa darauf abgestellt werden, wer über die Höhe der Bezüge entscheidet, wer das Risiko einer Lohnzahlung im Nichtleistungsfall trägt, wer den Arbeitnehmer kündigen bzw. entlassen darf, wer den Arbeitnehmer nach Ablauf der Entsendezeit…
…SGV die anteiligen Gesamtkosten ersetze, unabhängig von tatsächlichen Arbeitsleistung der Reinigungskräfte, so auch im Nichtleistungsfall (Urlaub, Krankenstand). Die Mitglieder der Kostengemeinschaft - jedes für seinen Teil - trügen das wirtschaftliche Risiko. Mangels Rechtsfähigkeit der Kostengemeinschaft sei das Reinigungspersonal bei der Bf angestellt. Die zivilrechtliche Anstellung habe lediglich…
…insoweit idR nicht in seinem Interesse liegt. Hinzukommt, dass - auch wenn ansonsten Merkmale eines Dienstverhältnisses vorliegen - idR keine Zahlungen im Nichtleistungsfall (Urlaub, Krankheit) erfolgen und eine "Beauftragung" idR von vorneherein nur bei entsprechendem Arbeitsanfall erfolgt. Wenn das Finanzamt ausführt, Kunden sei vom Beschwerdeführer nach eigenen…
…47, richte sich die steuerliche Arbeitgebereigenschaft auch insbesondere danach, wer über die Höhe der Bezüge entscheide, wer das Risiko für eine Lohnzahlung im Nichtleistungsfall trage, wem gegenüber Abfertigungs- und Pensionsansprüche erwachsen würden, wer über das Urlaubsausmaß entscheide, wer den Arbeitnehmer nach Ablauf der Entsendezeit behalte…
… 47, richte sich die steuerliche Arbeitgebereigenschaft auch insbesondere danach, wer über die Höhe der Bezüge entscheide, wer das Risiko für eine Lohnzahlung im Nichtleistungsfall trage, wem gegenüber Abfertigungs- und Pensionsansprüche erwachsen würden, wer über das Urlaubsausmaß entscheide, wer den Arbeitnehmer nach Ablauf der Entsendezeit behalte…
…Bezüge (mit wem wurde die Gehaltsvereinbarung abgeschlossen)? o Wer entscheidet über die Teilnahmeberechtigung an einem allfälligen Erfolgsbonus und Aktienerwerbsplan des Konzerns? o Wer trägt das Risiko für eine Lohnzahlung im Nichtleistungsfall? o Wem gegenüber erwachsen dem Arbeitnehmer Abfertigungs- und Pensionsansprüche? o Wer entscheidet über das…
… 47, richte sich die steuerliche Arbeitgebereigenschaft auch insbesondere danach, wer über die Höhe der Bezüge entscheide, wer das Risiko für eine Lohnzahlung im Nichtleistungsfall trage, wem gegenüber Abfertigungs- und Pensionsansprüche erwachsen würden, wer über das Urlaubsausmaß entscheide, wer den Arbeitnehmer nach Ablauf der Entsendezeit behalte…
…die Höhe der Bezüge (mit wem wurde die Gehaltsvereinbarung abgeschlossen)? Wer entscheidet über die Teilnahmeberechtigung an einem allfälligen Erfolgsbonus- und Aktienerwerbsplan des Konzerns? Wer trägt das Risiko für eine Lohnzahlung im Nichtleistungsfall? Wem gegenüber erwachsen dem Arbeitnehmer Abfertigungs- und Pensionsansprüche? Wer entscheidet über das Urlaubsausmaß…
…die Höhe der Bezüge (mit wem wurde die Gehaltsvereinbarung abgeschlossen)? • Wer entscheidet über die Teilnahmeberechtigung an einem allfälligen Erfolgsbonus- und Aktienerwerbsplan des Konzerns? • Wer trägt das Risiko für eine Lohnzahlung im Nichtleistungsfall? • Wem gegenüber erwachsen dem Arbeitnehmer Abfertigungs- und Pensionsansprüche? • Wer entscheidet über das Urlaubsausmaß…
…2. Über die Teilnahme und des Weiteren die Auszahlung an einem allfälligen Erfolgsbonus- und Aktienerwerbsplan entschied die AG Österreich und die AG Deutschland. 3. AG Österreich trug das Risiko für eine Lohnzahlung im Nichtleistungsfall. 4. Es erwuchsen gegenüber AG Österreich Abfertigungs- und Pensionsansprüche. 5. Der…
…Bezüge entscheide bzw. mit wem die Gehaltsvereinbarung abgeschlossen worden sei, wer über die Teilnahmeberechtigung an einem allfälligen Erfolgsbonus- und Aktienerwerbsplan des Konzerns entscheide, wer das Risiko für eine Lohnzahlung im Nichtleistungsfall trage, wem gegenüber Abfertigungs- und Pensionsansprüche erwüchsen, wer über das Urlaubsausmaß entscheide, wer die…
…Lohnaufwand wurde dementsprechend nicht an die AG Deutschland weiterverrechnet, sodass er wirtschaftlich von der österreichischen Arbeitgeberin getragen wurde. Die Gehaltsvereinbarung wurde mit der österreichischen Arbeitgeberin, die auch das Risiko für eine Lohnzahlung im Nichtleistungsfall trug, abgeschlossen. AG Österreich hatte das Recht der Entscheidung über Kündigung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache der BF BF2 GesmbH, vertreten durch die LBG Wirtschaftstreuhand- und Beratungsgesellschaft m.b.H., 8021 Graz, Niesenbergergasse 37, gegen die Kapitalertragsteuerhaftungsbescheide 2006-2009 des Finanzamtes FA vom 1.6.2011 zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende Dr. Anna Radschek, die Richterin Mag. Julia Carola Cermak-Kapl MA, sowie die fachkundigen Laienrichter Manfred Fiala und KomzlR. Ing. Hans Eisenkölbl in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch WD Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH…
…Verrechnung von Risikoprämien an den Bf. und der erfolgten Rückversicherung kein Risiko zu tragen hatte, vom Neuerungsverbot umfasst war). Bei nicht vergleichbaren ausländischen Produkten kam der Bf. bezüglich der Einflussnahme auf die im Deckungsstock befindliche Kapitalanlagen unter Hinweis auf Literatur zum Ergebnis, dass der Depotübertragung…
…die im Rahmen eines der in Art. 1 Buchstabe a VO 1408/71 aufgeführten Systeme der sozialen Sicherheit gegen die in dieser Vorschrift angegebenen Risiken unter den dort genannten Voraussetzungen versichert ist, auch wenn sie nur gegen ein einziges Risiko im Rahmen eines der in…
…durch die einmalige Abfindung. Die vom Unternehmen gewährte Pensionszusage war durch eine Pensionsrückdeckungsversicherung gedeckt. Ein möglicher Käufer hätte bei Übernahme der Pensionsverpflichtung gegenüber dem Beschwerdeführer ein allfälliges Risiko im Zusammenhang mit den von der Rückdeckungsversicherung nicht gedeckten Pensionsleistungen bereits bei Ermittlung des Kaufpreises einfließen lassen…
…Eigentumsübergang angeknüpft werden, sondern musste mit der "Verfügungsmacht" ein eigenes umsatzsteuerliches Rechtsinstitut geschaffen werden, deren Verschaffung bestimmte steuerliche Konsequenzen auslöst. Incoterms ("weltweit anerkannte, standardisierte Regeln über die Verteilung von Pflichten, Kosten und Risiko im internationalen Warenverkehr") komme auch nach Ruppe/Achatz, UStG, Kommentar4, § 3 Rz…