…über die Höhe der Bezüge bzw. mit wem wird die Gehaltsvereinbarung abgeschlossen? - ) Wer entscheidet über die Teilnahmeberechtigung an einem allfälligen Erfolgsbonus- und Aktienerwerbsplan des Konzerns? - ) Wer trägt das Risiko für eine Lohnzahlung im Nichtleistungsfall? - ) Wem gegenüber erwachsen Abfertigungs- und Pensionsansprüche? - ) Wer entscheidet über das Urlaubsausmaß? - …
…abgeschlossen. Sie sei auch verantwortlich für die monatlichen Lohnzahlungen, für die Abrechnung mit der staatlichen Sozialversicherung und der betrieblichen Pensionskasse. Sie trage das Risiko im Nichtleistungsfall. Ihr obliege das Kündigungsrecht. Der GF müsse allfällige Meinungsverschiedenheiten über die Grundsätze dieser Anstellung mit der Schweizer Muttergesellschaft austragen…
…eine Lohnzahlung im Nichtleistungsfall der Gestellungsnehmer trage, wird darauf verwiesen, dass - wie sich aus den "Letters of Understanding" vom 10. September 2002 bzw. 19. Oktober 2004 ergibt - das gegenständliche Dienstverhältnis österreichischen arbeitsrechtlichen Regelungen unterliegt und damit nicht davon ausgegangen werden kann, dass das Risiko für…
…der Bezüge und einen ggf. auszubezahlenden Erfolgsbonus entscheide damit (ausschließlich) die Heimatlandgesellschaft. Der Leistungsanspruch ergebe sich aus dem Arbeitsverhältnis mit der Heimatlandgesellschaft, sodass die Heimatlandgesellschaft das Risiko der Lohnfortzahlung im Nichtleistungsfall trage. Betreffend die erwachsenen Abfertigungs- und Pensionsansprüche des Bw. sei anzuführen, dass der Bw…
…das Risiko einer Lohnzahlung im Nichtleistungsfall trägt, wer den Arbeitnehmer kündigen bzw. entlassen darf, wer den Arbeitnehmer nach Ablauf der Entsendezeit behält bzw. wer über das Urlaubsausmaß entscheidet (VwGH vom 19.12.2002, 99/15/0191 unter Hinweis auf Ludwig, ecolex 1994, 421). Im Beschwerdefalll…
…Dienste verschafft (VwGH 15.09.1999, 97/13/0164). Hinsichtlich der Arbeitgeberqualifikation kann insbesondere darauf abgestellt werden, wer über die Höhe der Bezüge entscheidet, wer das Risiko einer Lohnzahlung im Nichtleistungsfall trägt, wer den Arbeitnehmer kündigen bzw. entlassen darf, wer den Arbeitnehmer nach Ablauf der…
…wer das Risiko einer Lohnfortzahlung im Nichtleistungsfall trage, wer über das Urlaubsausmaß entscheide, wer den Arbeitnehmer nach Ablauf der Entsendezeit behalte, wer das Recht habe, den Arbeitnehmer zu kündigen bzw. zu entlassen, usw.), wobei im Sinne eines beweglichen Systems auf das Überwiegen und den Gesamteindruck…
…Linie in den Betrieb des Beschäftigers eingegliedert ist. In diesem Zusammenhang kann etwa darauf abgestellt werden, wer über die Höhe der Bezüge entscheidet, wer das Risiko einer Lohnzahlung im Nichtleistungsfall trägt, wer den Arbeitnehmer kündigen bzw. entlassen darf, wer den Arbeitnehmer nach Ablauf der Entsendezeit…
…M abgeschlossen worden. Über die Teilnahme an Erfolgsbonusprogrammen entscheiden beide Gesellschaften. Die Personalkosten werden von der sln Gesellschaft getragen. "1.2 Die M GmbH trägt das Risiko für eine Lohnfortzahlung im Nichtleistungsfall. 1.3 Es erwachsen gegenüber M GmbH Abfertigungs- und Pensionsansprüche. 1.4 Die…
…Linie in den Betrieb des Beschäftigers eingegliedert ist. In diesem Zusammenhang kann insbesondere darauf abgestellt werden, wer über die Höhe der Bezüge entscheidet, wer das Risiko einer Lohnzahlung im Nichtleistungsfall trägt, wer den Arbeitnehmer kündigen bzw. entlassen darf, wer den Arbeitnehmer nach Ablauf der Entsendezeit…
…Linie in den Betrieb des Beschäftigers eingegliedert ist. In diesem Zusammenhang kann insbesondere darauf abgestellt werden, wer über die Höhe der Bezüge entscheidet, wer das Risiko einer Lohnzahlung im Nichtleistungsfall trägt, wer den Arbeitnehmer kündigen bzw. entlassen darf, wer den Arbeitnehmer nach Ablauf der Entsendezeit…
…Familie S. entscheidet über die Höhe der Bezüge - Den Haushaltsgehilfen erwachsen Abfertigungs- und Pensionsansprüche gegenüber der Familie S.- Die Familie S. trägt das Risiko für eine Lohnzahlung im Nichtleistungsfall - Über eine etwaige Kündigung bzw. Entlassung würde die Familie S. entscheiden - Meinungsverschiedenheiten aus dem Dienstvertrag, gegebenenfalls…
…die Höhe der Bezüge (mit wem wurde die Gehaltsvereinbarung abgeschlossen)? Wer entscheidet über die Teilnahmeberechtigung an einem allfälligen Erfolgsbonus- und Aktienerwerbsplan des Konzerns? Wer trägt das Risiko für eine Lohnzahlung im Nichtleistungsfall? Gegenüber wem erwachsen dem Arbeitnehmer Abfertigungs- und Pensionsansprüche? Wer entscheidet über das Urlaubsausmaß…
…SGV die anteiligen Gesamtkosten ersetze, unabhängig von tatsächlichen Arbeitsleistung der Reinigungskräfte, so auch im Nichtleistungsfall (Urlaub, Krankenstand). Die Mitglieder der Kostengemeinschaft - jedes für seinen Teil - trügen das wirtschaftliche Risiko. Mangels Rechtsfähigkeit der Kostengemeinschaft sei das Reinigungspersonal bei der Bf angestellt. Die zivilrechtliche Anstellung habe lediglich…
…insoweit idR nicht in seinem Interesse liegt. Hinzukommt, dass - auch wenn ansonsten Merkmale eines Dienstverhältnisses vorliegen - idR keine Zahlungen im Nichtleistungsfall (Urlaub, Krankheit) erfolgen und eine "Beauftragung" idR von vorneherein nur bei entsprechendem Arbeitsanfall erfolgt. Wenn das Finanzamt ausführt, Kunden sei vom Beschwerdeführer nach eigenen…
…47, richte sich die steuerliche Arbeitgebereigenschaft auch insbesondere danach, wer über die Höhe der Bezüge entscheide, wer das Risiko für eine Lohnzahlung im Nichtleistungsfall trage, wem gegenüber Abfertigungs- und Pensionsansprüche erwachsen würden, wer über das Urlaubsausmaß entscheide, wer den Arbeitnehmer nach Ablauf der Entsendezeit behalte…
… 47, richte sich die steuerliche Arbeitgebereigenschaft auch insbesondere danach, wer über die Höhe der Bezüge entscheide, wer das Risiko für eine Lohnzahlung im Nichtleistungsfall trage, wem gegenüber Abfertigungs- und Pensionsansprüche erwachsen würden, wer über das Urlaubsausmaß entscheide, wer den Arbeitnehmer nach Ablauf der Entsendezeit behalte…
…Bezüge (mit wem wurde die Gehaltsvereinbarung abgeschlossen)? o Wer entscheidet über die Teilnahmeberechtigung an einem allfälligen Erfolgsbonus und Aktienerwerbsplan des Konzerns? o Wer trägt das Risiko für eine Lohnzahlung im Nichtleistungsfall? o Wem gegenüber erwachsen dem Arbeitnehmer Abfertigungs- und Pensionsansprüche? o Wer entscheidet über das…
… 47, richte sich die steuerliche Arbeitgebereigenschaft auch insbesondere danach, wer über die Höhe der Bezüge entscheide, wer das Risiko für eine Lohnzahlung im Nichtleistungsfall trage, wem gegenüber Abfertigungs- und Pensionsansprüche erwachsen würden, wer über das Urlaubsausmaß entscheide, wer den Arbeitnehmer nach Ablauf der Entsendezeit behalte…
…die Höhe der Bezüge (mit wem wurde die Gehaltsvereinbarung abgeschlossen)? Wer entscheidet über die Teilnahmeberechtigung an einem allfälligen Erfolgsbonus- und Aktienerwerbsplan des Konzerns? Wer trägt das Risiko für eine Lohnzahlung im Nichtleistungsfall? Wem gegenüber erwachsen dem Arbeitnehmer Abfertigungs- und Pensionsansprüche? Wer entscheidet über das Urlaubsausmaß…