…in § 16 Abs. 1 Z 6 lit. d angeführten Betrag übersteigen. 3. Repräsentationsaufwendungen oder Repräsentationsausgaben. Darunter fallen auch Aufwendungen oder Ausgaben anläßlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden. Weist der Steuerpflichtige nach, daß die Bewirtung der Werbung dient und die betriebliche oder berufliche Veranlassung weitaus überwiegt, können…
…wurde dem Erstattungsantrag teilweise stattgegeben und 293,08 € an Vorsteuern erstattet. Die übrigen nicht gewährten Vorsteuern würden Rechnungsmängel, Vorsteuerausschlusstatbestände wie Vorsteuern aus PKW-Kosten und Repräsentationsausgaben betreffen. Die Entscheidung ist ausdrücklich an Frau R.W. gerichtet. In der weiteren Folge erhob Frau R.W…
§ 20 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 in der für den Beschwerdezeitraum geltenden Fassung normiert, dass bei den einzelnen Einkünften Repräsentationsaufwendungen oder Repräsentationsausgaben nicht abgezogen werden dürfen. Darunter fallen auch Aufwendungen oder Ausgaben anlässlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden. Weist der Steuerpflichtige nach, dass die Bewirtung…
…98/13/0071) würde es auf die Höhe der Repräsentationsausgaben und des Preises pro Flasche des geschenkten Weines nicht ankommen. Die verschenkten Weine und Gutscheine wären weder Muster eines vom geprüften Unternehmen vertriebenen Produkts noch würde die Etiketten eine Produkt- und Leistungsinformation enthalten. Letzteres wäre…
…20 Abs. 1 Z 3 des Einkommensteuergesetzes 1988" nicht abgezogen werden. Gemäß § 20 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 dürfen bei der Einkünfteermittlung nicht abgezogen werden: "Repräsentationsaufwendungen oder Repräsentationsausgaben. Darunter fallen auch Aufwendungen oder Ausgaben anläßlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden. Weist der Steuerpflichtige nach, daß…
…berühren, und zwar insoweit, als sie nach allgemeiner Auffassung unangemessen hoch sind. Dies gilt für Aufwendungen im Zusammenhang mit Personen- und Kombinationskraftwagen, … Z 3: Repräsentationsaufwendungen oder Repräsentationsausgaben. … Die Bestimmung des § 20 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 hat offensichtlich nur klarstellende Bedeutung, da…
…Repräsentationsausgaben im Jahr 2011 in Höhe von 1.855 € Hiebei handelt es sich nach den im Beschwerdeverfahren der Abgabenbehörde vorgelegten Belege um Eintrittspreise für 30 Personen für eine Schlossbesichtigung mit Führung in Höhe von 275 € sowie um eine nachfolgende Bewirtung in der Schlosswirtschaft…
…in § 16 Abs. 1 Z 6 lit. d angeführten Betrag übersteigen. 3. Repräsentationsaufwendungen oder Repräsentationsausgaben. Darunter fallen auch Aufwendungen oder Ausgaben anlässlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden. Weist der Steuerpflichtige nach, dass die Bewirtung der Werbung dient und die betriebliche oder berufliche Veranlassung weitaus überwiegt, können…
…1. Zu Spruchpunkt I (Abänderung) 3.1.1. Bewirtungsspesen Gem § 20 Abs 1 Z 3 EStG 1988 dürfen bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden "[…] Repräsentationsaufwendungen oder Repräsentationsausgaben. Darunter fallen auch Aufwendungen oder Ausgaben anlässlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden. Weist der Steuerpflichtige nach, dass…
…den auf die Dauer der auswärtigen (Berufs-)Tätigkeit bezogenen höchsten in § 16 Abs 1 Z 6 lit d EStG 1988 angeführten Betrag übersteigen; Repräsentationsaufwendungen oder Repräsentationsausgaben. Darunter fallen auch Aufwendungen oder Ausgaben anlässlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden; Freiwillige Zuwendungen und Zuwendungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen…
…mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Gemäß § 20 Abs 1 Z 3 EStG 1988 dürfen bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden: Repräsentationsaufwendungen oder Repräsentationsausgaben. Darunter fallen auch Aufwendungen oder Ausgaben anlässlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden…
…sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Nach § 20 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 dürfen Repräsentationsaufwendungen oder Repräsentationsausgaben bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden. Darunter fallen auch Aufwendungen oder Ausgaben anlässlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden. Weist der Steuerpflichtige nach…
…auszuführen, dass gemäß § 20 Abs. 1 Z. 3 EStG 1988 Repräsentationsaufwendungen oder Repräsentationsausgaben bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden dürfen. Dies umfasst beispielsweise gesellige Zusammenkünfte aller Art, Bewirtung von Arbeitskollegen sowie Geschenke an Kunden, nicht in einer Bewirtung bestehende Aufmerksamkeiten wie z.B. Wein…
…1 leg. cit. dürfen Repräsentationsaufwendungen oder Repräsentationsausgaben bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden. Darunter fallen auch Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit…
…anerkannte die belangte Behörde einen Teil der beantragten Vorsteuern, lehnte die Erstattung aus nicht näher bezeichneten Rechnungen aus Gründen des Abzugsverbotes für Repräsentationsausgaben (Fahrkarten für Bergbahnen) und Aufwendungen und Ausgaben für den Betrieb von Personenkraftwagen ab. Im Übrigen seien Leistungen im Zusammenhang mit der Werbung…
…nach, dass 50 % der Handy und Internetkosten beruflich veranlasst sind. 6) Bewirtungskosten sind grundsätzlich nicht abzugsfähige Repräsentationsausgaben. Diese Kosten können nur eingeschränkt als Werbungskosten abgezogen werden. 7) Eintrittskarten: Ebenso wie bei den Bewirtungskosten handelt es sich auch bei den Eintrittskarten um nicht abzugsfähige Repräsentationsausgaben. Solche…
…die Lebensführung, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. (…) 3. Repräsentationsaufwendungen oder Repräsentationsausgaben. Darunter fallen auch Aufwendungen oder Ausgaben anläßlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden. Weist der…
…in Zusammenhang mit Aufwendungen für Go Cartrennen festgestellt, da diese nach Ansicht der Außenprüfung keine abzugsfähigen Werbeaufwendungen, sondern nichtabzugsfähige Repräsentationsausgaben darstellen. Die beschwerdegegenständlichen Feststellungen beim Bf. betreffend Einkommensteuer 2006 und 2007 sowie Umsatzsteuer 2007 sind im Bericht der Außenprüfung vom 20. Juli 2009 (AB Nr…
…100/7957) eine Außenprüfung statt. Dabei wurde festgestellt, dass bisher in Abzug gebrachte Ausgaben für Marketing-Events nichtabzugsfähige Repräsentationsausgaben im Sinne des § 20 EStG darstellen würden und die Einkünfte der Gesellschaft (und der Gesellschafter) um diese Ausgaben zu erhöhen seien. Das Finanzamt erließ mit Datum…
…4 EStG 1988 sind Betriebsausgaben die Aufwendungen oder Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind. Gemäß § 20 Abs 1 Z 3 EStG 1988 dürfen Repräsentationsaufwendungen oder Repräsentationsausgaben nicht abgezogen werden. Darunter fallen auch Aufwendungen oder Ausgaben anlässlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden. Weist der Steuerpflichtige nach…