…Verfügungsverbot - gehe eindeutig hervor, wer diesen Bescheid ausgefertigt habe. Zusätzlich führe die Rechtmittelbelehrung unzweifelhaft aus, wo die Beschwerde einzubringen sei: "Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung beim oben angeführten Amt der Rechtsbehelf der Beschwerde eingebracht werden. Die Beschwerde ist zu begründen…
…sich hierbei nicht um eine Auswechslung des Beschwerdeführers sondern um eine Berichtigung des Vornamens und der falschen Geschlechtsanrede handle. Dieser Berichtigungsbescheid gemäß § 293 BAO enthält folgende Rechtsmittelbelehrung: "Gegen diese Beschwerdevorentscheidung können Sie den Antrag stellen, dass die Beschwerde dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vorgelegt wird (Vorlageantrag)…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache des Bf., vertreten durch Dr. Peter Schulte, Steuerberater/Rechtsanwalt, Grabenweg 68, 6020 Innsbruck, sowie durch Mag. Bernhard Ehgartner, Steuerberater, Sauerbrunnstraße 6, 8510 Stainz, über die Beschwerden vom 27.11.2012 sowie…
…hat. Diese Absicht lassen die handschriftlich angebrachten Worte bereits nicht erkennen. c) Verstoß gegen § 93 Abs. 3 BAO: fehlende Rechtsmittelbegründung Die in den angegriffenen Bescheiden enthaltene Rechtsmittelbelehrung nimmt ausdrücklich auf das Datum des Ursprungsbescheids Bezug. Diese ist „mangels fehlenden“ tatsächlichen Änderungsdatums ebenfalls unwirksam. Jedenfalls gilt …
Die Prüferin stellte unwidersprochen fest, dass die vom Bf. angeschafften Handelswaren - zunächst über den Hafen Hamburg und später über Koper - nach Österreich importiert und direkt in das österreichische Lager transportiert wurden (Prüfungsbericht, S. 5). Die gesamte Import- und Exporttätigkeit lief über den Betrieb in Österreich…
…Abgabenverkürzung gem. § 34 FinStrG zu einer Geldstrafe von EUR 1.250,- (Kosten EUR 125,-) für schuldig erkannt. Die Entscheidungsgründe wurden umfassend erörtert und es erging eine Rechtsmittelbelehrung, ebenso ein Hinweis zu den Rechtsfolgen eines etwaigen Rechtsmittelverzichtes. Der Beschwerdeführer selbst wollte das Erkenntnis annehmen, sein Anwalt…
…des Rechtsmittels gemacht und unterblieben diesbezüglich jegliche Ausführungen. Gemäß § 140 Abs. 2 FinStrG ist aber (im Gegensatz zur ZPO und StPO) für die Rechtmittelbelehrung zwingend vorgeschrieben, dass auch Angaben über die Rechtsmittelfrist zu erfolgen haben, ansonsten die Rechtsmittelfrist nicht in Lauf gesetzt wird. Es ist…
Wenn die Abgabenbehörde die Heranziehung des Bf als Gesamtschuldner einerseits auf die Uneinbringlichkeit bei der M-GmbH und anderseits auf ein unredliches, bewusstes Zusammenwirken der beteiligten Unternehmen zum Zwecke der Vermeidung einer Umsatzsteuerlast aus dem strittigen Rechtsgeschäft stützte, räumte sie damit den beiden zuvor genannten…
Wie ausgeführt, ging der Heranziehung der Gesamtschuldner zunächst im Juli 2019 die Ablehnung der Insolvenzeröffnung über das Vermögen der M-GmbH wegen Vermögenslosigkeit und sodann im Sept. 2019 die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens voraus. Mit einer Einbringlichkeit der im Mai 2019 vorgeschriebenen Umsatzsteuer bei der M…
Der beschwerdeführenden Partei steht das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen ab Zustellung dieses Erkenntnisses eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde ist direkt beim Verfassungsgerichtshof (Freyung 8, 1010 Wien) einzubringen. Die Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof muss - abgesehen von den gesetzlichen Ausnahmen - durch…
Eine derartige Interessenabwägung verbietet bei Geringfügigkeit der neu hervorgekommenen Tatsachen in der Regel den Gebrauch der Wiederaufnahmemöglichkeit. Die Geringfügigkeit ist dabei an Hand der steuerlichen Gesamtauswirkungen der konkreten Wiederaufnahmegründe und nicht auf Grund der steuerlichen Gesamtauswirkungen zu beurteilen, die infolge Änderungen auf Grund anderer rechtlicher…
Die Wiederaufnahme des Verfahrens öffnet den Weg, eine durch Bescheid erledigte Rechtssache in einem neuerlichen Verfahren sachlich zu prüfen, wenn der betreffende Bescheid durch neu hervorgekommene Umstände gewichtiger Art in seinen Grundlagen erschüttert ist (Mannlicher-Quell, Das Verwaltungsverfahren8, Anm. 1 zu §69 AVG; zu §303…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, Deutschland, über die Beschwerde vom 24. Februar 2026 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 18. Februar 2026 betreffend Abweisung eines Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand…
…mündliche Verhandlung wurde nicht beantragt. Auf das Recht, einen derartigen Antrag in der Beschwerde zu stellen, wurde in der Rechtsmittelbelehrung der angefochtenen Straferkenntnisse ausdrücklich hingewiesen. Von der Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung war gemäß § 44 Abs. 3 Z 3 VwGVG abzusehen, da in dem angefochtenen…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache des Herrn Bf., X. gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 5. Mai 2010, Erf.Nr…
…mit dem 20.6.2023 ergeben sich daher 11 Tage Restfrist. Die unrichtige Rechtsmittelbelehrung des Abweisungsbescheides vom 27.6.2023 räumt der bfP. keine über die gesetzlichen Regeln hinausgehenden Rechte ein und ändert daher im Ergebnis nichts. Enthält der Bescheid zu Unrecht eine positive Rechtsmittelbelehrung…
…Vorschrift des § 64 Abs. 2 des VStG 1991." In der Rechtsmittelbelehrung des Straferkenntnisses vom 3. Februar 2025 ist für die allfällige Erhebung einer Beschwerde mit Hilfe eines Web-Formulares eine Zeichenfolge - bestehend aus Internet-Adresse plus weitere Zeichen inklusive eines sogenannten Token - angegeben. Im aktenkundigen…
Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des…
Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG eine Revision nicht zulässig, da das Erkenntnis nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis nicht von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder…
…2 % von 3.900,00 €) festgesetzt. Begründet wurde diese Entscheidung damit, dass die der Beschuldigten bewilligte Zahlungserleichterung durch Terminverlust erloschen sei. Dem Bescheid angeschlossen war eine Rechtsmittelbelehrung, wonach gegen den Bescheid innerhalb eines Monats nach Zustellung beim genannten Finanzamt das Rechtsmittel der Berufung eingebracht…