…über die Beschwerde vom 20. Februar 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 30. Jänner 2025 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2022 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe…
…1323 ABGB), die im Zusammenhang mit der gegenständlichen Grundbeanspruchung entstehen. 7. Die Nutzungsgeberseite erklärt in Bezug auf das gegenständliche Projekt rechtsverbindlich, gegen die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung sowie gegen die Erteilung sonstiger bundes- oder landesrechtlich erforderlicher Bewilligungen keinen Einwand zu erheben. 8. Die Entschädigung wird…
…1323 ABGB), die im Zusammenhang mit der gegenständlichen Grundbeanspruchung entstehen. 7. Die Nutzungsgeberseite erklärt in Bezug auf das gegenständliche Projekt rechtsverbindlich, gegen die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung sowie gegen die Erteilung sonstiger bundes- oder landesrechtlich erforderlicher Bewilligungen keinen Einwand zu erheben. 8. Die Entschädigung wird…
…September 2021, betreffend Berichtigung gemäß § 293b BAO zu Einkommensteuerbescheid 2018 vom 12. August 2019, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4…
…des Finanzamtes Österreich vom 24. Jänner 2020 betreffend Aussetzungszinsen, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird - ersatzlos - aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B…
…24/2012, über die Beschwerde vom 8. Mai 2026 gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 5. Mai 2026, Zahl: MA67/Zahl1/2025, zu Recht erkannt: I. Gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) in Verbindung mit § 24 Abs. 1 Bundesfinanzgerichtsgesetz (BFGG) und § 5 Gesetz über…
…vom 3. März 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 29. Februar 2024 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2023 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133…
…zu Steuernummer ***Bf StNr***, zu Recht: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben und die Anordnung der Sicherstellung gemäß § 232 BAO auf folgende Abgabenansprüche eingeschränkt: | Abgabenart | Zeitraum | Betrag | Umsatzsteuer | 2018 | € 13.765,00 | Umsatzsteuer | 2019 | €…
…sonstige aussagekräftiger Schriftverkehr zur Geschäftsabwicklung und zum Leistungsinhalt mit dem Vertragspartner, Konkretisierung, welche Arbeiten konkret durchgeführt worden sind über die äußerst rudimentäre Leistungsbeschreibung in den Rechnungen hinaus, Angabe von Ansprechpersonen beim Leistungserbringer, etwa im Zuge der Auftragsvergabe oder auch bei Durchführung der Arbeiten) nachvollziehbar machen…
…diesen Umständen müsste der Bf. mit der Erlassung eines Haftungsbescheides im Ausmaß der uneinbringlich gebliebenen Abgaben rechnen. Sofern die Gesellschaft bereits zu den Fälligkeitszeitpunkten der betreffenden Abgaben nicht mehr über ausreichend liquide Mittel zur (vollen) Bezahlung aller Verbindlichkeiten verfügt habe, könne dieser Umstand durch eine…
…Mai 2025 betreffend Festsetzung eines Verspätungszuschlages hinsichtlich Umsatzsteuer für den Zeitraum Jänner 2025, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird insofern abgeändert, als der Verspätungszuschlag mit 5% festgesetzt wird. Die Bemessungsgrundlage und die betragsmäßige…
…Kinder ***1***, ***2***, ***3*** sowie ***4*** im Zeitraum vom 1. März 2022 bis zum 30. November 2023 zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…1220 Wien, über die Beschwerde vom 6. März 2024 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 25. Jänner 2024 betreffend Festsetzung von Gebühren und Auslagenersätzen des Vollstreckungsverfahrens zur Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses…
…Finanzamtes Österreich vom 11. September 2024 betreffend Rückforderung der Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbeträge für das Kind ***1*** im Zeitraum vom 1. März 2024 bis zum 30. September 2024 zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis…
…Zurückweisung des mit 11. März 2024 datierten Antrages auf Gewährung des Erhöhungsbetrages für das Kind ***1*** im Zeitraum vom 1. November 2015 bis zum 30. Juni 2018 zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist…
…Kind ***7*** für den Zeitraum vom 1. Jänner 2023 bis zum 31. August 2023 zu Recht erkannt: Die Beschwerden werden gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…5***, womit der Antrag vom 22.2.2021 (berichtigt mit BVE vom 11.11.2021: Antrag vom 22.12.2020) auf Familienbeihilfe für die im Juli 2010 geborene ***6*** ***2*** ab Dezember 2011 abgewiesen wurde, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO…
… 1425 ABGB hinterlegt. Verfahrensbeteiligte seien dort die Republik Österreich als Rechtsträger des Finanzamtes Österreich und der Bf. Der beschwerdegegenständliche Pfändungsbescheid habe ganz offensichtlich den Versuch des Finanzamtes zum Hintergrund, unter Außerachtlassung und Übergehung der beim BFG anhängigen Beschwerdeverfahren und ohne deren Ergebnis sowie das Ergebnis…
…AZ), den Monat Juli 2022 sowie den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2022 (KG) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4…
…Steuernummer ***BF1StNr1*** nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 6. Mai 2024 in Anwesenheit der Schriftführerin FOI ***27*** zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art…