…Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer (in der Folge kurz Bf) ist Rauchfangkehrermeister und ermittelt den Gewinn gemäß § 4 Abs. 3 EStG 1988 nach dem USt-Nettosystem. In der…
…Abs. 3 EStG 1988 auf 15 Jahre (37.400,18 Afa p.a., 2010 ½ = 18.700,09 ). Der im Betrag von 561.002,68 € enthaltene Wert für den besonderen Schutz vor Konkurrenz durch Rauchfangkehrerbetriebe, die keine Gewerbeberechtigung für das Kehrgebiet xy haben…
…5 Z 1 bis 7 EStG 1988, eine erhebliche Verschmutzung des Arbeitnehmers und seiner Kleidung sowie die Angemessenheit der Zulage. Aufgrund des geänderten Arbeitsbildes eines Rauchfangkehrers, aber auch auf Grund der doch sehr unterschiedlichen Höhe der Schmutzzulage in den einzelnen Bundesländerkollektivverträgen (zwischen 8% - 20% des…
…Schmutzzulage von 20% (bzw 25%, wenn eine besondere Schutzausrüstung zu verwenden ist, was für das Rauchfangkehrergewerbe wohl eher nicht zutreffen wird) als angemessen angesehen. Bei der Reinigung von Ofenrohren von Koks beträgt nach diesem Kollektivvertrag die Schmutzzulage 15%. In Pkt 16 des Anhanges wird für…
… Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang 1. Mit Bescheiden vom 23.8.2012 wurde der Beschwerdeführer (kurz: Bf.), der den Betrieb eines Rauchfangkehrers unterhält, zur Haftung für Lohnsteuer der Jahre 2009, 2010 und 2011 seiner Arbeitnehmer in Höhe von x.xxx,xx €, y.yyy,yy € und…
…dieser Gemeinde geführt habe. In den versorgten Gebieten führe der Kaminkehrer keine Arbeiten mehr durch (es sei denn, es bestünden zusätzliche Festbrennstofffeuerstätten). Erbringe der Rauchfangkehrer aber keine Leistung mehr, sei nichts mehr zu bezahlen. Soweit in den fernwärmeversorgten Gebäuden noch Kachelöfen udgl. in Betrieb seien…
…ein „Sachverhalt“ zu finden. Es fehle die Begründung völlig. Zu den Sachverhaltsausführungen im Bericht gebe es keine wie immer geartete nähere Begründung. Die überwiegende erhebliche Verschmutzung bei Rauchfangkehrern sei unbestritten geblieben. Auch das Erfordernis der Auszahlung aufgrund des Kollektivvertrages sei gegeben, sodass alle vom Gesetz…
…ein „Sachverhalt“ zu finden. Es fehle die Begründung völlig. Zu den Sachverhaltsausführungen im Bericht gebe es keine wie immer geartete nähere Begründung. Die überwiegende erhebliche Verschmutzung bei Rauchfangkehrern sei unbestritten geblieben. Auch das Erfordernis der Auszahlung aufgrund des Kollektivvertrages sei gegeben, sodass alle vom Gesetz…
…In der Begründung der Berufung bezog sich die steuerliche Vertreterin lediglich darauf, dass die Innung der Rauchfangkehrer "die Entscheidung" angefochten habe und die Verfahren noch offen seien. Das Finanzamt forderte die Berufungswerberin auf, "Aufzeichnungen für überwiegend verschmutzende Tätigkeiten für die betreffenden Dienstnehmer und das Jahr…
…des Bf. auf eine im Zuge der Betriebsprüfung vorgelegte Aufstellung betreffend Gemeindeabgaben, Strom, Gebäudeversicherung, Rauchfangkehrer und Versicherung für den Traktor und wies auf im Übergabevertrag angeführte Aufwendungen hin, wie die Zurverfügungstellung von Brennmaterial, Fahrten und Botengänge, die allerdings belegmäßig nicht nachgewiesen werden könnten. Über Befragen…
…durchgeführt, die Ablage geführt und die Unterlagen archiviert und die entsprechenden Formulare bei all diesen Angelegenheiten ausgefüllt. Sie habe die Versorger für Energie, Wasser und Abwasser, Müll, Rauchfangkehrer und so weiter beauftragt und koordiniert, persönliche Gespräche mit diesen Auftragnehmern geführt, falsche Abrechnungen, insbesonders des Energieversorgers…
…zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Mit Bescheiden vom 4. September 2012 wurde dem Arbeitgeber, der ein Rauchfangkehrerunternehmen betreibt, auf Grund einer abgabenbehördlichen Prüfung über die Jahre 2007 bis 2011 Lohnsteuer (lediglich) für die Jahre 2009 bis 2011 zur Haftung und Zahlung vorgeschrieben. Im Bericht vom selben Tag…
…VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Mit Bescheiden vom 12. Jänner 2012 wurde der Arbeitgeberin, die ein Rauchfangkehrerunternehmen betreibt, Lohnsteuer für die Jahre 2009 und 2010 zur Haftung und Zahlung vorgeschrieben. Im Bericht vom selben Tag, auf den in der Begründung der Bescheide verwiesen wurde…
…an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Bei der Beschwerdeführerin (in der Folge Bf.), die einen Rauchfangkehrerbetrieb führt, wurde für die Jahre 2009 bis 2011 eine Prüfung u.a. hinsichtlich Lohnsteuer durchgeführt. Einsicht wurde in die Lohnkonten…
…abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer führt einen Rauchfangkehrerbetrieb. Im Zuge einer Lohnabgabenprüfung stellte der Prüfer fest, dass die Dienstverhältnisse mit den langjährigen Mitarbeitern A (Eintritt 1…
…Bericht zur Betriebsprüfung vom 29.10.2014 wurde in der Tz 2 der Privatanteil von den Konten 7140 Grundsteuer, 7360 Müll/Kanal, 7331 Rauchfangkehrer, 7630 Rundfunk, 7680 Zeitungen und 7340 Versicherungen vom Gebäude im Schätzungswege in der Höhe von 1.000 Euro in Zusammenwirken mit…
…€ 232.249,49, Versicherung € 3.423,35 brutto pro Monat x 12 x 18fache = € 793.443,17, Rauchfangkehrer € 33,62 brutto pro Monat x 12 x 18fache = € 7.260,84, Wasser/Abwasser € 1.273,16 brutto pro…
…Beiträge im Wesentlichen zu dem Ergebnis, dass die beschwerdeführende Partei ihren Arbeitnehmern monatlich eine als Schmutzzulage bezeichnete Zulage entsprechend dem Kollektivvertrag für Rauchfangkehrer für das Bundesland Salzburg ausbezahlt habe und habe die beschwerdeführende Partei dabei 8 % des Lohns steuerfrei behandelt. Allerdings würden die steuerfrei ausbezahlten…
…alle Arbeitnehmer oder bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern gewährt werden. 3.1.1 Schmutzzulage: Im vorliegenden Fall ist unstrittig, dass die materiellrechtlichen Voraussetzungen des EStG 1988 für die steuerfreie Auszahlung einer Schmutzzulage für Rauchfangkehrer dem Grunde nach gegeben sind. Jedoch entspricht es der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes…
…Gebäudeversicherung, Rauchfangkehrer | S 45.000,00 | Zinsaufwand | S 25.000,00 | Überschuss | S 15.000,00 Für die Folgejahre gab sie folgende Ergebnisse bekannt und merkte zu den "Verlusten" 1999 bis 2001 an, dass diese unter der Voraussetzung anfallen würden…