…4000 beantragt werden müssen. Die Annahme der Anmeldung sei automatisch durch Zeitablauf vom System „E-zoll“ erfolgt. Ein Nachweis, dass es sich um Rückwaren im Sinne des Art. 185 ZK handelt, habe nicht erbracht werden können. Gegen diese Bescheide hat die Bf. mit Eingaben vom…
…Umtausch, Reklamation, Rückwaren und Kundenservice) erbracht hat. Das genannte Unternehmen ist in einer Vielzahl von Verzollungen als Einführer von (aus einem Zolllager in Serbien stammenden) Druckerpatronen aufgetreten. Im Rahmen der mündlichen Verhandlung hat der damalige Geschäftsführer der **XGmbH** eingeräumt, dass diese Verzollungen stets im Auftrag…
…Der Verteidiger entgegnete, ein vorgetäuschtes Eigentumsverhältnis liege nicht vor, wenn die Voraussetzungen des Eigentumsübergangs erfüllt seien. Die Einwendungen zur Rückwarenbefreiung blieben aufrecht; das Zollamt verneinte deren Anwendbarkeit, da keine Anmeldung erfolgt sei. Mercedes: Zum Mercedes erklärte der Amtsbeauftragte, laut Rechnungen 2015 sei das Fahrzeug bereits…
…kam es zur Überführung eines PKWs der Marke Porsche Cayenne in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr. Laut Zollanmeldung handelte es sich um eine zoll- aber nicht steuerfreie Rückwarenabfertigung eines aus dem Kosovo in das Zollgebiet der Union zurücklangenden gebrauchten Fahrzeuges. Der nunmehrige Beschwerdeführer (Bf.)…
…für den in der Zollanmeldung genannten Unternehmer. Zusätzlich kann eine Ausfuhranmeldung gegebenenfalls auch als Nachweis der Rückwareneigenschaft (Art. 203 UZK) Verwendung finden. Eine korrekte Angabe des Ausführers ist daher eines der wesentlichsten Kriterien bei der Erstellung von Ausfuhrzollanmeldungen. Auf Grund dieser Umstände besteht für das…
…Umtausch, Reklamation, Rückwaren und Kundenservice) erbracht hat. Die ***NNGmbH*** räumt in der Beschwerdeschrift ein, dass sie nie wirtschaftliche Eigentümerin der in Rede stehenden eingeführten Wirtschaftsgüter wurde. a) zu Bescheid Zl. ***1***: Dieser Bescheid betrifft die Einfuhr von Druckerpatronen laut den im Bescheid genannten 60 (und…
…die gemäß Artikel 41 der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 (Zollbefreiungsverordnung) oder als Rückwaren von den Eingangsabgaben befreit sind, mitzuführen. Kurz vor Verlassen des sogenannten Grünkanals wurde Herr ***Bf1*** von Organen des Zollamtes zur Kontrolle gebeten. Herr ***Bf1*** wurde vor dem Scannen des Gepäckes nach…
…unterliegen, im Zollgebiet der Gemeinschaft verwendet werden. Gemäß Art. 230 Buchstabe c) ZK-DVO können für Beförderungsmittel, die als Rückwaren abgabenfrei sind, Zollanmeldungen zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr durch eine Willensäußerung im Sinne des Art. 233 ZK-DVO abgegeben werden. Gemäß Art. 558…
…Waren zu nichtkommerziellen Zwecken im persönlichen Gepäck von Reisenden, die gemäß Artikel 41 der Verodnung (EG) Nr. 1186/2009 (Zollbefreiungsverordnung) oder als Rückwaren von den Eingangsabgaben befreit sind, mitzuführen. Bei der durchgeführten Zollkontrolle wurde im Handgepäckskoffer der Bf. das verfahrensgegenständliche Schmuckstück (Armreifen) in einer roten…
…Die Bf. erhielt am 18.10.2011 über den Sammelverkehr ex Schweiz an die Niederlassung A, eine Warensendung an X., die als Rückwarensendung abgefertigt werden sollte, weil die Ware bei C. nicht verkäuflich war. Die gegenständliche Ware befand sich am zugelassenen Warenort A1. und nicht…
…anlässlich der im Juni 2011 erfolgten Einreise ein eingangsabgabepflichtiges Beförderungsmittel dar, für welches weder die Formalvoraussetzungen für eine Rückwarenabfertigung noch für eine Präferenzbehandlung vorgelegen hatten. Auf die ausführliche Darstellung der Rechtsgrundlagen und die Ausführungen zur Entstehung des Abgabenanspruches im bekämpften Bescheid vom 9. Dezember 2013…
…eine Gemeinschaftsware, die von Italien über die Schweiz nach Österreich bzw. Deutschland verbracht wurde. Damit seien die Voraussetzungen für die Anwendung der Rückwarenbegünstigung gegeben. Der Bf. habe das Fahrzeug wenige Stunden nach Ausfuhr unverändert an der Zollstelle Höchst in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht. Er…
…des Beschwerdeführers gehen. Schließlich wurde auf die Erfüllung der Voraussetzungen für die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben bei vorübergehender Verwendung - im Besonderen auf Art. 578 ZK-DVO - sowie auf die Befreiung von den Einfuhrabgaben als Rückware nach Art. 185 ZK hingewiesen. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 17…
…brachte im Wesentlichen vor, das Fahrzeug habe im Eigentum einer liechtensteinischen Gesellschaft gestanden und sei von ihm ausschließlich im Rahmen seiner Tätigkeit als Konsulent für diese Gesellschaft verwendet worden. Überdies handle es sich um eine Rückware bzw. um eine zulässige vorübergehende Verwendung. Die Beschwerde wurde…
…die zu nichtkommerziellen Zwecken im persönlichen Gepäck von Reisenden, die gemäß Artikel 41 der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 oder als Rückwaren von den Einfuhrabgaben befreit sind, sofern sie nicht mit anderen Mitteln angemeldet werden, als zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr gemäß Artikel 141…
…Zwecken im persönlichen Gepäck von Reisenden, die gem. Art. 41 der VO (EG) Nr. 1186/2009 oder als Rückwaren von den Einfuhrabgaben befreit sind) noch die Voraussetzungen gem. Art. 139 UZK-DA (vor allem Waren die zur vorübergehenden Verwendung bestimmt sind). Damit war gem. Art…
…Zwecken im persönlichen Gepäck von Reisenden, die gem. Art. 41 der VO (EG) Nr. 1186/2009 oder als Rückwaren von den Einfuhrabgaben befreit sind) noch die Voraussetzungen gem. Art. 139 UZK-DA (vor allem Waren die zur vorübergehenden Verwendung bestimmt sind). Damit war gem. Art…
…Bundesfinanzgericht erachtet es aus all diesen Gründen im Rahmen der freien Beweiswürdigung als erwiesen, dass es sich bei dem hier verfahrensgegenständlichen Armreifen um eine einfuhrabgabenpflichtige Nichtunionsware und nicht etwa um eine zollfrei zu belassende Rückware iSd Art. 203 UZK handelt. Es liegen keinerlei Beweise vor…
…werden: a) Waren zu nichtkommerziellen Zwecken, die im persönlichen Gepäck von Reisenden enthalten sind und die gemäß Kapitel I Titel XI der Verordnung (EWG) Nr. 918/83 des Rates oder als Rückwaren abgabenfrei sind; b) Waren, die gemäß Kapitel I Titel IX und X der…
…werden: a) Waren zu nichtkommerziellen Zwecken, die im persönlichen Gepäck von Reisenden enthalten sind und die gemäß Kapitel I Titel XI der Verordnung (EWG) Nr. 918/83 des Rates oder als Rückwaren abgabenfrei sind; b) Waren, die gemäß Kapitel I Titel IX und X der…