…der erhöhten Familienbeihilfe der Pauschalbetrag in Höhe von 262,00 € beantragt wird. Dem Vorbringen, der Bf. hätte unter Abwägung von Billigkeits- und Zweckmäßigkeitsinteressen sehr wohl auf die Rechtsbeständigkeit vertrauen dürfen, ist zu entgegnen, dass nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes grundsätzlich das Prinzip der Rechtsrichtigkeit…
…vorgenommenen Interessensabwägung war dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der Besteuerung) der Vorrang vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit (Parteiinteresse an der Rechtskraft) einzuräumen." Für das Jahr 2015 relevant ist lediglich die Tz 1, die Tz 2 betrifft nur das Jahr 2016. In der TZ 1 wird…
…die gebotene Verwaltungsökonomie auch zweckmäßig ist. Bei der im Sinne des § 20 BAO vorgenommenen Interessensabwägung war daher dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der Besteuerung) der Vorrang vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit (Rechtskraft) einzuräumen. Auch in diesem Punkt war der Beschwerde daher nicht zu folgen. c…
…und der sich daraus ergebenden Gesamtauswirkung. Im vorliegenden Fall können die steuerlichen Auswirkungen nicht als geringfügig angesehen werden. Bei der im Sinne des § 20 BAO vorgenommenen Interessensabwägung war dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der Besteuerung) der Vorrang vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit (Parteiinteresse an der…
…zu Ungunsten der Partei auswirken (vgl Bibus, Wiederaufnahme, in Koller/Schuh/Woischitzschläger, Betriebsprüfung III, 28; kritisch Staringer in Holoubek/Lang, Vertrauensschutz, 308)." Diese Rechtsprechung kann im gegenständlichen Fall keine Anwendung finden: Zwar würde eine amtswegige Wiederaufnahme im gegenständlichen Fall dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit zum Durchbruch…
…zu Ungunsten der Partei auswirken (vgl Bibus, Wiederaufnahme, in Koller/Schuh/Woischitzschläger, Betriebsprüfung III, 28; kritisch Staringer in Holoubek/Lang, Vertrauensschutz, 308)." Diese Rechtsprechung kann im gegenständlichen Fall keine Anwendung finden: Zwar würde eine amtswegige Wiederaufnahme im gegenständlichen Fall dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit zum Durchbruch…
…Bedachtnahme auf das Ergebnis der durchgeführten amtlichen Aufsicht und der sich daraus ergebenden Gesamtauswirkung. Bei der im Sinne des § 20 BAO vorgenommenen Interessensabwägung wäre dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der Besteuerung) der Vorrang vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit (Parteiinteressen an der Beibehaltung der Nichtversteuerung) einzuräumen…
…und der sich daraus ergebenden Gesamtauswirkung. Im vorliegenden Fall können die steuerlichen Auswirkungen nicht als geringfügig angesehen werden. Bei der im Sinne des § 20 BAO vorgenommenen Interessensabwägung war dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der Besteuerung) der Vorrang vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit (Parteiinteresse an der…
…Der Bf habe in den Jahren 2013 und 2014 Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt und sei umsatzsteuerpflichtig. Die Umsätze seien sonstige Leistungen und die verrechnete Umsatzsteuer werde vom Empfänger der Leistung geschuldet. Es kämen somit neue Tatsachen hervor, die einen Wiederaufnahmegrund darstellten. Dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit…
…Herabsetzung der Abgabenschuld, die die Bemessungsgrundlage für die Stundungszinsen und Säumniszuschläge gewesen sei, kommen. Das FA sei bei Ausübung des Ermessens vom Gesetzessinn des § 212a iVm § 294 BAO ausgegangen, der darin zu erblicken sei, dass dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit der Vorrang vor dem Prinzip der…
…299 BAO liegt im Ermessen der Abgabenbehörde. Ermessensentscheidungen erfordern eine Abwägung der ermessensrelevanten Umstände, die in der Begründung des Bescheides darzustellen sind (vgl. Ritz, BAO6, § 299 Tz 53). Die Abgabenbehörde räumte dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit sowie dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung im Hinblick auf…
…dass der VwGH in der Entscheidung über die anhängige Revision zur Glücksspielabgabe von seiner bisherigen Judikaturlinie abweichen wird. Ad 2.4. der Beschwerde: Bei der im Sinne des § 20 BAO vorgenommenen Interessensabwägung war dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der Besteuerung und Gleichbehandlung aller Abgabenschuldner) der…
…2925). Im Beschwerdefall war bei der Ermessensübung nicht nur dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit der Vorrang vor jenem der Rechtsbeständigkeit einzuräumen, sondern war auch auf die Höhe der steuerlichen Auswirkungen (Vorschreibung von Immobilienertragsteuer in Höhe von 48.613,50 €) Bedacht zu nehmen. Da die Tatbestandsvoraussetzungen…
…würden. Bei der im Sinne des § 20 BAO vorgenommenen Interessensabwägung war dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der Besteuerung) der Vorrang vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit (Parteieninteresse an der Rechtskraft) einzuräumen. Da es sich laut Auskunft von RA RA vom 11.6.2013 bei der Selbstberechnung…
…bzw der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den angeführten Zeitraum nicht in voller Höhe entrichtet worden sei und wäre die Festsetzung gem § 201 Abs 2 Z 3 BAO auf Grundlage des Betriebsjahreslohnkontos 2013 erfolgt. Die Ermessensentscheidung begründete das Finanzamt mit dem „Prinzip der Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der…
…Zuge der Selbstberechnung geführt hätte. Die Festsetzung gemäß § 201 BAO erfolgt unter Bedachtnahme auf das Ergebnis der Ermittlungen im Abgabenverfahren bzw. der durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung und der sich daraus ergebende Gesamtauswirkung. Bei der im Sinne des § 20 BAO vorgenommenen Interessensabwägung war dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit…
…und der sich daraus ergebenden Gesamtauswirkung. Im vorliegenden Fall können die steuerlichen Auswirkungen nicht als geringfügig angesehen werden. Bei der im Sinne des § 20 BAO vorgenommenen Interessenabwägung war dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der Besteuerung) der Vorrang vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit (Parteiinteresse an der…
…dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der Besteuerung) der Vorrang vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit (Parteiinteresse an der Rechtskraft) einzuräumen. Dabei wird in den angeführten Tz 3 und 4 jeweils die steuerliche Auswirkung jener Feststellungen dargestellt, die in den Tz 3 und Tz 4 der Niederschrift…
…Bei der im Sinne des § 20 BAO vorgenommenen Interessensabwägung war dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der Besteuerung) der Vorrang vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit (Parteieninteresse an der Rechtskraft) einzuräumen. Auch können die steuerlichen Auswirkungen unter dem Gesichtspunkt der Verwaltungsökonomie nicht bloß als geringfügig bezeichnet werden…
…Voraussetzungen des § 20 BAO dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit zum Durchbruch zu verhelfen. Daneben sind andere öffentliche Interessen (zB Zweckmäßigkeit und Besteuerungsgleichmäßigkeit) zu berücksichtigen. Damit hat das ***FA*** in seinem Bescheid vom 07.03.2016 die Vorfrage gemäß der Rechtsanschauung in der BFG-Entscheidung beurteilt. (Das…