…reduzierten Schüttung oder gar des Versiegens der Wasserquelle nicht angehalten ist, das erhaltene Entgelt zum Teil oder zur Gänze rückzuerstatten. Die Preisgefahr ist somit auf die W-GmbH übergegangen, was für die Frage des wirtschaftlichen Eigentums ebenso zu berücksichtigen ist (vgl. VwGH 12.12.2007…
…rechtlichen, sondern iSd faktischen Verfügungsmöglichkeit über das Wirtschaftsgut (Verweis auf VwGH 25.2.1997, 97/14/0006). Entscheidend sei die tatsächliche Nutzungsmöglichkeit und nicht nur der rechtliche Übergang von Besitz, Preisgefahr, Nutzung und Lasten. Ein bebautes Grundstück sei in dem Zeitpunkt angeschafft, in dem Besitz…
…Vertragswortlaut einzuräumen sei ("natürlicher Konsens"). Bei Leistung derart hoher Leasingraten, zumal unter Tragung der Preisgefahr und hoher Instandhaltungskosten ab Übergabe, wäre ein möglicher Rückfall der Maschinen an die Leasinggesellschaft nach Ablauf der Grundmietzeit völlig unwirtschaftlich und weltfremd gewesen. Zudem komme dem Bf "75% eines allfälligen…
…zu verstehen, zu dem das wirtschaftliche Eigentum an einem Wirtschaftsgut erlangt wird. Entscheidend ist somit die tatsächliche betriebliche Nutzungsmöglichkeit und nicht nur der rechtliche Übergang von Besitz oder Preisgefahr. Da die tatsächliche betriebliche Nutzungsmöglichkeit für das R Röntgengerät im Veranlagungsjahr 2009 nicht vorgelegen hat, steht…
…Maßgeblich ist der Übergang der mit dem Produkt oder der Dienstleistung verbundenen Chancen und Risiken (Preisgefahr) vom leistenden Unternehmen auf den Kunden. (10) Ab dem Zeitpunkt des Übergangs der Preisgefahr trifft die Gefahr des zufälligen Unterganges des Produktes oder der Dienstleistung nicht mehr das leistende…
…Kommissionär ist, wer es übernimmt, Waren für Rechnung eines anderen (des Kommittenten) in eigenem Namen zu kaufen oder zu verkaufen. Sämtliche Chancen und Risiken (Preisgefahr! Warenuntergang oder Risiko ***10***) liegen beim Kommittenten (Einbringer). Diese Feststellung wurde auch vom FAG getroffen. Bei ***3*** liegen Verkaufskommissionen vor…
…Gänze den Kommittent:innen zu, sodass die Umsatzerlöse nur in Höhe der Provisionserlöse vorliegen können. Da die Preisgefahr in Bezug auf den Verkaufserlös im konkreten Fall nicht auf die Bf. als Verkaufskommissionärin übergeht und dadurch somit kein Forderungsanspruch der Bf. in Höhe der Kommittent:innenwarenerlöse…
…rechtlichen, sondern iSd faktischen Verfügungsmöglichkeit über das Wirtschaftsgut (Verweis auf VwGH 25.2.1997, 97/14/0006). Entscheidend sei die tatsächliche Nutzungsmöglichkeit und nicht nur der rechtliche Übergang von Besitz, Preisgefahr, Nutzung und Lasten. Ein bebautes Grundstück sei in dem Zeitpunkt angeschafft, in dem Besitz…
…rechtlichen, sondern iSd faktischen Verfügungsmöglichkeit über das Wirtschaftsgut (Verweis auf VwGH 25.2.1997, 97/14/0006). Entscheidend sei die tatsächliche Nutzungsmöglichkeit und nicht nur der rechtliche Übergang von Besitz, Preisgefahr, Nutzung und Lasten. Ein bebautes Grundstück sei in dem Zeitpunkt angeschafft, in dem Besitz…
…des zufälligen Untergangs entweder nach Absendung der Waren bereits auf die ***Kunden*** übergegangen oder läge noch bei der Berufungswerberin. Eine Überwälzung der Preisgefahr auf die ***Bezeichnung Person1*** als Inkassostelle wäre jedoch ausgeschlossen. Weiters wird bei Zahlungsverzug die ***Bezeichnung Person1*** gemahnt und nicht der jeweilige ***Kunde**…
…für den Übergang des wirtschaftlichen Eigentums und damit für die Gewinnrealisierung wird die Preisgefahr gesehen (vgl. Doralt/Mayr, EStG13, § 6, Rz 41 und Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, § 6 Tz 41 und 51). Der Übergang der Preisgefahr macht die Forderung bilanzrechtlich dem Grunde nach sicher (Mayr…
…zu dem diese Übertragung stattfindet, von maßgeblicher Bedeutung. Entscheidend für die Qualifizierung als wirtschaftlicher Eigentümer einer Aktie sind (i) die Tragung der wirtschaftlichen Auswirkung wie Wertveränderungen (insbesondere für den Wertverlust - Preisgefahr), (ii) der Anspruch auf Erträge (Dividenden), (iii) die Möglichkeit der Einflussnahme auf das Unternehmen…
…Leasingobjekts und während der Leasinglaufzeit übernimmt der Leasingnehmer, obwohl er nur Nutzungsberechtigter ist, zu einem großen Teil Risiken bzw Verpflichtungen, die üblicherweise einem Eigentümer zukommen. Hierunter fallen neben dem Investitionsrisiko auch die Sach- und Preisgefahr (Verweis auf Kuhnle/Kuhnle-Schadn/Stanzer, Leasing, 3. Aufl. 2019…
…den Leistungen der Subunternehmer zugrundeliegenden mündlichen Vereinbarungen gewesen. Die geschlossenen Werkverträge hätten ein Pauschalentgelt vereinbart, dementsprechend hätten die Werkunternehmer auch die Preisgefahr zu tragen gehabt. Die Kontrollen und allfällig geringfügigen Korrekturen sprächen nicht gegen die Vereinbarung eines Pauschalentgelt. In der Baubranche sei es üblich neben…
…ausgeführt, dass weitere Beweise die Aussage stützen würden, dass keine Spekulation vorliegen würde: 1. Der Übergang der Preisgefahr und Verfügungsmacht wäre 19.8.2011 anlässlich der Probefahrt erfolgt, bei der das Fahrzeug beschädigt worden wäre und sich der Bf. verpflichtet hätte das Fahrzeug anzuschaffen (vgl…
…Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass bei einer Übergabe vor bzw. durch die Probefahrt an den Bf. die Preisgefahr (§ 1064 ABGB iVm § 1048 ABGB) bereits auf den Bf. übergegangen wäre und er daher zur Bezahlung des Kaufpreises verpflichtet gewesen wäre und er sich nicht zur Anschaffung…
…zu benachrichtigen, an welchem Ort und zu welcher Zeit diese abholbereit sei. Zu diesem Zeitpunkt gingen somit die Preisgefahr und die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware (und damit auch die umsatzsteuerliche Verfügungsmacht über die Ware) auf die Bf. über und zwar unabhängig davon, ob…
…zu diesen angegebenen Zeitpunkten der Pflanzenerzeuger (Bf.) dem Erwerber (B-GmbH) die volle Verfügungsmacht an den gelieferten Pflanzenerzeugnissen verschafft hat. Ab diesem Zeitpunkt ist die Preisgefahr für diese gelieferten Produkte auf den Erwerber übergegangen. Unabhängig vom Vollzug der Lieferung an den Erwerber ist die Frage…
…gelegen. 21 Durch die vertraglich vereinbarten Vorbehalte sei zwar das unternehmerische Risiko der Mitbeteiligten minimiert worden, da sie weder "Preisgefahr" noch Gefahr einer Haftungsinanspruchnahme im Gewährleistungsfall zu tragen gehabt habe. Allerdings habe ein Unternehmerrisiko durch die Tragung der Gefahr des zufälligen Untergangs der Waren ab…
…wirtschaftliche Verfügungsmacht über einen Gegenstand wird regelmäßig mit der Lieferung (insb. durch den Übergang von Besitz, Nutzung und Lasten) erlangt; vor diesem Hintergrund kann im Rahmen des Gesamtbildes der Verhältnisse auch der Übergang der Preisgefahr in die Beurteilung miteinbezogen werden (Fischerlehner, Abgabenverfahren2, Anm. 1 zu …