…selbst zu tragen ist; diese Ansprüche des Sachwalters bestehen insoweit nicht, als durch sie die Befriedigung der Lebensbedürfnisse des Pflegebefohlenen gefährdet wäre. Der Revisionswerber macht dazu geltend, dass im zuletzt genannten Fall der mit der Tätigkeit verbundene Aufwand letztlich vom Sachwalter selbst getragen werde, was -…
… 33 Abs. 3 EStG 1988 Sachverhalt und Anträge Sachverhalt: Am 1.8.2011 wurde erstmals durch den Bf., Herrn ***1*** ***2***, erhöhte Familienbeihilfe für seine pflegebefohlene Nichte ***5***-***6*** ***2*** beantragt. Am 30.8.2011, 22.11.2012, 04.03.2014 sowie am 14.01…
… 33 Abs. 3 EStG 1988 Sachverhalt und Anträge Sachverhalt: Am 1.8.2011 wurde erstmals durch den Bf., Herrn ***1*** ***2***, erhöhte Familienbeihilfe für seine pflegebefohlene Nichte ***5***-***6*** ***2*** beantragt. Am 30.8.2011, 22.11.2012, 04.03.2014 sowie am 14.01…
…Nur weil der Rechtsanwalt die fragliche Tätigkeit im Rahmen seiner betrieblichen Tätigkeit ausübt, darf nach dem rechtspolitischen Hintergrund nicht zur Umsatzsteuervorschreibung führen. Hintergrund der Einführung der Sachwalterschaft war der, Pflegebefohlenen den Lebensabend menschenwürdig zu gestalten bzw. jenen Personen, die geistig bzw. neurologisch-psychiatrisch eingeschränkt sind…
…deren Beantwortung dem Zeugen, seinen Angehörigen (§ 25), einer mit seiner Obsorge betrauten Person, seinem Sachwalter oder einem seiner Pflegebefohlenen die Gefahr einer strafgerichtlichen, finanzstrafbehördlichen oder sonstigen abgabenstrafbehördlichen Verfolgung zuziehen würde; c) über Fragen, die er nicht beantworten könnte, ohne eine ihm obliegende gesetzlich anerkannte Pflicht…
…habe. Gemäß § 275 AGBG umfasse die Sachwalterschaft alle Tätigkeiten, die erforderlich seien, um die dem Sachwalter übertragenen Angelegenheiten zu besorgen. Der Sachwalter habe dabei das Wohl des Pflegebefohlenen bestmöglich zu fördern. In den §§ 281 und 282 ABGB seien weitere Pflichten des Sachwalters genannt. Die Verpflichtungen…
… 278 Abs. 3 ABGB, ob das Wohl der Pflegebefohlenen die Beendigung oder Änderung der Sachwalterschaft erforderte. In der zu diesem Zweck am 24.02.2014 durchgeführten Amtshandlung hielt der Pflegschaftsrichter laut dem darüber abgefassten Protokoll fest, dass auf Grund des Allgemeinzustandes der Betroffenen "die Sachwalterschaft…
…immer gearteten Verfahrensergebnisse angefallen. Die erflossenen gerichtlichen Entscheidungen standen daher in krassem Gegensatz zur ständigen Oberstgerichtlichen Judikatur insbes. RS 0048140 und 0048176 wonach eine Schenkung an eine pflegebefohlene Person immer dann zu genehmigen ist, wenn deren Vorteile die damit verbundenen Nachteile (die wie dargestellt ggst…
…116,80 zurückzuzahlen. Im Wesentlichen wurde begründend ausgeführt, dass Ihre volljährige Nichte ***Bf2*** (haushaltszugehörige Pflegebefohlene) seit dem Kalenderjahr 2014 (bis laufend) die familienbeihilfeschädliche Einkommensgrenze deutlich überschritten hat. Daraufhin stellten Sie am 19.08.2021 den Antrag auf Nachsicht gemäß § 236 Abs 1 BAO. Sie brachten…
…begründend ausgeführt, dass Ihre volljährige Nichte ***5***-***6*** (haushaltszugehörige Pflegebefohlene) seit dem Kalenderjahr 2014 (bis laufend) die familienbeihilfeschädliche Einkommensgrenze deutlich überschritten hat. Gegen diesen Rückforderungsbescheid erhoben Sie am 24.06.2019 fristgerecht Beschwerde. Darin wandten Sie Ihre mangelnde Beschwerdelegitimation ein und führten aus, dass Sie…
…begründend ausgeführt, dass Ihre volljährige Nichte ***5***-***6*** (haushaltszugehörige Pflegebefohlene) seit dem Kalenderjahr 2014 (bis laufend) die familienbeihilfeschädliche Einkommensgrenze deutlich überschritten hat. Gegen diesen Rückforderungsbescheid erhoben Sie am 24.06.2019 fristgerecht Beschwerde. Darin wandten Sie Ihre mangelnde Beschwerdelegitimation ein und führten aus, dass Sie…
…ABGB). Derartigen Vereinbarungen kommt die Wirkung eines vor Gericht geschlossenen Vergleichs zu. (2) Sind Pflegebefohlene beteiligt, so bedarf die Vereinbarung der Genehmigung durch das Pflegschaftsgericht. (3) Die vorstehenden Bestimmungen gelten sinngemäß auch für auf die Verlassenschaft bezogene Vereinbarungen mit sonstigen am Verlassenschaftsverfahren beteiligten Personen." Das…
…sind, zu achten. Nicht eigenberechtigte Personen oder Personen, bei denen eine strafrechtliche Verurteilung vorliegt, oder von denen eine dem Wohl des Pflegebefohlenen förderliche Ausübung der Sachwalterschaft nicht zu erwarten ist, sind nicht zu bestellen. - Gemäß § 275 Abs. 2 ABGB hat der Sachwalter in wichtigen, die…
…besonders umfangreichen und erfolgreichen Bemühungen des Sachwalters kann das Gericht die Entschädigung auch mit bis zu zehn Prozent dieser Einkünfte bemessen. Übersteigt der Wert des Vermögens des Pflegebefohlenen 10.000 Euro, so ist darüber hinaus pro Jahr zwei Prozent des Mehrbetrags an Entschädigung zu gewähren…
…Person, die Sachwalterschaft und die Kuratel dem Gericht (Pflegschaftsgericht) obliegen, ist das Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Minderjährige oder sonstige Pflegebefohlene seinen gewöhnlichen Aufenthalt, mangels eines solchen im Inland seinen Aufenthalt hat; handelt es sich um eine juristische Person oder ein sonstiges parteifähiges Gebilde…
…Person, die Sachwalterschaft und die Kuratel dem Gericht (Pflegschaftsgericht) obliegen, ist das Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Minderjährige oder sonstige Pflegebefohlene seinen gewöhnlichen Aufenthalt, mangels eines solchen im Inland seinen Aufenthalt hat; handelt es sich um eine juristische Person oder ein sonstiges parteifähiges Gebilde…
…besonders umfangreichen und erfolgreichen Bemühungen des Sachwalters kann das Gericht die Entschädigung auch mit bis zu zehn Prozent dieser Einkünfte bemessen. Übersteigt der Wert des Vermögens des Pflegebefohlenen 10 000 Euro, so ist darüber hinaus pro Jahr zwei Prozent des Mehrbetrags an Entschädigung zu gewähren…
…besonders umfangreichen und erfolgreichen Bemühungen des Sachwalters kann das Gericht die Entschädigung auch mit bis zu zehn Prozent dieser Einkünfte bemessen. Übersteigt der Wert des Vermögens des Pflegebefohlenen 10 000 Euro, so ist darüber hinaus pro Jahr zwei Prozent des Mehrbetrags an Entschädigung zu gewähren…
…besonders umfangreichen und erfolgreichen Bemühungen des Sachwalters kann das Gericht die Entschädigung auch mit bis zu zehn Prozent dieser Einkünfte bemessen. Übersteigt der Wert des Vermögens des Pflegebefohlenen 10 000 Euro, so ist darüber hinaus pro Jahr zwei Prozent des Mehrbetrags an Entschädigung zu gewähren…
…besonders umfangreichen und erfolgreichen Bemühungen des Sachwalters kann das Gericht die Entschädigung auch mit bis zu zehn Prozent dieser Einkünfte bemessen. Übersteigt der Wert des Vermögens des Pflegebefohlenen 10 000 Euro, so ist darüber hinaus pro Jahr zwei Prozent des Mehrbetrags an Entschädigung zu gewähren…