…nbsp; Entscheidungsgründe Verfahrensgang Strittig ist letztlich nur mehr, ob die Aufwandsentschädigungen, welche ***Bf1*** (in der Folge: Beschwerdeführer: Bf) als Obmann des Vereins Verein (kurz: ***1***, in der Folge: Verein) in den Jahren 2013 bis 2016 erhielt bei ihm als Einkünfte aus sonstiger selbständiger Tätigkeit gem. …
…genannt) als ehemaliger Obmann des Vereins XY für dessen nachfolgend angeführte Abgabenschuldigkeiten in Höhe von € 2.912,62 zur Haftung herangezogen: Umsatzsteuer 2009 in Höhe von € 41,26 Umsatzsteuer 2010 in Höhe von € 994,77 Umsatzsteuer 07/2010 in Höhe von €…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Susanne Feichtenschlager in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch den Obmann ***V*** und durch das Steuerbüro Mag. R. Vejvar-J. Haunschmid KG, Manzenreith 37, 4240 Lasberg, über die Beschwerde vom 7. August 2019…
…dass seine eigenen Ausgaben gedeckt werden und er darüber hinaus einen möglichst hohen Gewinn lukrieren kann. ***V*** war zur gegenständlichen Vereinbarung nur bereit, weil er als Obmann des beschwerdeführenden Vereins wollte, dass die Veranstaltung ASVÖ ***Event*** durchgeführt wird, weil ihm dies ein persönliches Anliegen war…
…Vereins waren als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu erfassen. Die bisherige Brutto Einnahmen-Ausgaben-Rechnung wurde in eine Netto Einnahmen-Ausgaben-Rechnung umgewandelt. Mit Haftungsbescheid vom 26. November 2018 hat das Finanzamt den ehemaligen Obmann des Vereins, ***Bf1***, als Haftungspflichtigen für die aushaftenden Abgabenschuldigkeiten des Vereins…
…angesichts der vorliegenden Sachlage nur aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen verlängert werden könnte. ***** Daraufhin gab der Bf. mit Schreiben vom 20.7.2016 bekannt, seit 2005 Obmann des V-1 gewesen zu sein. In dieser Tätigkeit habe er sich für den Sport und die Sportler eingesetzt…
…um Übermittlung der Vereinsstatuten nach. ***** Mit Schreiben vom 14.5.2019 teilte das Finanzamt mit, dass die Stellungnahme der GPLA betreffend Verschulden des Obmannes unrichtig gewesen sei. Im Grunde genommen habe sich nun herausgestellt, dass es lediglich die subjektive Wahrnehmung des GPLA-Prüfers gewesen sei…
…ein amtlicher Befund über eine Verkürzung von Stempelgebühren der Gemeinde X ein. Darin wurde mitgeteilt, dass von VEREINSNAME, Obmann NN für insgesamt 3 Schriften (1. Anmeldung einer Veranstaltung am 26.06.2015; 2. Bescheid über die Untersagung der Veranstaltung vom 15.9.2015 und 3…
…B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Haftungsbescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 02.03.2016 wurde der Beschwerdeführer (Bf.) als Obmann des [Vereines] für den Rückstand von 2.700,00 EUR an Vergnügungssteuer des genannten Vereines (für April 2013) und Nebenansprüchen von 67,77…
…erfolgen habe. Gleichzeitig schließe der Bf mit dem Verein einen Werkvertrag als Insich-Geschäft mit einem Stundenlohn von maximal 6 Euro. Werden zwischen dem Verein als eigene vollrechtsfähige juristische Person, vertreten durch den Bf als Obmann, und dem Bf als Vereinsmitglied Verträge abgeschlossen, so seien…
…über die Kosten unverändert bleibende Erkenntnis des Spruchsenates dahingehend abgeändert, dass es zu lauten hat: A ist auch schuldig, er hat als verantwortlicher Obmann des Vereines BBB, sohin als Wahrnehmer der steuerlichen Interessen des genannten Vereines, im Amtsbereich des Finanzamtes Salzburg-Stadt grob fahrlässig unter…
…Beschuldigte in der am 2. Februar 2017 vor dem Finanzstrafsenat Salzburg 1 des Bundesfinanzgerichtes durchgeführten mündlichen Verhandlung auf Befragen angegeben: Er sei nach wie vor Obmann des Vereines BBB und beziehe eine Geschäftsführervergütung von brutto € 1.000,00 monatlich fix, zusätzlich erhalte ich eine…
…freien Markt bei marktüblichem Entgelt, bei welchem nur ein Anteil von 9 % (zusätzlich eines Anteiles am Gehalt des auch mit den ideellen Zielen beschäftigten Obmannes und des Aufwandes für die oben beschriebene Betreuung hilfsbedürftiger Personen) für ideelle soziale Zwecke erübrigt werden, ist ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb…
…hat daher zu verantworten, dass er als Obmann des Vereines BBB betreffend die Lohnzahlungszeiträume Jänner 2007 bis Dezember 2012 Lohnsteuern in Höhe von insgesamt € 28.064,07 und Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen in Höhe von insgesamt € 17.779,76, im Detail L…
…279 BAO als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Gegen diese Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Strittige Punkte Ist der Obmann/ die Obfrau eines Vereins als Gebührenschuldnerin gemäß § 13 Abs…
…2015 brachte der Bf. vor, es sei unbestritten, dass er vom 14.09.2013 bis 12.11.2014 Kassier des Vereins gewesen und seither Obmann des Vereines sei. Damit stehe die prinzipielle Stellung des Bf. als verantwortlicher Vertreter gemäß § 80 Abs. 1 in Verbindung mit…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf vertreten durch V, gegen den Haftungsbescheid des FA Braunau Ried Schärding vom 29.04.2013 zu StNr. XY zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben. Der Haftungsbescheid vom 29.04…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ER über den Antrag des RW, vertreten durch den Obmann XY und durch die Rechtsanwälte RÄ, auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung der außerordentlichen Revision gegen das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 6.2.2020, RV/4100398/2019, beschlossen: Dem…
Das Finanzamt brachte vor (Schreiben vom 24.6.19), der Bf habe die Obmanntätigkeit für die Glaubensgemeinschaft von Österreich ausgeübt. Dafür fehlen jedwede Anhaltspunkte. Insbesondere die Versammlungen dieser Glaubensgemeinschaft, die der Bf großteils geleitet hat, fanden in O4 und auf dem Wohnsitz des Bf in…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache des Vereins ***Bf***, ***Bf-Adr*** vertreten durch den Obmann ***Bf-Obm*** über die Beschwerde vom 29. September 2022 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 1. September 2022 betreffend Umsatzsteuer 2019…