…a FinStrG ist im vorliegenden Beschwerdefall jedenfalls erfüllt. Unter Verletzung der obliegenden abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht nach § 119 BAO wurde durch das Nichterklären von Einkünften eine Verkürzung von Abgaben bewirkt. Gemäß § 33 Abs. 3 lit a erster Halbsatz FinStrG ist eine bescheidmäßig festzusetzende Abgabe verkürzt…
…war, keine geringfügigen Einkünfte aus CH-Kapitalvermögen bezogen hatte und auch keine Abgabenerklärungen für die Streitjahre abgegeben hatte; dennoch ließ die Berufungsentscheidung des UFS keinen Zweifel daran bestehen, dass die Nichterklärung von Kapitaleinkünften aus Depots in der Schweiz den Tatbestand der hinterzogenen Abgaben erfüllt, womit…
…Ansatz von Einkünften ohne inländischen Steuerabzug iHv jeweils 12.000 Euro in den Jahren 2011 bis 2013 sowie 7.500 Euro im Jahr 2014 die strittigen Einkommensteuerbescheide vom 28. September 2018. Im Rahmen der Beschwerdevorentscheidung vom 16. September 2019 nahm das Finanzamt eine von den…
…Verletzung der ihm obliegenden abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht nach § 119 BAO durch das Nichterklären von Einkünften eine Verkürzung von Abgaben bewirkt. In der Selbstanzeige v. 30.4.2014 wurde die Nichterklärung von Einkünften dargelegt, das Finanzamt kann daher zweifellos vom Vorliegen der strafrechtlich bedeutsamen objektiven…
…daher bewusst war, dass er Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erklären hätte müssen. Es liegt damit zumindest bedingter Vorsatz in dem Sinne vor, dass eine Abgabenverkürzung durch die Nichterklärung von Einkünften und die Nichtentrichtung der darauf entfallenden Einkommensteuer jedenfalls in Kauf genommen wurde, sodass die…
…1 FinStrG deswegen, weil festzustellen wäre, dass der Beschuldigte die ihm zum Vorwurf gemachten Taten (die Hinterziehung von Einkommensteuer aus den Veranlagungsjahren 2009 und 2010 wegen Nichterklärung von Einkünften in Zusammenhang mit der B-Ltd in ZZ) nicht begangen habe, eingestellt hat. C. Gegen diese…
…gleichviel, eine englische Ltd. als juristisches Gebilde ist per se nicht handlungsfähig (§ 79 BAO macht sich hier das Zivilrecht zu Eigen) und trotzdem Zurechnungsobjekt von Einkünften (zB. § 1 Abs.2 Z 1 KStG 1988) und von Umsätzen. Und, eine englische Ltd. ist nach EU-Recht…
…13 y). Einerseits fehle die Aufgliederung der einzelnen Jahressteuern, andererseits seien weder die "Nichterklärung von Spekulationseinkünften" noch "unberechtigte Vorsteuerabzüge" Straftatbestände. Die schriftliche Ausführung des Rechtsmittels sei erschwert worden, weil die Verhandlungsprotokolle - trotz zeitgerechter und mehrmaliger Anträge auf deren Ausfolgung - nicht zugestellt wurden. Der Beschwerdeführer behalte…
…im Schätzungswege gemäß §184 BAO zu erfolgen. Wegen Nichterklärung von Kapitalerträgen aus ausländischen Depots sei die Richtigkeit der Angaben in den Einkommensteuererklärungen 2010 bis 2014 anzuzweifeln. Schätzung der Kapitalerträge gemäß § 184 BAO Das Finanzamt schätzte die ab 7/2010 dem Bf. zuzurechnenden Kapitalerträge aus den…
…3 lit. a FinStrG sei im vorliegenden Fall jedenfalls erfüllt. Es sei vom Verstorbenen ***1*** unter Verletzung der ihm obliegenden abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht nach § 119 BAO durch das Nichterklären von Einkünften eine Verkürzung von Abgaben bewirkt worden. Gemäß § 33 Abs. 3 lit. a erster…
…die Nichterklärung von Einkünften der Jahre 2005 bis 2010 in Höhe von insgesamt € 71.651,60 und unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen für die Monate Februar bis Dezember 2011 die Verkürzung an Umsatzsteuervorauszahlungen in Höhe von…
…Stellen erzielten Einkünften aus nicht verbrieften Derivaten) ganz allgemein nicht geeignet ist, die Nichterklärung von Einkünften (von im Inland ansässigen Steuerpflichtigen) zu unterbinden. 3.4. Zusammenfassende Würdigung Zusammenfassend ist daher festzuhalten, dass die in § 27a Abs 2 Z 7 EStG vorgesehene Besteuerung von Einkünften aus…
…ähnlich gelagerten Fall habe der UFS (Entscheidung vom 11.10.2012 RV/1451-W/11) erkannt, dass die Nichterklärung von Kapitaleinkünften aus Depots in der Schweiz den Tatbestand der Abgabenhinterziehung erfülle und zur verlängerten Festsetzungsverjährung nach § 207 Abs 2 BAO führe. Aufgrund der fehlenden bzw…
…und März 2012 in Höhe von insgesamt Euro 95.850,01 nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet zu haben. M.S:***1*** habe überdies grob fahrlässig unter Verletzung der abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegung Ende und Wahrheitspflicht durch Nichterklärung von Einkünften aus dem Fahrzeughandel in…
…a FinStrG ist jedenfalls erfüllt. Der Bf hat unter Verletzung der ihm obliegenden abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht nach § 119 BAO durch das Nichterklären von Einkünften eine Verkürzung von Einkommensteuer bewirkt. Für den subjektiven Tatbestand einer Steuerhinterziehung ist es erforderlich, dass der Täter einen Steueranspruch für…
…liege grobe Fahrlässigkeit und nicht Vorsatz vor, da in diesem Fall die Nichtanwendung von Fachkenntnissen zu Tragen komme bzw ihm ein Irrtum bei seiner Tat (das Nichterklären von Einkünften aus ausländischem Kapitalvermögen) unterliefe. Gemäß § 207 Abs 2 BAO seien die verkürzten Abgaben betreffend die Jahre…
…der Schweiz geleisteten Quellensteuern im Höchstmaß von 15% in Ansatz. Weiters wurden die bezogenen Renteneinkünfte (Schweizer Ausgleichskasse) sowie Leistungen der Pensionskasse **Bank1** (summiert 2012: € 16.715,27, 2013: € 16.429,09; 2014: € 16.634,93) erklärungskonform als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit angesetzt.…
…FinStrG sei im vorliegenden Fall jedenfalls erfüllt. Unter Verletzung der ihr obliegenden abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht nach § 119 BAO werde durch das Nichterklären von Einkünften eine Verkürzung von Abgaben bewirkt. Für den subjektiven Tatbestand einer Steuerhinterziehung sei es erforderlich, dass der Täter den Steueranspruch kenne…
…einer Steuererklärung gestellt werden könne. Wenn die Abgabenbehörde nun – unter Verweis auf die Gesetzesmaterialien zum BGBl I 34/2005 – ausführe, dass im gegenständlichen Fall die Stellung eines entsprechenden Antrags im Zuge einer Nacherklärung von Einkünften gemäß § 31 EStG unzulässig sei, verkenne sie damit aber den…
…FinStrG sei im vorliegenden Fall jedenfalls erfüllt. Unter Verletzung der ihr obliegenden abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht nach § 119 BAO werde durch das Nichterklären von Einkünften eine Verkürzung von Abgaben bewirkt. Für den subjektiven Tatbestand einer Steuerhinterziehung sei es erforderlich, dass der Täter den Steueranspruch kenne…