…Preis von € 4.542.00 (= halber Nennwert der Stammeinlage). Mit Notariatsakt vom gleichen Tage bot ihm B. diesen Geschäftsanteil zum Abtretungspreis von 9.100,00 (Nennbetrag der Stammeinlage) an. In Teil B dieses Notariatsaktes wurde festgehalten, dass dieses Anbot unwiderruflich ist und B…
…GmbH-Anteilen unter Familienangehörigen, nach der vorherrschenden moralischen Anschauung, eine Verpflichtung des Übergebers besteht, dem Übernehmer seinen Anteil zum Nennbetrag seiner Stammeinlage zu überlassen, kann auch-unter Beachtung der Lage des Bf.-nicht erkannt werden. Dieser war als 75% iger Gesellschafter, gemäß Punkt dreizehntens des…
…Die belangte Behörde hat daher zu Recht die vorliegende "ÖHT 100"-Förderung mit einem (herabgesetzten) Nennbetrag von € 48.750,00 bei der Ermittlung der beihilferechtlichen Obergrenze miteinbezogen. Diese Auslegung wird im Ergebnis auch durch die am 19.6.2024 kundgemachte - auf eine Einigung mit…
…Die belangte Behörde hat daher zu Recht die vorliegende "ÖHT 100"-Förderung mit einem (herabgesetzten) Nennbetrag von € 48.750,00 bei der Ermittlung der beihilferechtlichen Obergrenze miteinbezogen. Diese Auslegung wird im Ergebnis auch durch die am 19.6.2024 kundgemachte - auf eine Einigung mit…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Mag. Dr. Thomas Leitner, die Richterin Dr.in Natalie Brennsteiner sowie die fachkundigen Laienrichter MMag. DDr. Werner Anzenberger und Mag. Walter Zapfl in der Beschwerdesache ***Bf1***., ***Bf1-Adr*** über die Beschwerde vom 19. Dezember 2024…
Ad Punkt 1.1.1: Die Feststellungen betreffend die betrieblichen Tätigkeiten der jeweiligen Einheiten gründen sich - ebenso wie Feststellungen betreffend die Ausübung der gewerberechtlichen Geschäftsführung - auf die im Gewerbeinformationssystem Austria abrufbaren Informationen. Die Feststellungen betreffend die Namen der von den jeweiligen Einheiten betriebenen Lokale gründen…
Zu berücksichtigen ist auch, dass die Definition des Begriffs "KMU" im Sinne des Anhangs I der AGVO - da sie dazu führt, dass den Unternehmen, die unter diesen Begriff fallen, meist durch Ausnahmen von allgemeinen Regeln Vorteile gewährt werden - der stRsp des EuGH zufolge eng auszulegen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Mag. Dr. Thomas Leitner, die Richterin Dr.in Natalie Brennsteiner sowie die fachkundigen Laienrichter MMag. DDr. Werner Anzenberger und Mag. Walter Zapfl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Puntigam Wirtschaftstreuhand und Steuerberatung GmbH…
29.07.2022 | ***GmbH 4*** | AUS MAE 22 | € 3.200,00 | 08.06.2022 | 01.08.2022 | ***GmbH & Co KG 3*** | AUS MAE 22 | € 9.309,36 | 08.06.2022 | 01.08.2022…
Vor diesem Hintergrund ist ***Natürliche Person 1*** für die Zwecke der Anwendung des Begriffs "verbundene Unternehmen" iSd Anhangs I der AGVO grundsätzlich nicht als natürliche Person anzusehen, sondern als "Unternehmen". Als verbundene Unternehmen iSd Anhangs I der AGVO sind - neben dem Unternehmen ***Natürliche Person 1…
…Die belangte Behörde hat daher zu Recht die vorliegende "ÖHT 100"-Förderung mit einem (herabgesetzten) Nennbetrag von € 48.750,00 bei der Ermittlung der beihilferechtlichen Obergrenze miteinbezogen. Diese Auslegung wird im Ergebnis auch durch die am 19.6.2024 kundgemachte - auf eine Einigung mit…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Mag. Dr. Thomas Leitner, die Richterin Dr.in Natalie Brennsteiner sowie die fachkundigen Laienrichter MMag. DDr. Werner Anzenberger und Mag. Walter Zapfl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Puntigam Wirtschaftstreuhand und Steuerberatung GmbH…
Ausfallsbonus II ("AUS JUL 21", "AUS AUG 21" und "AUS SEP 21") iSd Verordnung des Bundesministers für Finanzen gemäß § 3b Abs 3 des ABBAG-Gesetzes betreffend Richtlinien über die Verlängerung des Ausfallsbonus für Unternehmen mit sehr hohem Umsatzausfall (VO Ausfallsbonus II), BGBl II 2021/342…
Im vorliegenden Fall übt ***Natürliche Person 1*** aufgrund seiner als Einzelunternehmer betriebenen Diskothek unmittelbar auf dem Markt eine wirtschaftlichen Tätigkeit aus und ist ***Natürliche Person 1*** bereits aus diesem Grund als "Unternehmen" - und nicht als "natürliche Person" - iSd Art 3 Abs 3 des Anhangs I…
…in denen ausschließlich Bareinlagen zu leisten sind. Der steuerpflichtige Betrag darf in keinem Fall unter dem Nennbetrag der jedem Gesellschafter zugeteilten oder gehörenden Gesellschaftsanteile liegen." Nach der Rechtsprechung des EuGH sollen nur solche Vorgänge der Gesellschaftsteuer unterworfen werden, die eine Erhöhung des Gesellschaftsvermögens und eine…
…5 Absatz 1 Buchstabe e der RL 69/335/EWG wird die Steuer bei einer Darlehensaufnahme gemäß Artikel 4 Absatz 2 lit. c auf den Nennbetrag der aufgenommenen Darlehen erhoben (entspricht Artikel 11 Absatz 5 der RL 2008/7/EG). Auf Grund des § 1 Abs…
…war alleiniger Gesellschafter der im Firmenbuch eingetragenen W-GmbH (kurz: GmbH). Der Geschäftsanteil entsprach einer zur Gänze geleisteten Stammeinlage im Nennbetrag von € 35.000. Mit notariellem "ABTRETUNGSVERTRAG" vom 11.10.2017 trat der Vater seinen gesamten Geschäftsanteil an seinen Sohn, den Beschwerdeführer (kurz:Bf)…
…der X GmbH. Sein Geschäftsanteil entspricht einer zur Hälfte eingezahlten Stammeinlage im Nennbetrag von EUR 35.000. Mit Abtretungsvertrag vom 25. Jänner 2007 trat DerGeschenkgeber von seinem Geschäftsanteil einen Teil, welcher einer zur Hälfte einbezahlten Stammeinlage im Nennbetrag von EUR 7.000 entspricht, an seine…
…Wien, wurde als Aktionär der übertragenden Gesellschaft der das gesamte Stammkapital der neuen Kapitalgesellschaft ***Tochter-GmbH*** bildende Geschäftsanteil im Nennbetrag von EUR 35.000,- (Euro funfunddreißigtausend) spaltungsplangemäß gewährt." Am 29.3.2007 fand auch eine außerordentliche Generalversammlung der ***Tochter-GmbH*** statt, in welcher der Name…
…2015 (im Folgenden kurz: Bedingungen) finden Sie beiliegend. Die wesentlichen Inhalte können wie folgt vereinfachend zusammengefasst werden (Hervorhebungen nicht im Original): Gegenstand der Inhaberpapiere ist eine fixe Rendite von insgesamt 10 % bezogen auf den Nennbetrag der Inhaberpapiere nach Maßgabe der Bedingungen (§ 3 Abs 1 iVm …