…hinsichtlich welcher von einer unbekannten Person unter Verletzung des im § 5 Abs. 3 Tabakmonopolgesetz 1996 (TabMG 1996) normierten Verbotes des Handels mit Tabakerzeugnissen durch das Inverkehrbringen der Monopolgegenstände der Monopolgegenstände im Monopolgebiet in die Rechte des Tabakmonopols gemäß § 44 Abs. 1 FinStrG eingegriffen worden war…
…im Zeitraum 1. November 2015 bis 17. Jänner 2016 vorsätzlich eingangsabgabenpflichtige Waren die zugleich Monopolgegenstände sind, nämlich 584 Stangen Zigaretten verschiedener Marken vorschriftswidrig in das Gemeinschaftsgebiet der Europäischen Union verbracht, sowie diese teilweise im Monopolgebiet der Republik Österreich in Verkehr gebracht zu haben oder dieses…
…zwar nicht den Eigentümer des Gegenstands, aber eine Person trifft, die für den Eigentümer über den Gegenstand verfügen kann. Gemäß § 17 Abs 4 erster Satz FinStrG unterliegen Monopolgegenstände dem Verfall ohne Rücksicht darauf, wem sie gehören. Unter den Monopolbegriff des § 2 Abs 3 FinStrG fallen…
…zwar nicht den Eigentümer des Gegenstands, aber eine Person trifft, die für den Eigentümer über den Gegenstand verfügen kann. Gemäß § 17 Abs 4 erster Satz FinStrG unterliegen Monopolgegenstände dem Verfall ohne Rücksicht darauf, wem sie gehören. Unter den Monopolbegriff des § 2 Abs 3 FinStrG fallen…
…mit einer Geldstrafe bis zum Einfachen der Bemessungsgrundlage geahndet. Die Bemessungsgrundlage ist für Monopolgegenstände, für die ein Kleinverkaufspreis festgesetzt ist, nach diesem, für andere Monopolgegenstände nach dem Kleinverkaufspreis der nach Beschaffenheit und Qualität am nächsten kommenden Monopolgegenstände und, wenn ein solcher Vergleich nicht möglich ist…
…über die Grenzkontrollstelle Berg vorsätzlich vorschriftswidrig unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht in das Steuergebiet der Republik Österreich verbracht und die in den Vorschriften über das Tabakmonopol enthaltenen Verbote hinsichtlich des Handels mit Monopolgegenständen verletzt. Er habe dadurch das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß §…
…mündlichen Verhandlung samt umfangreicher Beweisaufnahme für schuldig erkannt, er habe 1.) zumindest im Zeitraum vom 5. Mai 2011 bis zum 28. Juli 2011 vorsätzlich in mehreren Tathandlungen gewerbsmäßig Monopolgegenstände, hinsichtlich derer die Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG und des vorsätzlichen Eingriffs in…
…den Kauf erforderlichen restlichen Geldbetrages von € 1.000,00 den T. J. und den Z. N. beim Weiterverhandeln von Monopolgegenständen, nämlich 40.000 Stück (200 Stangen) Zigaretten drittländischer Herkunft, hinsichtlich welcher zuvor von unbekannten Tätern das Finanzvergehen des Schmuggels nach § 35 Abs. 1 lit…
…Nach der Bestimmung des § 46 Abs. 2 FinStrG wird die Monopolhehlerei mit einer Geldstrafe bis zum Einfachen der Bemessungsgrundlage geahndet, die sich nach dem Kleinverkaufspreis der Monopolgegenstände errechnet. § 46 Abs. 2 FinStrG: Die Monopolhehlerei wird mit einer Geldstrafe bis zum Einfachen der Bemessungsgrundlage (§ 44 Abs…
…im Sinne des § 27 Abs 1 Z 2 Tabaksteuergesetz (TabStG) in das Steuergebiet verbrachte, und b) zu seinem Vorteil vorsätzlich die in den Vorschriften des Tabakmonopols enthaltenen Gebote und Verbote hinsichtlich des Handels mit Monopolgegenständen verletzt, indem er unter Verstoß gegen das in § 5 Tabakmonopolgesetz…
…1 Z. 2 TabStG in das Steuergebiet verbrachte, und b) zu seinem Vorteil vorsätzlich die in den Vorschriften des Tabakmonopols enthaltenen Gebote und Verbote hinsichtlich des Handels mit Monopolgegenständen verletzt, indem er unter Verstoß gegen das in § 5 Tabakmonopolgesetz (TabMG) normierte Handelsverbot zumindest 6.067…
…10AT320000IV9MR260 und 10AT320000IVA69A65 angegeben und durch den beabsichtigten Verkauf dieser Ware, welche Gegenstand des Tabakmonopols sei, grob fahrlässig, teilweise versucht, teilweise vollendet, die in den Vorschriften über die das Tabakmonopol enthaltenen Gebote oder Verbote hinsichtlich des Handels mit Monopolgegenständen verletzt, gemäß §§ 136, 157, 82 Abs…
…freien Verkehr eines Mitgliedsstaates zu gewerblichen Zwecken bezogen und die in den Vorschriften über das Tabakmonopol enthaltenen Gebote oder Verbote hinsichtlich des Handels mit Monopolgegenständen verletzt. Im Zeitraum Mai 2006 bis November 2008 12.000 Gramm (240 Packungen a 50g) Wasserpfeifentabak verschiedener Marken in österreichischen…
…44 Abs. 1 FinStrG: Des vorsätzlichen Eingriffes in Monopolrechte macht sich schuldig, wer zu seinem oder eines anderen Vorteil vorsätzlich die in den Vorschriften über das Tabakmonopol enthaltenen Gebote oder Verbote hinsichtlich des Handels mit Monopolgegenständen verletzt; hievon ausgenommen ist der Handel mit Tabakerzeugnissen, für…
…Gemäß § 44 Abs 1 FinStrG macht sich des vorsätzlichen Eingriffes in Monopolrechte schuldig, wer zu seinem oder eines anderen Vorteil vorsätzlich die in den Vorschriften über das Tabakmonopol enthaltenen Gebote oder Verbote hinsichtlich des Handels mit Monopolgegenständen verletzt; hievon ausgenommen ist der Handel mit Tabakerzeugnissen…
…Gemäß § 44 Abs 1 FinStrG macht sich des vorsätzlichen Eingriffes in Monopolrechte schuldig, wer zu seinem oder eines anderen Vorteil vorsätzlich die in den Vorschriften über das Tabakmonopol enthaltenen Gebote oder Verbote hinsichtlich des Handels mit Monopolgegenständen verletzt; hievon ausgenommen ist der Handel mit Tabakerzeugnissen…
…kauft, zum Pfand nimmt oder sonst an sich - nimmt, verheimlicht oder verhandelt. Gemäß § 46 Abs. 1 lit. a FinStrG macht sich der Monopolhehlerei schuldig, wer Monopolgegenstände (§ 17 Abs. 4 FinStrG), hinsichtlich welcher in Monopolrechte eingegriffen wurde, zum Pfand nimmt, sonst an sich bringt, verheimlicht oder…
…Monopolgegenstände oder Erzeugnisse aus Monopolgegenständen, hinsichtlich welcher in Monopolrechte eingegriffen wurde, kauft, zum Pfand nimmt oder sonst an sich bringt, verheimlicht oder verhandelt. Gemäß § 1 Abs.1 Tabakmonopolgesetz (TabMG) sind Tabakerzeugnisse im Sinne des Absatz 2 nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes dem Bund als Monopolgegenstände…
…kauft, zum Pfand nimmt oder sonst an sich nimmt, verheimlicht oder verhandelt. Gemäß § 46 Abs. 1 lit. a FinStrG macht sich der Monopolhehlerei schuldig, wer Monopolgegenstände (§ 17 Abs. 4 FinStrG), hinsichtlich welcher in Monopolrechte eingegriffen wurde, zum Pfand nimmt, sonst an sich bringt, verheimlicht oder…
…44 Abs. 1 FinStrG macht sich des vorsätzlichen Eingriffs in Monopolrechte schuldig, wer zu seinem oder eines anderen Vorteil vorsätzlich die in den Vorschriften über das Tabakmonopol enthaltenen Gebote oder Verbote hinsichtlich des Handels mit Monopolgegenständen verletzt; hievon ausgenommen ist der Handel mit Tabakerzeugnissen, für…