…durch den Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts die Abgabepflicht nicht umgangen oder gemindert werden. Gemäß § 22 Abs. 2 BAO sind die Abgaben so zu erheben, wie sie bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen, Tatsachen und Verhältnissen angemessenen rechtlichen Gestaltung zu erheben wären, wenn Missbrauch vorliegt…
…solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die Revision ist nicht zulässig, da Sachverhaltsfeststellungen getroffen wurden. Die rechtlichen Schlussfolgerungen folgen der herrschenden Judikatur zu Naheverhältnissen und Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten. Wien, am 31. Dezember 2023
…sei fremdunüblich weder einen Baurechtszins noch eine Zahlung nach Ablauf des Baurechts zu vereinbaren, weshalb Missbrauch vorläge, ist Folgendes zu entgegnen: Gemäß § 22 BAO kann durch Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des privaten Rechts die Abgabepflicht nicht umgangen werden. Missbrauch liegt gemäß § 22 Abs 2 BAO vor…
…2011 und Umsatzsteuer (USt) 2007-2011 - einerseits unter Verweis auf die Rechtsprechung zur steuerlichen Angehörigenjudikatur, anderseits unter Zitierung des § 22 BAO (Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts) - den Standpunkt, die Einkünfte aus dem Fruchtgenussrecht seien, trotz formeller Übertragung der Einkunftsquelle an die Gattin…
…die äußere Erscheiungsform des Sachverhaltes maßgebend. Gemäß § 22 Abs. 1 BAO kann durch Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des privaten Rechts die Abgabepflicht nicht umgangen oder gemindert werden. Gemäß § 22 Abs. 2 BAO liegt Missbrauch vor, wenn die rechtliche Gestaltung, die eine oder mehrere Schritte umfassen kann…
…abgabenrechtliche Würdigung von "Mehrbeträgen auf Grund einer Wertsicherung" gibt es daher absolut keinen Anlass. Weder liegt ein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des privaten Rechts (§ 22 BAO) vor, noch handelt es sich um einen Anwendungsfall der wirtschaftlichen Betrachtungsweise gemäß § 21 BAO, der ein Abgehen von der vorgefundenen…
…dass sowohl die objektive Missbrauchshandlung als auch die subjektive Missbrauchsabsicht von der Behörde nachzuweisen sind (VwGH 29.11.1988, 88/14/0184). Selbst dann, wenn zivilrechtlich eine ungewöhnliche Gestaltung vorliegen sollte (was ausdrücklich bestritten wird), ist dennoch von keinem Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten im Sinne des …
…1.1991, 90/14/0208 ). Das FA argumentiert seine Entscheidung der Zurechnung der Dienstverhältnisse an die BF und nicht an die KG wohl mit wirtschaftlicher Betrachtungsweise bzw. dem Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten, wonach die Tätigkeiten nicht nur als nichtselbständige Tätigkeiten einzustufen seien, sondern darüber…
…die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes maßgebend. Gemäß § 22 Abs. 1 BAO kann durch Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des privaten Rechts die Abgabepflicht nicht umgangen oder gemindert werden. Gemäß § 22 Abs. 2 BAO liegt Missbrauch vor, wenn eine rechtliche Gestaltung, die einen oder mehrere Schritte umfassen kann…
…die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes maßgebend. Gemäß § 22 Abs. 1 BAO kann durch Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des privaten Rechts die Abgabepflicht nicht umgangen oder gemindert werden. Gemäß § 22 Abs. 2 BAO liegt Missbrauch vor, wenn eine rechtliche Gestaltung, die einen oder mehrere Schritte umfassen kann…
…bezahlten Provisionserträge von dieser im Ausland nicht versteuert wurden und schließt daraus eine abzugeltende Funktion der "Steuerersparnis" für die Beschwerdeführerin. Gem § 22 BAO kann durch Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des privaten Rechts die Abgabenpflicht nicht umgangen oder gemindert werden und sind im Falle des Missbrauches die…
…die §§ 21 bis 24 BAO hinaus – keine gesetzlichen Missbrauchsabwehrvorschriften zur Bekämpfung der Steuerflucht. Diese Gesetzesbestimmungen würden zwar Begriffe wie „Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten“ und der „wahre wirtschaftliche Gehalt“ nennen, aber weder Legaldefinitionen noch einen Verweis auf Normen, anhand derer sich das Vorliegen einer Missbrauchsgestaltung beurteilen ließe…
…abgabenrechtlicher Fragen in wirtschaftlicher Betrachtungsweise maßgebend. Die Abgabenpflicht kann gemäß § 22 Abs. 1 BAO durch Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des privaten Rechts nicht umgangen oder gemindert werden. Nach § 22 Abs. 2 BAO liegt Missbrauch vor, wenn eine rechtliche Gestaltung, die einen oder mehrere Schritte umfassen kann…
…Zuführungen von Wirtschaftsgütern aus dem außerbetrieblichen Bereich. Gemäß § 21 Abs. 1 BAO ist für die Beurteilung abgabenrechtlicher Fragen in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes maßgebend. Gemäß § 22 Abs. 1 BAO kann die Abgabepflicht durch Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten…
…Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des privaten Rechts (§ 22 BAO) und bei Scheingeschäften (§23 BAO) besteht für die Finanzverwaltung die Möglichkeit, in wirtschaftlicher Betrachtungsweise (§ 21 BAO) die zivilrechtlichen Gestaltungen der Steuerpflichtigen bei Seite zu schieben und eine angemessene Gestaltung der Besteuerung zu Grunde zu legen. Ein Missbrauch…
…Rechtslage § 22 Abs. 1 BAO Durch Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des privaten Rechts kann die Abgabepflicht nicht umgangen oder gemindert werden. § 23 Abs. 1 BAO Scheingeschäfte und andere Scheinhandlungen sind für die Erhebung von Abgaben ohne Bedeutung. Wird durch ein Scheingeschäft ein anderes Rechtsgeschäft verdeckt, so…
…Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des privaten Rechts (§ 22 BAO) und bei Scheingeschäften (§23 BAO) besteht für die Finanzverwaltung die Möglichkeit, in wirtschaftlicher Betrachtungsweise (§ 21 BAO) die zivilrechtlichen Gestaltungen der Steuerpflichtigen bei Seite zu schieben und eine angemessene Gestaltung der Besteuerung zu Grunde zu legen. Ein Missbrauch…
…Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des privaten Rechts (§ 22 BAO) und bei Scheingeschäften (§23 BAO) besteht für die Finanzverwaltung die Möglichkeit, in wirtschaftlicher Betrachtungsweise (§ 21 BAO) die zivilrechtlichen Gestaltungen der Steuerpflichtigen bei Seite zu schieben und eine angemessene Gestaltung der Besteuerung zu Grunde zu legen. Ein Missbrauch…
…Zeitraum vor Konkurseröffnung: die Bf). Als Folge einer bei der Bf durchgeführten Prüfung der lohnabhängigen Abgaben über die Jahre 2005 bis 2007 wurden die Drittanstellung des Vorstandsmitgliedes ***V*** (im Folgenden kurz: V) als Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des privaten Rechts angesehen und die entsprechenden Abgaben festgesetzt…
…Deutschland kein anderer wirtschaftlicher Grund genannt werden als die Abgabenersparnis. Wenn die Abgabepflicht nach § 22 BAO durch Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des privaten Rechts nicht umgangen oder gemindert werden kann, dann muss dies wohl auch für eine nur in der Absicht der Steuerersparnis erfolgten unrichtigen Fakturierung…