…sein, ob der Arbeitsumfang dem einer Vermögensverwaltung oder dem eines Gewerbebetriebes entspricht. Doch ist im Umkehrschluss ein kleiner Gewerbebetrieb auch nicht deswegen bloß Vermögensverwaltung wenn er aufgrund seiner Kleinheit sehr einfach zu führen ist. Die Behörde bestreitet nicht das Vorliegen der Merkmale Selbständigkeit, Nachhaltigkeit, Gewinnerzielungsabsicht…
…daher das Gesamtbild einer Tätigkeit darauf zu untersuchen, ob die Merkmale der Selbständigkeit oder jene der Unselbständigkeit überwiegen. Weisungsgebundenheit Hinsichtlich des Merkmales der Weisungsgebundenheit hat nicht schon jede Unterordnung unter den Willen eines anderen die Arbeitnehmereigenschaft einer natürlichen Person zur Folge, denn auch der Unternehmer…
…Werkvertrag an. Vielmehr gilt es in diesem Zusammenhang das Gesamtbild einer ausgeübten Tätigkeit darauf zu untersuchen, ob die Merkmale der Selbständigkeit oder jene der Unselbständigkeit überwiegen. 4.2.1. Die Art der erbrachten Leistung ist zwar kein entscheidendes Abgrenzungskriterium zwischen selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit, zu…
…Herrn Ing.X. darauf zu untersuchen, ob die Merkmale der Selbständigkeit oder jene der Unselbständigkeit überwiegen. 4.5. Weisungsgebundenheit: Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichthofes hat nicht schon jede Unterordnung unter den Willen eines anderen die Arbeitnehmereigenschaft einer natürlichen Person zur Folge, denn auch der…
…Konzerte stattgefunden habe, selbst für seine Unterkunft Sorge getragen und die Kosten dafür übernommen. Im Lichte des Gesamtbildes, welches ein deutliches Überwiegen der Merkmale der Selbständigkeit zeichne, könne daher auch die Tatsache, dass der Bf Herrn X die Flugkosten ersetzt habe bzw. bei den beiden…
…Möglichkeit habe, im Rahmen seiner Tätigkeit Aufträge anzunehmen oder abzulehnen und so Art und Umfang seines Tätigwerdens bzw. seinen wirtschaftlichen Erfolg selbst zu bestimmen (VwGH 17.5.1989, 85/13/0110). Im Gegensatz dazu sei wesentliches Merkmal eines Dienstverhältnisses iSd § 47 Abs. 2 EStG, dass…
…Unter den dargestellten Gesichtspunkten ist das Gesamtbild einer Tätigkeit darauf zu untersuchen, ob inhaltlich die Merkmale der Selbständigkeit oder jene der Unselbständigkeit überwiegen. 3.1.3.1 Vorliegen eines Werkvertrages Ein Werkvertrag iSd § 1151 ABGB dient grundsätzlich zur Vereinbarung einer Verpflichtung zur Herbeiführung eines bestimmten…
…dass das Steuerrecht in diesem Zusammenhang neutrale Elemente nicht kennt, sondern das Gesamtbild einer Tätigkeit darauf zu untersuchen ist, ob die Merkmale der Selbständigkeit oder jene der Unselbständigkeit überwiegen (VwGH 20.2.2008, 2008/15/0072). Die aufgezählten Verpflichtungen sind Bestandteil der Tätigkeit der Fahrer…
…Verluste führe, auf den weggefallenen Teilbetrieb als kleinste wirtschaftliche Einheit abzustellen. Für das Vorliegen eines Teilbetriebes würden folgende Merkmale sprechen: Selbständigkeit eines Betriebsteiles, eigenständige Lebensfähigkeit des Betriebsteiles, organische Geschlossenheit des Betriebsteiles innerhalb des Gesamtbetriebes das sei dann der Fall, wenn eigenes Anlagevermögen vorliege, räumliche Trennung…
…Anforderungen an die Bescheidbegründung komme im Beschwerdefall besondere Bedeutung zu, weil bei Abgrenzungsfragen zwischen selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit das Gesamtbild der Tätigkeit auf das Überwiegen der Merkmale der Selbständigkeit oder jener der Unselbständigkeit zu untersuchen sei. Ein Urteil darüber erfordere "ein genaues Bild über die…
…erkennbar ist. Sie haben der Auftraggeberin eindeutig einen Erfolg und nicht ihre weisungsgebundene Tätigkeit geschuldet. Aus dem Gesamtbild der Tätigkeit der vier Personen ergibt sich, dass die Merkmale der Selbständigkeit überwiegen. An einer Einbindung in die betriebliche Organisation der Auftraggeberin fehlt es bei Personen, die…
…erkennbar ist. Sie haben der Auftraggeberin eindeutig einen Erfolg und nicht ihre weisungsgebundene Tätigkeit geschuldet. Aus dem Gesamtbild der Tätigkeit der vier Personen ergibt sich, dass die Merkmale der Selbständigkeit überwiegen. An einer Einbindung in die betriebliche Organisation der Auftraggeberin fehlt es bei Personen, die…
…erkennbar ist. Sie haben der Auftraggeberin eindeutig einen Erfolg und nicht ihre weisungsgebundene Tätigkeit geschuldet. Aus dem Gesamtbild der Tätigkeit der vier Personen ergibt sich, dass die Merkmale der Selbständigkeit überwiegen. An einer Einbindung in die betriebliche Organisation der Auftraggeberin fehlt es bei Personen, die…
…erkennbar ist. Sie haben der Auftraggeberin eindeutig einen Erfolg und nicht ihre weisungsgebundene Tätigkeit geschuldet. Aus dem Gesamtbild der Tätigkeit der vier Personen ergibt sich, dass die Merkmale der Selbständigkeit überwiegen. An einer Einbindung in die betriebliche Organisation der Auftraggeberin fehlt es bei Personen, die…
…der Verwaltungsgerichtshof fest, bei Abgrenzungsfragen zwischen selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit sei das Gesamtbild der Tätigkeit darauf zu untersuchen, ob die Merkmale der Selbständigkeit oder jene der Unselbständigkeit überwiegen würden. Ob und in welcher Ausprägung und Intensität im konkreten Fall die einzelnen Abgrenzungskriterien vorlägen, sei jedoch…
…die Beurteilung ist, ob eine Dienstleistung oder eine Werkleistung vorliegt, nicht der geäußerte Vertragswille, sondern das Gesamtbild der tatsächlichen Erscheinungsform der Tätigkeit, die durch das Überwiegen der Merkmale der Selbständigkeit oder Unselbständigkeit bestimmt wird. Gem. § 4 Abs. 2 ASVG liegt ein Dienstverhältnis vor, wenn der…
…die Beurteilung sei, ob eine Dienstleistung oder eine Werkleistung vorliege, nicht der geäußerte Vertragswille, sondern das Gesamtbild der tatsächlichen Erscheinungsform der Tätigkeit, die durch das Überwiegen der Merkmale der Selbständigkeit oder Unselbständigkeit bestimmt werde. Gemäß § 4 Abs. 2 ASVG liege ein Dienstverhältnis vor, wenn der…
…Beschäftigers durchgeführt werde. Es sei nicht der geäußerte Vertragswille entscheidend, sondern das Gesamtbild der tatsächlichen Erscheinungsform der Tätigkeit, die durch das Überwiegen der Merkmale der Selbständigkeit oder Unselbständigkeit bestimmt werde. Da die Voraussetzungen für ein Dienstverhältnis vorgelegen seien, sei der Dienstgeberbeitrag nachzufordern gewesen. Schon bei…
…2016, 2012/13/0095 mwN). Bei Abgrenzungsfragen zwischen selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit ist das Gesamtbild der Tätigkeit darauf zu untersuchen, ob die Merkmale der Selbständigkeit oder jene der Unselbständigkeit überwiegen. Erst wenn die Behörde ein genaues Bild über die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit der beschäftigten Person…
…2013, 2009/13/0230). Bei Abgrenzungsfragen zwischen selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit ist das Gesamtbild der Tätigkeit darauf zu untersuchen, ob die Merkmale der Selbständigkeit oder jene der Unselbständigkeit überwiegen. Ob daher im Beschwerdefall von Dienstverhältnissen iSd § 47 Abs. 2 EStG 1988 auszugehen ist oder nicht…