…Jänner 2006 die Auffassung, dass „keine Bedenken (bestünden), ein entgeltlich erworbenes Markenrecht wie einen Firmenwert auf fünfzehn Jahre verteilt abzuschreiben“ (Rz 3195). Aufgrund dessen wäre auch der Beschuldigte der Ansicht gewesen, dass die Abschreibung des Markenwertes C auf 15 Jahre steuerlich zulässig gewesen sei. Das…
…Wäre der Beschuldigte der Ansicht gewesen, dass sein Mandant C ein selbst geschaffenes Markenrecht mit einem Teilwert von € 4 Millionen in seinem Betrieb aktivieren durfte und auch tatsächlich aktiviert hätte, wäre von ihm - abgabenredliches Verhalten vorausgesetzt - auch in der erstellten Einkommensteuererklärung für 2006 gewinnwirksam…
…Marke*** nicht um eine Veräußerung aus dem Betriebsvermögen und um eine verdeckte Gewinnausschüttung, sondern um die Veräußerung eines immateriellen Wirtschaftsgutes aus dem Privatvermögen von ***B*** außerhalb der Spekulationsfrist handle. Die Markenrechte seien nicht der Beschwerdeführerin zuzurechnen, da ***B*** die Marke bereits in seinem 1992 aufgegebenen…
Gemäß § 95 Abs 1 EStG 1988 idF in der im gegenständlichen Jahr geltenden Fassung (BGBL I Nr 65/2008) beträgt die Kapitalertragsteuer 25%. § 95 Abs 4 EStG 1988 idF BGBl I Nr 65/2008 sieht vor, dass der Abzugsverpflichtete die Kapitalertragsteuer im Zeitpunkt des Zufließens…
…Die geschützte Markenbezeichnung umfasse zudem den Firmenwortlaut der XY GmbH, welche die Marke seit ihrer Gründung - zunächst unentgeltlich und später gegen Bezahlung einer Lizenzgebühr an die Markenrechtsinhaber - auch tatsächlich genutzt habe. Auf eine zielgerichtet auf die XY GmbH durchgeführte Entwicklung der Marke weise neben dem…
…ist sowohl für nicht abnutzbares Anlagevermögen wie Beteiligungen als auch für abnutzbares Anlagevermögen wie einen Kundenstock oder Firmenwert vorgesehen. Der Kundenstock wäre diesfalls auch nur dann wertlos, wenn der Übernehmer der Brunnen- und Markenrechte nicht mehr an den, die Aufträge lukrierenden Übernehmer des Vertriebsunternehmens liefert…
…nicht nur von (reinen) Geldforderungen, sondern auch von - selbst absoluten - Rechten (vgl § 292 ABGB), wird vom VwGH regelmäßig der TP 21 unterstellt, zB betreffend "Urheber-, Patent- und Markenrechte" (17.3.1954, 2859 ff/51, VwSlg 908 F; 15.12.1954, 1819/52, VwSlg 1068 F…
…Umsatzsteuer) zur Nutzung überlassen (Markennutzungsvertrag vom 16.10.2003) und im Jahr 2006 zu einem Kaufpreis von € 415.000 zuzüglich Umsatzsteuer verkauft. Die Beschwerdeführerin habe dieses Markenrecht auf 15 Jahre abgeschrieben. Diese Rechtsgeschäfte seien steuerlich nicht anzuerkennen; Nutzungsentgelt und Kaufpreis stellten verdeckte Ausschüttungen dar…
…***2*** 33,33 %, G GmbH 33,33 % (Eintragung der geänderten Gesellschaftsverhältnisse ins Firmenbuch am ****2012). Wiederaufnahme des Verfahrens Hinsichtlich des gegenständlichen Markenrechts und dessen Verkaufs an die Beschwerdeführerin wurden vor der abgabenbehördlichen Prüfung keinerlei Unterlagen vorgelegt. Zu diesem Sachverhalt erfolgte lediglich der Ausweis der Anschaffungskosten…
…entweder als abnutzbar oder als nicht abnutzbar zu behandeln. Darunter fallen zB Zahlungen für den Erwerb von Rezepturen (VwGH 20.11.1996, 94/15/0143), das Markenrecht (VwGH 27.09.1995, 92/13/0297), die Apothekenkonzession (nicht abnutzbar VwGH 21.09.2005, 2001/13/0214…
…Bf um den Betrag von 1 Mio ATS, umgerechnet 72.672,83 Euro, von der Bf zu erwerben) im Wirtschaftsgut Markenrecht aufgegangen. Der Kaufpreis ist jeweils zur Hälfte auf die beiden Optionsberechtigten entfallen und vertragskonform bezahlt worden, dh im Jahr 2006 wurde ein Betrag von…
…800,00; steuerbarer Umsatz [KZ 000]: EUR 9.000,00; davon 20% Normalsteuersatz unterliegend [KZ 022]: EUR 9.000,00). Dieser Betrag ergibt sich ausschließlich aus Lizenzzahlungen für Markenrechte in der Höhe von monatlich gleichbleibend EUR 3.000,00 zzgl. USt. 4. Der Bf. ist…
…Höhe der Einkünfte der Personenvereinigung. Aufgrund fehlender betrieblicher Veranlassung seien Aufwendungen aus Know-how-Verträgen als Betriebsausgaben nicht anzuerkennen. Der Betriebszweck der Gesellschaft wurde als Verwaltung von Markenrechten und Vergabe von Lizenzen qualifiziert. Der Unternehmensschwerpunkt liege daher im Verwalten unkörperlicher Wirtschaftsgüter, sodass die festgestellten Verluste…
…dass wenig Wert daraufgelegt wurde, die Lizenznehmer vom aufgrund des Markenkaufvertrages neuen Zahlungsempfänger zu informieren. Schlussendlich wurden die Markenrechte von der ***Sc*** Betrieb an die ***Sc*** Beteiligung verkauft und wurde der ***Sc*** Betrieb damit eigentlich die Geschäftsgrundlage entzogen, wiewohl von ihr in Abstattung des Kaufpreises…
…bis 2007 anzupassen. Die Einkünfte für 2008 wurden aufgrund des Fehlens einer Steuererklärung im Schätzungsweg mit 0,00 € festgestellt. Der Betriebszweck der Gesellschaft wurde als Verwaltung von Markenrechten und Vergabe von Lizenzen qualifiziert. Der Unternehmensschwerpunkt liege daher im Verwalten unkörperlicher Wirtschaftsgüter, sodass die festgestellten…
…Einbeziehung der Entgelte aus dem Franchise-Vertrag in die Bemessungsgrundlage für die Pachtvertragsgebühr. Diese Entgelte würden nicht für die Überlassung des Bestandobjektes geleistet, sondern für die Überlassung von Markenrechten, Know-How und Businesskonzept. Sie stünden in keinerlei Konnex zur Einräumung des Bestandrechts an den Pachträumlichkeiten…
…2015 erstellt. Der Verkaufspreis des Teilunternehmens wurde mit dem Kaufpreis von Netto x Euro fixiert und gemäß Sideletter vom 25.09.2015 aus steuerlichen Gründen und auf Wunsch der Käuferin wie folgt verrechnet: AR 11/2015: ***2*** Handels GmbH, Adr. Verkauf der Markenrechte, Betriebsausstattung, Auktionssoftware…
…2*** gehaltenes immaterielles Wirtschaftsgut, das ***2*** außerhalb der Spekulationsfrist veräußert habe, weshalb die Bf. den Verkaufserlös nicht verdeckt ausgeschüttet habe. Die Markenrechte seien nicht der Bf. zuzurechnen, da ***2*** die Marke in seinem 1992 aufgegebenen Einzelunternehmen aufgebaut hatte. Die Unternehmensbezeichnung und den Firmenwert des Einzelunternehmens…
…für die Überlassung des Bestandobjektes zu erbringen sei. Die zentrale Leistungspflicht des Franchisenehmers aus dem Franchisevertrag sei die Franchisegebühr. Diese sei als Entgelt für die Überlassung von Markenrechten, Know-how und Businesskonzept des Franchisegebers an die Bf. zu qualifizieren und weise keinerlei Konnex zur Einräumung…
…Betriebe, die Erwerbung, Ausübung und sonstige wie immer geartete Verwertung einschlägiger Konzessionen, Patente, Lizenzen, Markenrechte, Musterrechte und Gewerberechte, der Erwerb, die Pachtung, die Veräußerung und die Verpachtung von Liegenschaften und Superädifikaten. Auf die weiteren Vertragspunkte wird verwiesen. Weiters vereinbarten die beiden Geschäftsführer (Beschwerdeführer, DI P…