…war im Betrieb angestellt, er war auch bei den Schlussbesprechungen der beiden abgabenbehördlichen Prüfungen anwesend. Im Zuge der beiden Prüfungen wurde ua festgestellt, es lägen Buchführungsmängel vor, die vereinfachte Losungsermittlung durch Kassasturz sei nicht zulässig, nichtangemeldete Dienstnehmer würden beschäftigt, Einnahmen nicht erklärt, ein ungeklärter Vermögenszuwachs…
…Da derartige Aufzeichnungen, auch bei freiwilliger Führung, zu den Grundaufzeichnungen zählen, wurde durch deren Vernichtung die Aufbewahrungspflicht verletzt. Wenn im Verfahren vorgebracht wurde, dass die Losungsermittlung durch Kassasturz erfolgte, so lagen, wie oben angeführt, dazu keinerlei Unterlagen vor und war damit die erforderliche Nachvollziehbarkeit einer…
…sich kein Erlös aus Kartenverkäufen oder ähnliches. Nach Rückfragen durch die BP, wie die Erlöse aus den Vorstellungen sowie auch die Erlöse aus der Pianobar in den Kellerräumen ermittelt und verbucht wurden, wurde auf die Losungsermittlung mittels Kassasturz verwiesen. Es wurden auch keine andere Aufzeichnungen…
…Umhängegeldtasche des Unternehmers) als "private Geldtasche" bezeichnet worden. Eine zweite betriebliche Kassa (Ladenkassa) wäre diejenige, auf die sich die Kassenberichte beziehen würden. Prüfungsfeststellung: Im Falle der Losungsermittlung durch Rückrechnung aus End- und Anfangsbestand (Kassasturz) würde ein Unternehmer einen vollständigen Kassabericht benötigen, in welchem Endbestand, Anfangsbestand…
…die Abrechnung mittels Kassasturzes materiell als nichtordnungsmäßig zu beurteilen. Die Losungsermittlung durch Kassasturz ist gerade bei Unternehmen, in denen hauptsächlich Bargeschäfte abgewickelt werden und die einer Hochrisikobranche zuzurechnen sind, extrem manipulationsfreundlich (Nichtzählen, Rechenfehler, Erfindung von Losungen, etc.) und wird durch die Nichtvorlage der essentiellen Grundaufzeichnungen…
…Jahre 2008 bis 2011 ein Sicherheitszuschlag bei den 20%igen Umsätzen festgesetzt. Begründet wurde der Sicherheitszuschlag mit der Unzulässigkeit der Losungsermittlung durch Kassasturz wegen Überschreitung der maßgeblichen Umsatzgrenze von 150.000 € ab dem Jahr 2008, Differenzen zwischen mechanischem Registrierkassastreifen und Losungsblatt für den Zeitraum…
…2001 noch Taxameter im Einsatz haben, die keinen Export der Daten unterstützen, hätte er dies selbst zu verantworten. Dadurch, dass der Bf die Losungsermittlung durch Kassasturz behauptet, er aber in Wirklichkeit ein System einsetzt, das die Einzelumsätze aufzeichnet (Taxameter), ist eine Einschränkung der passiven Überprüfungsfähigkeit…
…14.5.2014 brachte der Bf. vor, auf Grund der Vorschriften der Barbewegungsverordnung sei für seinen Betrieb die Losungsermittlung durch Kassasturz in den Jahren 2007 und 2008 jedenfalls noch zulässig gewesen. Daher würde sich der Sicherheitszuschlag für diese Jahre erheblich reduzieren, wenn nicht überhaupt wegfallen…
…Geschäftsabwicklung nicht zumutbar erscheint. Die Losungsermittlung kann entweder durch Summierung der einzelnen Bareinnahmen oder durch Rückrechnung (bzw Kassasturz) erfolgen. Dieses Prinzip der Erleichterung der Aufzeichnungspflicht umfasst in keinster Weise Kredit- oder Bankomatkartenerlöse. Daher wird bei der Verprobung durch den Betriebsprüfer nicht auf die tatsächlichen Tageserlöse…
…Richtig sei, dass die Tageslosungen durch Kassasturz mittels Kassenbericht ermittelt worden seien. Der "Zettel" mit dem Betrag der Tageslosung würde lediglich einen Handbeleg darstellen, der in die Belegsammlung eingeordnet worden sei und habe mit der mittels Kassenbericht erfolgten Losungsermittlung nur gemeinsam, dass sie den gleichen…
…die Losungen werden laut Unternehmer durch Kassasturz ermittelt. Dabei wird ein täglicher Wechselgeldbestand berücksichtigt, der 150,- bis 200,- € betragen haben soll. Unterlagen über die Losungsermittlung (Berechnungen, Münzlisten oder dgl.) wurden nicht aufbewahrt bzw. vorgelegt. Aus der Systematik des Erlöserfassungssystems (Ermittlung mit Kassasturz) ergibt sich…
…gegenständlichen Fall konnte nicht nachgeprüft werden, wie der Bf die Tageslosung ermittelt hat. In der Berufung wird zwar ausgeführt, der Bf ermittle die Tageslosung durch Kassasturz, die Methode der Ermittlung stellt der Bf allerdings nicht dar. Es genügt nicht, wenn der Bf die Summe nur…
…sodass auch das Bundesfinanzgericht von diesem unwiderlegten festgestellten Sachverhalt ausgeht. Dem Vorwurf der Betriebsprüfung, dass die Kreditkartenerlöse in den Tageslosungen durch Kassasturz miterfasst worden, tatsächlich aber erst später am Bankkonto eingegangen wären und somit die ermittelten Kassastände daher nicht mit den tatsächlichen übereingestimmt hätten wurde…
…täglich durch Kassasturz ermittelt zu haben. Der Kassastand wurde ihr dabei ihren eigenen Angaben zufolge von den Mitarbeitern telefonisch durchgegeben und von ihr in ein mittels Excel geführtes Kassabuch eingetragen. Kassenberichte sowie Zählprotokolle wurden lt. Vorbringen der Bf. nicht angefertigt, Unterlagen über die Losungsermittlung wurden…
…Alle Bareingänge und Barausgänge sollten täglich einzeln festgehalten werden. Einzige Ausnahme einer einzelnen Erfassung der Betriebsvorgänge wäre eine Ermittlung der Tageslosung durch täglichen Kassasturz, dieser sei aber im gegenständlichen Fall nicht erfolgt. Paragons über Einzelverkäufe seien nur über den Verkauf von Bildern und von Ware…
…ergibt sich dann der sogenannte Soll-Barumsatz des Tages. Dieser Soll-Barumsatz des Tages wird dann mit den Bareinnahmen lt. Kassasturz (Zählung der Kasseneinnahme) verglichen. Durch diesen Vergleich hat man zweierlei sichergestellt: 1. Die formell korrekte Erfassung der Barerlöse. 2. Die interne Kontrolle der Geschäftsabläufe…
…einzeln zu erfassen, sondern durch Rückrechnung aus dem Kassenendbestand und Kassenanfangsbestand, wenn alle Barausgänge und Bareinlagen täglich erfasst werden (Kassabuch mit Bestandsfeststellung, vgl. Stoll, BAO Kommentar, 1464). Eine solche Losungsermittlung mittels Kassasturzes bedarf aber zwingend der täglichen Feststellung und Festhaltung des Kassastandes. Das Fehlen von…
…die an eine Losungsermittlung mittels Kassasturzes (Rückrechnung der Bareingänge aus dem ausgezählten End- und Anfangsbestand) gestellt werden, nicht. Einerseits wurde der Anfangs- und Endbestand für jeden Tag jeweils mit € 72,67 bereits vorweg durch einen entsprechenden Vordruck auf dem Kassabericht fixiert ohne dass aus…
…Bareingänge und Barausgänge bzw. Bareinnahmen und Barausgaben täglich in geeigneter Weise festzuhalten seien. Die Losungsermittlung mittels Kassasturz bedürfe damit zwingend der täglichen Feststellung (und Festhaltung) des Kassastandes. Das Fehlen von Aufzeichnungen über den täglichen Kassastand stelle einen Buchführungsmangel dar. Die Aufzeichnungen müssten so beschaffen sein…
…befreit, Einzelaufzeichnungen zu führen, sondern er sei vielmehr befugt, seine täglichen Einnahmen mittels Kassasturz zu ermitteln, so ist dazu auszuführen, dass auch bei der vereinfachten Losungsermittlung mittels Kassasturz der End- und Anfangsbestand, alle Barausgänge und die nicht erfolgswirksamen Bareingänge (z.B. Privateinlagen) aufzuzeichnen sind. Wie…