…festgestellt a) aus Land- und Forstwirtschaft, b) aus Gewerbebetrieb, c) aus selbständiger Arbeit, d) aus Vermietung und Verpachtung unbeweglichen Vermögens, wenn an den Einkünften derselben Einkunftsart mehrere Personen beteiligt sind. Liegen keine gemeinschaftlichen Einkünfte vor (etwa als Folge von Liebhaberei im Sinne der Liebhabereiverordnung - LVO)…
…verminderten Einnahmen während der Zeiten, in der die Wohnung nicht vermietet ist und realistischer zusätzlicher Herstellungs- oder/und Instandsetzungs- oder/und Instandhaltungsaufwendungen eine Einkunftsquelle tatsächlich nicht vor. Da bei keiner der beiden Wohnungen eine Einkunftsquelle im Sinne der Liebhabereiverordnung vorgelegen hat, erfolgten die Nichtfestsetzungen der…
…Betätigungen im Sinne des § 1 Abs. 2 Z 3 Liebhabereiverordnung gilt als absehbarer Zeitraum ein Zeitraum von 20 Jahren ab Beginn der entgeltlichen Überlassung, höchstens 23 Jahre ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen (Ausgaben). Strittig ist in erster Linie die Frage, ob es im Jahr…
…Gesamtbild der Umstände noch Ungewissheit bestehe, ob die Betätigung unter § 1 Abs. 1 Liebhabereiverordnung falle, hat der Unabhängige Finanzsenat entschieden, dass die Berufung abzuweisen sei und an der Vorläufigkeit keine Änderung eintrete. Gegen die Entscheidung des Unabhängigen Finanzsenates brachte der Bf. Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof ein.…
…gegeben. Die damit verbundenen Verluste sind steuerlich weder ausgleichs- noch vortragsfähig. Allfällige Zufallsgewinne werden nicht besteuert (EStR 2000, Rz 202). Die streitgegenständlich maßgeblichen Bestimmungen der Liebhabereiverordnung (in der Folge: LVO) lauten: § 1. (1) Einkünfte liegen vor bei einer Betätigung (einer Tätigkeit oder einem Rechtsverhältnis), die…
Z 3, 4, 5, 6 leg. cit. : Ende der 1990-er Jahre wurde der Antiquitätenmarkt mit preiswerten k. u. k. –Produkten aus Osteuropa überschwemmt, auch aus Holland kamen Produkte herein, die im Osten in großem Stil aufgekauft worden waren. 2002 wurde der Antiquitätenhandel liberalisiert, indem…
…Bf***" in den Beschwerdejahren wohl um eine steuerlich unbeachtliche Liebhaberei handeln würde. Dazu verwies die Behörde auf § 2 Abs 3 EStG 1988 sowie auf die Liebhabereiverordnung. Zusammengefasst stellte die Behörde fest, dass für die Beschwerdejahre sowohl einkommensteuerlich als auch umsatzsteuerlich eine unbeachtliche Liebhaberei vorliegen würde…
Die Prognoserechnung aus dem Jahr 2019 konnte eine Einkünftevermutung ebenso nicht nachweisen. Diese wurde von der steuerlichen Vertretung lediglich auf Basis telefonischer Angaben des Bf und insbesondere erst ab dem Jahr 2016 erstellt. Die beiden Tätigkeiten sind daher nicht geeignet, innerhalb eines absehbaren Zeitraumes Gewinne…
…eine Notlösung darstelle, welche in vielen Bereichen auch sinnvoll sei. Nicht sinnvoll erscheine es, die Liebhabereinverordnung auch auf diese Tätigkeit anwenden zu wollen, weil die Unterschiede zur einfachen Wohnungsvermietung viel zu groß seien. Nicht umsonst werde in diesem Bereich von Vermögensverwaltung gesprochen. Die touristische Zimmervermietung…
Der Senat verneinte daher vorläufig das Vorliegen von Liebhaberei und hob die endgültigen Einkommensteuerbescheide der Jahre 2014 bis 2017 auf. Damit erlangen die ursprünglichen vorläufigen Einkommensteuerbescheide dieser Jahre wieder ihre Wirksamkeit. Hinsichtlich des Jahres 2018 gab der Senat der Beschwerde Folge und sprach die vorläufige…
…die Jahre 2005 und 2006 entsprechend fest. I.2. Beschwerdeverfahren Mit Schreiben vom 13.12.2012 erhob die steuerliche Vertretung des Beschwerdeführers hinsichtlich der Tz 2 (Vermietung Stallungen) und Tz 5 (Liebhabereivermutung) des Betriebsprüfungsberichts Beschwerde. Gemäß § 1 Abs. 1 der Liebhabereiverordnung, BGBI. Nr. 33/1993…
…Betrachtung bereits ein Gesamtgewinn vorgelegen. Die Vermietungstätigkeit hinsichtlich der Liegenschaft sei im Sinne des § 1 Abs. 1 der Liebhabereiverordnung zu beurteilen. Die Übergabe der Liegenschaft sei vor Erzielung eines Gesamtgewinnes erfolgt. Hier sei zu überprüfen, ob der Plan bestanden habe, die Liegenschaft länger zu bewirtschaften…
"Abs. 2 gilt nicht für Betätigungen im Zusammenhang mit der entgeltlichen Überlassung von Gebäuden. Das Vorliegen einer Absicht im Sinn des § 1 Abs. 1 ist in diesem Fall nach dem Verhältnis des Zeitraumes, innerhalb dessen ein Gesamtgewinn oder Gesamtüberschuß geplant ist, zu einem absehbaren Zeitraum…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. (FH) Magdalena Susanne Heschik, Graumannplatz 1/1, 4050 Traun, über die Beschwerde vom 31. Jänner 2016 gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz vom 14. Jänner…
…der Vermietung die Absicht hatten, diese jedenfalls bis zur Erzielung eines Gesamt-Einnahmenüberschusses betreiben zu wollen (vgl. BFG 16.10.2017, RV/4100066/2016). Rechtliche Beurteilung Rechtslage Gemäß § 1 Abs. 2 Z 3 der Liebhabereiverordnung (LVO) 1993, BGBl. Nr. 33/1993 idF. BGBl. II Nr…
…80 Euro. Das dürfte sich mit den Abgaben der Bf, denen zufolge die Jahre 1996 bis 2008 zu einem Totalüberschuss von 1.850 Euro führen, decken. Rechtslage Liebhabereiverordnung , BGBl II 33/1993 idF BGBl II 358/1997 § 1 (2) Liebhaberei ist bei einer Betätigung anzunehmen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Michael Mandlmayr in der Beschwerdesache Bf , über die Beschwerde vom 16. Feber 2015 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Grieskirchen Wels vom 20.November 2014 betreffend die Einkommensteuer für die Jahre 2007 bis…
…unbeachtliche Liebhaberei handelt, hat an Hand der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über das Vorliegen von Einkünften, über die Annahme einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit und über die Erlassung vorläufiger Bescheide (Liebhabereiverordnung BGBl. 1933/33 idF BGBl 1997/358 und BGBl 1999/15; im Folgenden…
…Beobachtungszeitraum vor, sodass insgesamt gesehen die Verluste der Vorjahre im Zuge einer Verfahrenswiederaufnahme entsprechend der Liebhabereiverordnung außer Ansatz zu belassen wären. Die Abgabenbehörde erließ darauf hin am 26.1.2011 die verfahrensgegenständlichen Bescheide betreffend die Wiederaufnahme der Verfahren und führte in der Begründung aus, dass…
…Einkommensteuer… Einkommensteuer: Gem. § 1 Abs. 1 der Liebhabereiverordnung liegen Einkünfte bei einer Tätigkeit vor, die durch die Absicht veranlaßt ist, einen Gesamtgewinn oder einen Gesamtüberschuß der Einnahmen Ober die Werbungskosten zu erzielen. Aufgrund der oben angeführten Bewirtschaftung bzw. der mittlerweile beendeten Tätigkeit wurde ein…