…Bf. ausschließlich um die Gewährung einer rechtlichen Ausnahme von den zuständigen Gesetzen ersucht hat. Die Unmöglichkeit, das Gesetz außer Acht zu lassen ist jedoch direkte Folge des Legalitätsgrundsatzes in Verbindung mit der vorliegenden eindeutigen gesetzlichen Regelung. Die Revision war daher nicht zuzulassen. Wien, am 18…
…der Verwaltung spricht und die Gerichtsbarkeit nicht nennt, ist historisch zu erklären; an der Geltung des Legalitätsgrundsatzes für die Justiz bestand bei der Schaffung des B-VG längst kein Zweifel mehr. Dass das Legalitätsprinzip auch für die Gerichtsbarkeit gilt, kann nicht ernstlich bestritten werden (siehe…
…18 B-VG ) ergibt, die Anwendung des Legalitätsgrundsatzes auch in der Rechtsprechung (siehe VwGH 30.1.2014, 2011/15/0111 ) unumstritten ist und insofern keine Abhängigkeit von der Lösung einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vorlag. Die von der Bf. aufgeworfene Frage der Verfassungskonformität einer gesetzlichen…
…Dienstleistungsbetriebe von der Energieabgabenvergütung ab 2011 generell gegen Verfassungsrecht und Unionsrecht verstoße. Es seien die verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte auf Unversehrtheit des Eigentums, auf Bestimmtheit von Gesetzen (Legalitätsgrundsatz) und auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt. Aus unionsrechtlicher Sicht verletze die Subsumption des § 2 Abs…
…Glauben kann sich nur dann auswirken, wenn die Behörde einen Vollzugsspielraum hat; ansonsten ist der in Art. 18 B-VG normierte Legalitätsgrundsatz stärker und die Abgabenbehörde in Durchsetzung der Rechtsordnung nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet, von einer gesetzwidrigen Verwaltungsübung, einer gesetzlich nicht gedeckten Rechtsauffassung…
…Bundes-Verfassungsgesetz (Art. 18 B-VG) ergibt, die Anwendung des Legalitätsgrundsatzes auch in der Rechtsprechung (siehe VwGH 30.1.2014, 2011/15/0111) unumstritten ist und insofern keine Abhängigkeit von der Lösung einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vorlag. Die von der Bf. aufgeworfene Frage der…
…114 BAO ist zum Teil eine einfachgesetzliche Wiederholung verfassungsrechtlicher Grundsätze, nämlich des Gleichheitsgrundsatzes (Art 2 StGG, Art 7 Abs B-VG) und des Legalitätsgrundsatzes (Art 18 B-VG). Gemäß Art 7 B-VG sind alle Staatsbürger vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes…
…Bundes-Verfassungsgesetz (Art. 18 B-VG) ergibt, die Anwendung des Legalitätsgrundsatzes auch in der Rechtsprechung (siehe VwGH 30.1.2014, 2011/15/0111) unumstritten ist und insofern keine Abhängigkeit von der Lösung einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vorlag. Die von der Bf. aufgeworfene Frage der…
…Bundes-Verfassungsgesetz (Art. 18 B-VG) ergibt, die Anwendung des Legalitätsgrundsatzes auch in der Rechtsprechung (siehe VwGH 30.1.2014, 2011/15/0111) unumstritten ist und insofern keine Abhängigkeit von der Lösung einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vorlag. Die von der Bf. aufgeworfene Frage der…
…Beschwerde gegen diese Bescheide hätte das Vorbringen der Bf. behandeln können, jedoch ist nach fast fünfjährigen Zeitablauf der Legalitätsgrundsatz gem. Art 18 Abs 1 B-VG stärker als der Grundsatz von Treu und Glauben anzusehen (VwGH 22.09.1999, 94/15/0104). Das Bestehen einer…
…(Abweisung) Der Begründungsmangel wird zu Recht gerügt. Nach dem Legalitätsgrundsatz darf die gesamte staatliche Verwaltung nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden (Art 18 Abs 1 B-VG). Bereits dem angefochtenen Bescheid fehlt die nachvollziehbare Ableitung des Begriffes "Studienjahr" vom positiven Recht. Nach ständiger Rechtsprechung…
… 115 Rz 6 mwN). Ermittelt die Behörde ohne Rechtsgrundlage, verletzt sie unmittelbar den Legalitätsgrundsatz, wonach die gesamte staatliche Verwaltung nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden darf (Art 18 Abs 1 B-VG). Der materielle Spruchteil wird nicht dadurch gerechtfertigt, dass "die Beschwerde auch bei…
…Betroffene von bestimmten Pflichten befreit wird, sollen demnach einen besonderen Vertrauensschutz genießen (Stoll, § 294 Tz 1). Rechtsprechung und Lehre zum Verwaltungsrecht nehmen einhellig und gestützt auf den Legalitätsgrundsatz zu Recht an, dass die Nebenbestimmungen eines Bescheides, so auch Widerrufsvorbehalte, bereits im Gesetz vorausbestimmt oder ihre…
…bereits die strittige Rechtsprechung verlautbart und in Kraft. Die Abgabenbehörde versteht unter Auslegung der gesetzlichen Grundlage keinen Grundsatz von Treu und Glauben, sondern vielmehr kommt die Abgabenbehörde ihrer Legalitätsgrundsatz nach, in dem die herrschende Rechtsnorm vollzogen wird. Im vorliegenden Fall lässt sich auf eine falsche…
…BAO. Aus dem Hinweis auf Rechtsprechung zu diesen Tatbestandsmerkmalen des § 294 Abs. 1 BAO ist daher für den Beschwerdeführer nichts zu gewinnen. Rechtsprechung und Lehre zum Verwaltungsrecht nehmen einhellig und gestützt auf den Legalitätsgrundsatz zu Recht an, dass die Nebenbestimmungen eines Bescheides, so auch Widerrufsvorbehalte…
…der Behörde voraus, wie er etwa bei Ermessensentscheidungen besteht. Dem Grundsatz von Treu und Glauben kann in Hinblick auf den Legalitätsgrundsatz des Art 18 B-VG daher nur insoweit Bedeutung zukommen, als die Vorgangsweise der Behörde nicht durch zwingendes Recht gebunden ist, der Behörde somit…
…BFG die Verwaltungspraxis, wonach der Beihilfenbehörde das vom Bundessozialamt gemäß § 8 Abs 6 FLAG erstellte Amtsgutachten nicht zu übermitteln ist, als Verstoß gegen den Legalitätsgrundsatz beurteilt, weil die Behörde dadurch der vom Verfassungsgerichtshof ausgesprochenen Verpflichtung, die Behörde habe das Gutachten zu überprüfen, bevor sie die…
… 28.4.2011, 2007/07/0101, 0102). Daher kann dem Grundsatz von Treu und Glauben in Hinblick auf den Legalitätsgrundsatz des Art. 18 B-VG nur insoweit Bedeutung zukommen, als die Vorgangsweise der Behörde nicht durch zwingendes Recht gebunden ist, der Behörde somit ein Vollzugsspielraum…
… 28.4.2011, 2007/07/0101, 0102). Daher kann dem Grundsatz von Treu und Glauben in Hinblick auf den Legalitätsgrundsatz des Art. 18 B-VG nur insoweit Bedeutung zukommen, als die Vorgangsweise der Behörde nicht durch zwingendes Recht gebunden ist, der Behörde somit ein Vollzugsspielraum…
…Glauben kann sich nur dann auswirken, wenn die Behörde einen Vollzugsspielraum hat; ansonsten ist der in Art. 18 B-VG normierte Legalitätsgrundsatz stärker und die Abgabenbehörde in Durchsetzung der Rechtsordnung nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet, von einer gesetzwidrigen Verwaltungsübung, einer gesetzlich nicht gedeckten Rechtsauffassung…