…Abs. 6 EStG 1988 können Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden, insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden im Ausmaß der erforderlichen Ersatzbeschaffungskosten ohne Berücksichtigung eines Selbstbehaltes als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden. Unter "Katastrophenschäden" können zB auch Schäden auf Grund von Stürmen, Erdbeben, Felsstürzen, Steinschlägen etc. fallen…
…2, anzusetzen. (6) Folgende Aufwendungen können ohne Berücksichtigung des Selbstbehaltes abgezogen werden: - Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden, insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden im Ausmaß der erforderlichen Ersatzbeschaffungskosten. - Kosten einer auswärtigen Berufsausbildung nach Abs. 8. - Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für Personen, für die gemäß § 8 Abs…
…und ist nach dem Verhältnis der Betriebseinnahmen aufzuteilen. 9. Geld- oder Sachaufwendungen im Zusammenhang mit der Hilfestellung in Katastrophenfällen (insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden), wenn sie der Werbung dienen. (Anm.: Z 10 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 118/2015) (5) Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für…
…Satz sind anzuwenden. 9. Geld- oder Sachaufwendungen im Zusammenhang mit der Hilfestellung in Katastrophenfällen (insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden), wenn sie der Werbung dienen. 10. Ein Bildungsfreibetrag von höchstens 20% der Aufwendungen des Steuerpflichtigen in innerbetriebliche Aus- und Fortbildungseinrichtungen. Der Freibetrag steht insoweit zu…
…Berücksichtigung des Selbstbehaltes abgezogen werden: - Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden, insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden im Ausmaß der erforderlichen Ersatzbeschaffungskosten. Kosten einer auswärtigen Berufsausbildung nach Abs. 8. Aufwendungen für die Kinderbetreuung im Sinne des Abs. 9. Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für Personen, für die gemäß …
…insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden im Ausmaß der erforderlichen Ersatzbeschaffungskosten ohne Berücksichtigung eines Selbstbehaltes abgezogen werden. Die Berücksichtigung von Katastrophenschäden ohne Selbstbehalt kommt aber nur dann in Betracht, wenn auch die allgemeinen Merkmale der Außergewöhnlichkeit und der Zwangsläufigkeit verwirklicht sind (vgl. VwGH 05.06…
…insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden im Ausmaß der erforderlichen Ersatzbeschaffungen als außergewöhnliche Belastungen und sind steuerlich absetzbar. Die Ausgaben für die Hangrutschung aufgrund der starken Regenfälle konnten daher nicht anerkannt werden.“ Dagegen ergriff der Bf. mit Schreiben vom 4. Juni 2017 Beschwerde und rügte…
…Sonderausgaben (§ 18) als außergewöhnliche Belastungen abzuziehen seien. Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden, insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden im Ausmaß der erforderlichen Ersatzbeschaffungskosten können ohne Berücksichtigung des Selbstbehaltes abgezogen werden (Abs. 6 erster Teilstrich). Lediglich die Frage, ob die außergewöhnlichen Belastungen mit Selbsthalt (Abs. 4…
…Sachaufwendungen im Zusammenhang mit der Hilfestellung in Katastrophenfällen (insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden), wenn sie der Werbung dienen. Im vorliegenden Fall steht der Betriebsausgabencharakter der verfahrensgegenständlichen Zahlungen zwischen den Parteien des Beschwerdeverfahrens mittlerweile außer Streit (vgl. Niederschrift über den Verlauf des Erörterungsgesprächs vom 17…
…Vermurungs- und Lawinenschäden im Ausmaß der erforderlichen Ersatzbeschaffungskosten. (…) Das Bundesfinanzgericht hat erwogen Gemäß § 34 Abs. 6 EStG 1988 können Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden, insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden im Ausmaß der erforderlichen Ersatzbeschaffungskosten ohne Berücksichtigung des Selbstbehaltes als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden…
…insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden im Ausmaß der erforderlichen Ersatzbeschaffungskosten ohne Berücksichtigung eines Selbstbehaltes abgezogen werden. II. Rechtliche Würdigung: Der Gesetzesbegriff Katastrophenschaden umfasst dem Grunde nach außergewöhnliche Schadensereignisse, die nach objektiver Sicht aus dem regelmäßigen Ablauf der Dinge herausfallen. Als Aufwendungen zur Beseitigung von…
…oder teilweise Abstand nehmen, a) soweit Abgabepflichtige von den Folgen eines durch höhere Gewalt ausgelösten Notstandes betroffen werden, vor allem soweit abgabepflichtige Vorgänge durch Katastrophenschäden (insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden) veranlasst worden sind; ... (2) Durch die Abstandnahme (Abs. 1) erlischt der Abgabenanspruch (§ 4) nicht…
…Beseitigung von Katastrophenschäden, insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden im Ausmaß der erforderlichen Ersatzbeschaffungskosten ohne Berücksichtigung eines Selbstbehaltes abgezogen werden. Nicht der Schaden als solcher führt dabei zu einer außergewöhnlichen Belastung, sondern erst die Kosten seiner Beseitigung (VwGH 22.3.10, 2010/15/0005; LStR…
…Berücksichtigung des Selbstbehaltes abgezogen werden: – Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden, insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden im Ausmaß der erforderlichen Ersatzbeschaffungskosten. – Kosten einer auswärtigen Berufsausbildung nach Abs. 8. – Aufwendungen für die Kinderbetreuung im Sinne des Abs. 9. – Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für Personen, für die gemäß …
…Vermurungs- und Lawinenschäden im Ausmaß der erforderlichen Ersatzbeschaffungskosten ohne Berücksichtigung des Selbstbehaltes als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden. Die dem Antrag zu Grunde liegenden Rechnungen lauten wie folgt: A Bau GmbH vom 31.12.2009 lautend auf den Einsatz eines Kettenbaggers für 8 Stunden und 50…
…2, anzusetzen. (6) Folgende Aufwendungen können ohne Berücksichtigung des Selbstbehaltes abgezogen werden: - Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden, insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden im Ausmaß der erforderlichen Ersatzbeschaffungskosten. - Kosten einer auswärtigen Berufsausbildung nach Abs. 8. - Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für Personen, für die gemäß § 8 Abs…
…aber Aufwendungen für Katastrophenschäden, insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden, ohne Berücksichtigung eines Selbstbehaltes im Ausmaß der Ersatzbeschaffungskosten ohne Berücksichtigung eines Selbstbehaltes abgezogen werden. Bei Aufwendung zur Beseitigung von Katastrophenschäden entfällt somit zwar die Prüfung, ob die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigt ist, nicht aber die…
…unter anderem Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden, insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden im Ausmaß der erforderlichen Ersatzbeschaffungskosten abgezogen werden. Nach der Bestimmung des § 34 Abs. 6 EStG 1988 ist der Eintritt eines Vermögensschadens selbst noch keine außergewöhnliche Belastung, erst die Kosten zur Beseitigung des…
…Kind (§ 106). (6) Folgende Aufwendungen können ohne Berücksichtigung des Selbstbehaltes abgezogen werden: - Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden, insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden im Ausmaß der erforderlichen Ersatzbeschaffungskosten. - Kosten einer auswärtigen Berufsausbildung nach Abs. 8. - Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für Personen, für die gemäß § 8 Abs…
…2, anzusetzen. (6) Folgende Aufwendungen können ohne Berücksichtigung des Selbstbehaltes abgezogen werden: Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden, insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden im Ausmaß der erforderlichen Ersatzbeschaffungskosten. Kosten einer auswärtigen Berufsausbildung nach Abs. 8. Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für Personen, für die gemäß § 8 Abs…